instandhaltungsrechnung vom vermieter an den mieter weiter gegebn

  • bei mir war mehrmals der hausmeister, weil vom einzug an (1.7.15) die sprechanlage zur klingel nicht funktioniert - ich höre den klingler nicht und er hört micht nicht - dieser hausmeister hat es immer, wenn er was dran gemacht hat probiert und da ging es, aber danach wieder nicht; da er jedesmal um rückinfo gebeten hat habe ich das erst telefonisch per handy und am schluss per sms - da dann keine reaktion von ihm mehr kam, haben wir den vermieter selbst informiert, weil auch noch mehrere mängel seit dem einzug beseitigt werden müssen; plötzlich kam eine elektrofirma zum überprüfen der sprechanlage; nach etlichen wochen gibt der vermieter die rechnung dieser firma, die an den vermieter gerichtet ist; an mich weiter und ich soll das beim vermieter begleichen - die sprechanlage geht übrigens immer noch nicht - muss ich das zahlen ohne das ich vorher gefragt bzw. informiert wurde, dass eine firma vom vermieter beauftragt wird und ich das dann zahlen muss???

  • Das ist mit Sicherheit nicht eure Rechnung, wenn ein Elektriker die nicht funktionierende Klingelanlage in den Winterschlaf schickt. Setze dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen nach Datum und kündige ihm an, dass du danach die Miete mindern wirst. Dieses Schreiben per Einwurfeinschreiben auf den Weg schicken.

    Für den Defekt einer Wechselsprechanlage haben verschiedene Gerichte eine Minderung der Miete um 5% anerkannt: http://www.mietemindern.de/urteile/Gegens…e/mietminderung

  • ja aber was mach ich jetzt mit dem schreiben des vermieters, bei dem im anhang die rechnung der firma an den vermieter beigefügt ist? der vermieter hat mir eine frist bis 30.11. gesetzt und geschrieben: ich solle es auf "das mieterkonto" mit dem verwendungszweck "erstattung rechnung" überweisen; weiterhin schreibt der vermieter in seinem schreiben: "ich weise darauf hin, dass nach ablauf dieser zahlungsfrist ohne weitere mahnung verzug eintritt". das problem ist noch: immer wenn der hausmeister und dann die firma was an der sprechanlage gemacht und dann probiert haben, ging sie das eine mal und ansonsten geht sie nicht; ich hab einen trick gefungen: wenn ich das kabel richtig fest reindrücke geht es - kann aber nicht auf dauer die lösung sein; soll ich außerdem mal zeugen benennen und nochmal die anlage bemängeln?

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    "plötzlich kam eine elektrofirma zum überprüfen der sprechanlage; nach etlichen wochen gibt der vermieter die rechnung dieser firma, die an den vermieter gerichtet ist; an mich weiter und ich soll das beim vermieter begleichen"
    - Kannste (sogar) ignorieren - zumindest würde ich ihn fragen, was diese Schnapsidee soll.

    "die sprechanlage geht übrigens immer noch nicht"
    - Ich würde den VM schriftlich auffordern, die Mängel zeitnah dauerhaft zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

  • Hallo,

    warum solltest du die Rechnung für eine vergebliche Reparatur einer Klingelanlage bezahlen, wenn diese schon bei deinem Einzug defekt war.

    Wie die anderen sagen, weise die Rechnung zurück und fordere den Vermieter auf die Gegensprechanlage in Ordnung zu bringen.

    Gruß
    H H

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