Vermieter Insolvent / neuer Vermieter Problem

  • Es geht um ein 3stöckiges Gebäude wobei ich die oberste Etage seit 15Jahre gemietet habe. Mündlich wurde mir das Parken im Innenhof gestattet was ich auch 15Jahre lang tat.
    Nun ist der Vermieter Insolvent und nun hat der neue Vermieter die restlichen Etagen inkl.Innenhof gewerblich vermietet. Er hat den alten Mietvertrag durchgelesen und nichts zum Thema Innenhofnutzung gefunden.

    Da ich mein Auto nicht draussen abstellen(Großstadt direkt neben einer Gesamtschule) kann ohne dass es beschädigt/beklaut ärgert mich das nun ziemlich. Nachts wird hier gedealt, komische Gestalten etc.

    Wie sieht das rechtlich aus ???


  • Nachts wird hier gedealt, komische Gestalten etc.

    Wie sieht das rechtlich aus ???


    Ganz klar gesagt, auch nachts ist das Dealen in Großstädten zwar nicht erlaubt, wird sich aber nicht verhindern lassen.

  • Sind also mündliche Absprachen/Verträge ungültig ??


    Nö, aber die lassen sich in der Regel nicht beweisen. Und hast du noch nie den Satz gehört: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?"

  • Hmm habe hier einige Beiträge gelesen wo ein mündlicher Vertrag rechtens ist. Bin jetzt verwirrt.

    Beweisen ? Also der Vorbesitzer kann schon bestätigen mir das Parken erlaubt zu haben.


  • Also der Vorbesitzer kann schon bestätigen mir das Parken erlaubt zu haben.


    Das hätte dir beim Vorbesitzer sicherlich geholfen, dass er sich an die Erlaubnis erinnert. Aber jetzt sind die Besitzverhältnisse neu geregelt und der neue Eigentümer richtet sich daran, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Beispiel: Ein Mieter zahlt seit 10 Jahren für seine Wohnung keine anteilmäßige Grundsteuer, obwohl im Mietvertrag auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Im elften Jahr wechselt der Steuerberater und ab dem Zeitpunkt wird die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt. Da hilft auch nicht der Verweis auf eine 10jährige Gewohnheit.

  • Hmm habe hier einige Beiträge gelesen wo ein mündlicher Vertrag rechtens ist. Bin jetzt verwirrt.
    Beweisen ? Also der Vorbesitzer kann schon bestätigen mir das Parken erlaubt zu haben.


    Eine (vorüberhenemde) Erlaunis ist noch lange kein mündlicher Vertrag.:cool:

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