Hilfe - Welche Gebrauchsspuren nach Auszug sind ok?

  • Hallo,

    ich ziehe am WE nach einem Jahr (aus Erstbezugswohnung mit neuer EBK) aus. Was ist mit Gebrauchsspuren im Kühlschrank (Plastikeinsatz gesplittert)und Löchern in der Wand (reicht Dübel entfernen und zuspachteln?)Reicht es, bissl abgerissene Tapete, zu überstreichen (nach Entfernen von Leisten an der Wand) oder muss ich neu tapezieren? Ist das gerecht, wenn Vermieter ganze Eingangstür (7.000 EUR) auswechseln wollen, wenn kleine Silikon-/Gummidichtungen von Katze Kratzspuren aufweisen? Könnte ich diese nicht einfach auswechseln, da Haftpflicht da nicht zahlt oder? Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo Ratsuchende,

    "ich ziehe am WE nach einem Jahr (aus Erstbezugswohnung mit neuer EBK) aus."
    Da müsste die Wohnung ja noch wie neu sein, oder?

    "Was ist mit Gebrauchsspuren im Kühlschrank (Plastikeinsatz gesplittert)"
    Von gewaltsamen Gebrauch?

    "Löchern in der Wand (reicht Dübel entfernen und zuspachteln?)Reicht es, bissl abgerissene Tapete, zu überstreichen (nach Entfernen von Leisten an der Wand)"
    Würde ich als Vermieter wohl nicht akzeptieren.

    "muss ich neu tapezieren?"
    Kommt drauf an, man müsste das sehen.

    "Ist das gerecht, wenn Vermieter ganze Eingangstür (7.000 EUR) auswechseln wollen, wenn kleine Silikon-/Gummidichtungen von Katze Kratzspuren aufweisen? Könnte ich diese nicht einfach auswechseln,"
    Sicher, wenn Du sie auswechselst, ist doch kein Schaden mehr da.

    "da Haftpflicht da nicht zahlt"
    Ist unerheblich, interessiert den VM nicht.

  • Zitat

    "Was ist mit Gebrauchsspuren im Kühlschrank (Plastikeinsatz gesplittert)"

    Einen gesplitterten Plastikeinsatz kann man nicht als Gebrauchsspur bezeichnen. Dieser wird wohl zu ersetzen sein.

    Zu den Wänden eine Gegenfrage: Würden Sie eine ausgebesserte Wand als renoviert vom Vermieter übernehmen?

    7.000 € für eine Eingangstür? Das muss ja eine Luxustür sein. Aber die von der Katze verursachten Schäden sind auch keine Gebrauchsspuren und somit zu beseitigen. Wenn möglich kann die Beseitigung auch selbst durchgeführt werden.

    Was die Versicherung betrifft: Dies haftet für Schäden, die einem Dritten (Vermieter) zugeführt wurden. Also sollten Sie ruhig zwecks Klärung Verbindung mit Ihrer Versicherung aufnehmen.

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