Hi, hat unser Vermieter das Recht die Kaution 1.000 EUR einzubehalten weil er glaubt das wir illegal gestreamt bzw. Filme gedownloadet haben? Es stimmt übrigens 0%. Wir zahlen Netflix. Er begründet es das er erst abwarten möchte ob etwas kommt. Und wie lange das sein wird weiß er noch nicht.
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück weil er abwarten will ob gestreamt wurde
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Marc -
20. November 2015 um 00:39 -
Erledigt
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Wenn ihr über seinen Anschluss den Download gemacht habt, kann ich verstehen, dass der gute Mann abwarten will. Und die Zeit von 6 Monaten seit eurem Auszug kann er sowieso für die Prüfung, ob noch Forderungen kommen, abwarten.
Wann seit ihr denn ausgezogen?
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Hi, hat unser Vermieter das Recht die Kaution 1.000 EUR einzubehalten weil er glaubt das wir illegal gestreamt bzw. Filme gedownloadet haben? Es stimmt übrigens 0%. Wir zahlen Netflix. Er begründet es das er erst abwarten möchte ob etwas kommt. Und wie lange das sein wird weiß er noch nicht.
Hallo,
das ist kein berechtigter Grund zur Zurückhaltung der Mietkaution, ein berechtigter Grund wäre wenn z. B. eine Nachzahlung bei Betriebs- Neben- und Heizkosten zu erwarten wäre oder der Mieter Schäden in der Wohnung noch nicht behoben hätte.
Den Vermieter schriftlich auffordern nach Wohnungsrückgabe bitte mit Protokoll, die Kaution auszuzahlen, Voraussetzung ist allerdings, dass das Mietverhältnis und die Wohnungsübergabe ohne Beanstandung vollzogen ist.
Gruß
BHShuber
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Spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache ist die Mietkaution abzurechnen. Es dürfte dann höchtens noch ein angemessener Betrag für evtl. Betriebskostennachforderungen einbehalten werden.
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Sind eventuelle Forderungen wegen illegaler Downloads nicht vollkommen unabhängig von der Kaution? Die ist doch für Schäden an der Wohnung oder Nachzahlungen gedacht.
Die kann er ja nicht auf bloßen Verdacht hin wegen sowas behalten. Wie kommt er überhaupt darauf, ihr hätte illegal Filme heruntergeladen? -
Sind eventuelle Forderungen wegen illegaler Downloads nicht vollkommen unabhängig von der Kaution? Die ist doch für Schäden an der Wohnung oder Nachzahlungen gedacht.
Die kann er ja nicht auf bloßen Verdacht hin wegen sowas behalten. Wie kommt er überhaupt darauf, ihr hätte illegal Filme heruntergeladen?
Njet, sondern für Forderungen aus dem abgelaufenen Mietverhältnis.
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