Hallo, mein anliegen ist folgendes.
Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben. Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden. Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages. Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!
Makler verlangt provision vom nachmieter
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cccjjj14 -
19. November 2015 um 22:53 -
Erledigt
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Hallo cccjjj14,
"Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben."
- Geht nicht. Du hast die Mietsache Deinem Vermieter(=Hausverwalter?) zurückzugeben."Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden."
- Mit der hast Du nichts zu tun. Falls die HV auch Dein VM ist, lass' Dich nicht abwimmeln!"Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages."
- Haha. Da die Maklerin nicht Deine Auftragnehmerin bzw. Vertragspartnerin ist, schuldest Du ihr auch nichts."Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!"
- Du sagst es. -
Hallo, mein anliegen ist folgendes.
Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben. Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden. Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages. Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!
Rechtlich bist du hier voll auf der sicheren Seite, du must keine Provision bezahlen, der Nachmieter wohl auch nicht, das musstest du vor der neuen Gesetzgebung übrigens auch nicht.
Natürlich wird die Hausverwaltung aber nach wie vor lieber an Leute vermieten die den Makler beauftragt haben, und die die Provision dann zahlen.
Kurz gesagt, du musst keine Provision zahlen, die Hausverwaltung muß aber auch nicht an dich oder den Nachmieter vermieten. -
Hallo, mein anliegen ist folgendes.
Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben. Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden. Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages. Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!Hallo,
das wäre ein Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz § 2 WohnVermittG
Der oder die Immobilienmaklerin hat zum Einen das Objekt bereits in seinem Bestand und zum Anderen besteht keine Beauftragung in Textform zwischen dir, dem Nachmieter und oder Vermieter.
Eine Beauftragung zur Suche eines Mietobjektes ist zwingend um als Immobilienmakler für eine Dienstleistung Courtage zu erheben.
In diesem Fall muss der Vermieter die Vermittlungscourtage bezahlen.
Ansonsten schließe ich mich den Vorschreibern an, die Übergabe der Wohnung erfolgt an den Vermieter und nicht an Nachmieter.
Gruß
BHShuber
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