Beiträge von Sorokine

    Ich verstehe, dass ich in einer sehr ärgerlichen Position bin und vermutlich nicht viel machen kann. Ich bedanke mich für alle Meinungen, will hier nur nochmal auf ein paar Fragen eingehen, die geäußert wurden:

    Die neue Mieterin hat die Wohnung einmal ausführlich besichtigt (hat auch Fotos gemacht, war mit mir die Umgebung besichtigen usw.), und dann war sie noch einmal zur Schlüsselübergabe da. Da hatte sie ihren Mietvertrag gerade frisch unterschrieben dabei. Sie hat vorher viel mit mir telefoniert und viele Fragen gestellt, jetzt aber nicht nochmal irgendetwas gesagt, der Rücktritt kam für mich vollkommen überraschend und ich wusste gar nicht, dass das noch möglich ist. Ihr war auch die ganze Zeit über klar, dass sie die Wohnung im Ist-Zustand übernimmt, das hatte sie vor zwei Wochen bereits so auf der Vereinbarung unterschrieben und war damit auch total einverstanden, da wir ja zu einer Übereinkunft gekommen waren.

    Da es sich um eine städtische Wohnungsgenossenschaft handelt, gibt es für alles Formulare etc. Darunter auch eine Vor-/Nachmietervereinbarung. So eine haben wir auch unterzeichnet, als wir selbst vor drei Jahren eingezogen sind, und diese Vereinbarung von damals haben wir auch noch. Darin steht, dass wir die Wohnung so akzeptieren, wie sie ist. Einen finanziellen Ausgleich gab es nicht.
    Die Handhabung ist dann so, dass der jeweilige Vormieter entweder einen Nachmieter findet, der die Wohnung so nimmt, oder man andernfalls für die Schönheitsreperaturen etc. selbst verantwortlich ist.

    Die ganze Sache läuft nun darauf hinaus, dass ich aus meiner Perspektive nur deswegen keinen Nachmieter bekommen habe, der die Wohnung so nimmt wie sie ist, weil die Wohnungsgenossenschaft sich mehr als acht Wochen Zeit gelassen hat und die andere Mieterin nun nach Vertragsunterzeichnung plötzlich doch noch abgesprungen ist. Ich habe wirklich massenweise Interessenten gehabt und es wäre nicht an mir gescheitert, nun sitze ich jedoch auf allen Kosten. Wenn ich alles richtig verstehe, kann ich daran aber prinzipiell nichts ändern, auch wenn der ganze Ablauf den Versprechungen und Versicherungen der Vermietung widerspricht - ich habe rechtlich absolut keine Position, oder?

    Weil die potentielle Nachmieterin jetzt plötzlich abgesprungen ist, wird es sehr schwer für mich, die Reperaturen/Verschönerungen noch über das Wochenende hinzubekommen, vor allem da ich auch am Wochenende arbeiten muss. Ich werde vermutlich stattdessen die Kosten tragen müssen.

    Hallo allerseits,

    Ich habe vor drei Jahren eine Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft gemietet und sie dabei von meinem Vormieter im Ist-Zustand übernommen - einschließlich teilweise weiß, teilweise gelb gestrichener Wände, eines verlegten Fußbodens und so weiter.

    Nun bin ich im November/Dezember ausgezogen und hatte eine Kündigung zum 28. Februar.
    Die Wohnungsgenossenschaft hatte mir im November versichert, dass sich schnell ein Nachmieter finden würde und das alles ganz unproblematisch sei. Ich habe dann im Dezember und im Januar eine Menge Nachmieter gefunden, mit denen die Wohnung besichtigt, und viele von ihnen habe ihre Unterlagen beim Vermietungsbüro abgegeben. Trotz mehrerer Anrufe meinerseits haben diese sich aber zwei volle Monate Zeit gelassen ("jaja, liegt hier auf dem Schreibtisch.. wir schauen dann mal"), bis sie dann im Februar endlich einen Kandidaten für akzeptabel eingestuft haben. Währenddessen zahlte ich die ganze Zeit doppelte Miete, obwohl eine Menge passender Kandidaten bereit standen, die die Wohnung gern gehabt hätten.

    Ich einigte mich dann mit der Nachmieterin darauf, dass sie die Wohnung ebenfalls im Ist-Zustand von mir übernimmt. Der Hausmeister machte die Endabnahme und notierte alles, was renoviert werden müsste (größtenteils Wände neu streichen und den Fußboden herausnehmen). Die Nachmieterin unterzeichnete mit mir eine Vereinbarung, dass sie die Wohnung ohne diese Renovierung übernimmt. Dafür bekam sie u.a. auch meine Küchenmöbel umsonst dazu. Die Nachmieterin bekam die Schlüssel und unterzeichnete ihren Mietvertrag. Alles soweit gut, abgesehen davon, dass ich volle drei Monate doppelte Miete zahlen musste.

    Nun habe ich einen Brief bekommen, der besagt, dass die Vereinbarung ungültig sei. Nach mehreren vergeblichen Telefonaten habe ich nun endlich herausgefunden, wieso: Meine Nachmieterin ist NACH der Unterzeichnung des Vertrags doch noch davon zurückgetreten. Damit ist natürlich auch die Nachmietervereinbarung unwirksam.

