Hallo allerseits,
Ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir mit einem Problem helfen könnt, auf das ich mit einer Suche im Netz erstmal keine Antwort gefunden habe.
Stellt euch diese Situation vor:
Eine Gruppe von Personen möchte sich in einem thematisch gebundenen Projekt zusammenfinden und zusammen wohnen. Angenommen, eine Person ist Eigentümer und Vermieter und die anderen mieten, und insgesamt wohnen alle gemeinsam in dem Objekt. Der Mietvertrag könnte von Vermieter- und Mieterseite gemeinsam gestaltet werden. Dabei sind sich alle über ein paar gemeinsame Grundlagen des Zusammenlebens einig. Diese gemeinsamen Grundlagen sind in einem Gemeinschaftsvertrag festgehalten, den einzuhalten sich alle verpflichten.
(Ein Beispiel wäre u.a., dass sich die Bewohner alle zu regelmäßigen Treffen zusammenfinden, und die Regel wäre, dass jedes Mitglied des Projets mindestens einmal im Monat an so einem Treffen teilnehmen soll, wenn es sich nicht begründet abmeldet).
Könnte man diese gemeinsamen Regeln auf eine Weise in den Mietvertrag übernehmen, sodass die Absprachen als Mieterpflichten gelten? Die Gruppe würden es gern so regeln, dass wenn Mitbewohner langfristig die gemeinsam aufgestellten Regeln ignorieren, sie den Vertrag ordentlich kündigen können (mit den 3 Monaten Frist nach § 573 Satz 2), weil es sich um eine Pflichtverletzung handelt. Auf diese Weise wollen sie den entsprechenden Mitbewohner zeitnah durch jemanden ersetzen können, der sich den gemeinsamen Absprachen stärker verpflichtet fühlt.
Die Gruppe würde eine Art Gemeinschaftsvertrag bzw. eine Hausordnung formulieren, in die die gemeisamen Regelungen aufgenommen werden.
In den Mietvertrag jedes einzelnen Mitglieds würde hineingeschrieben werden, dass eine Pflicht ist, die Hausordnung/den Gemeinschaftsvertrag einzuhalten. Wiederholte Verletzungen des Gemeinschaftsvertrags wären dann eine Verletzung der Mieterpflicht. Stimmt das so?
Würde eine solche Regelung funktionieren?
Vielen Dank im Voraus!
Sorokine