    Nun habe ich noch ganze vier Tage Zeit, die Wohnung komplett zu renovieren, ansonsten stellt mir die Hausverwaltung alles in Rechnung. Dabei gäbe es in meiner Stadt, in der ein großer Bedarf nach Wohnungen besteht, hunderte Interessenten, die die Wohnung gerne im jetzigen Zustand übernehmen würden. Aber ich habe keine Chance, sie an einen von diesen zu übergeben, weil die Hausverwaltung sich monatelang Zeit gelassen hat.

    Ich fühle mich unfair behandelt, da bei meinen Telefonaten kurz vor der Kündigung und meinen Gesprächen mit dem Hausmeister mir immer wieder gesagt wurde, dass sei alles ganz unkompliziert und kein Problem, ich könne die Wohnung schnell weitergeben und brauche mir keine Sorgen machen. Nun habe ich trotz meiner Bemühung den absolut schlechtesten Fall erwischt: drei Monate doppelte Miete und Komplettrenovierung, obwohl so viele Leute die Wohnung liebend gern sofort nehmen würden.

    Gibt es irgendetwas, das ich tun kann? Habe ich noch irgendwelche Optionen?

    Vielen Dank für alle Ratschläge :(

    Das ist wirklich schade! Man müsste doch meinen, das freiwillig unter volljährigen Menschen abgeschlossene Verträge eine gewisse Gestaltungsfreiheit hätten :/

    Vielen Dank an alle aber für die Meinungen und Ratschläge, die waren sehr hilfreich. Dieses Forum ist wirklich super.

    Hallo allerseits,

    Danke für die Meinungen! Ich habe noch zwei Rückfragen.

    Guenni:
    Ich hatte hier gelesen: "Die Parteien haben die Möglichkeit, weitere Pflichten zu Hauptpflichten des Mieters zu machen. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden."
    Stimmt denn das, was da steht, überhaupt?
    Angenommen, es stimmt. Dann habe ich eine Rückfrage zu deiner Aussage mit der AGB-Regelung. Wenn die zusätzlichen Pflichten ausdrücklich vereinbart sind (die Teilnehmer schreiben das ja extra deswegen rein, weil sie sich überlegt haben, dass sie es genau so wollen), würde es dann tatsächlich im AGB-Sinne "unerwartet" sein? Ist denn eine Regelung, die vom Standardfall abweicht, immer "unerwartet" und damit ungültig? Das kann ja nicht sein, oder?

    BHShuber
    Und die zweite Frage: Das Projekt gründet sowieso eine GbR, das hatte ich nur nicht extra erwähnt. :) Das steht schon länger fest.
    Allerdings gibt es wohl keine Möglichkeit, die Einhaltung des GbR-Vertrags irgendwie mit der Miete zu verbinden, sodass ein grober Verstoß gegen den GbR-Vertrag einen Grund für die ordentliche Mietkündigung liefern würde, oder? Das wäre nämlich genau das, was für diesen Fall praktibal wäre. Ist so etwas generell nicht möglich?

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

    Hallo allerseits,

    Ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir mit einem Problem helfen könnt, auf das ich mit einer Suche im Netz erstmal keine Antwort gefunden habe.


    Stellt euch diese Situation vor:
    Eine Gruppe von Personen möchte sich in einem thematisch gebundenen Projekt zusammenfinden und zusammen wohnen. Angenommen, eine Person ist Eigentümer und Vermieter und die anderen mieten, und insgesamt wohnen alle gemeinsam in dem Objekt. Der Mietvertrag könnte von Vermieter- und Mieterseite gemeinsam gestaltet werden. Dabei sind sich alle über ein paar gemeinsame Grundlagen des Zusammenlebens einig. Diese gemeinsamen Grundlagen sind in einem Gemeinschaftsvertrag festgehalten, den einzuhalten sich alle verpflichten.

    (Ein Beispiel wäre u.a., dass sich die Bewohner alle zu regelmäßigen Treffen zusammenfinden, und die Regel wäre, dass jedes Mitglied des Projets mindestens einmal im Monat an so einem Treffen teilnehmen soll, wenn es sich nicht begründet abmeldet).

    Könnte man diese gemeinsamen Regeln auf eine Weise in den Mietvertrag übernehmen, sodass die Absprachen als Mieterpflichten gelten? Die Gruppe würden es gern so regeln, dass wenn Mitbewohner langfristig die gemeinsam aufgestellten Regeln ignorieren, sie den Vertrag ordentlich kündigen können (mit den 3 Monaten Frist nach § 573 Satz 2), weil es sich um eine Pflichtverletzung handelt. Auf diese Weise wollen sie den entsprechenden Mitbewohner zeitnah durch jemanden ersetzen können, der sich den gemeinsamen Absprachen stärker verpflichtet fühlt.

    Die Gruppe würde eine Art Gemeinschaftsvertrag bzw. eine Hausordnung formulieren, in die die gemeisamen Regelungen aufgenommen werden.
    In den Mietvertrag jedes einzelnen Mitglieds würde hineingeschrieben werden, dass eine Pflicht ist, die Hausordnung/den Gemeinschaftsvertrag einzuhalten. Wiederholte Verletzungen des Gemeinschaftsvertrags wären dann eine Verletzung der Mieterpflicht. Stimmt das so?

    Würde eine solche Regelung funktionieren?

    Vielen Dank im Voraus!

    Sorokine

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