Schimmel hinter der Küchenzeile

  • Hallo,

    wir wohnen seit ca. 10 Wochen in unserer neuen Wohnung. Nun haben wir von unseren Nachbarn erfahren, dass unsere Vormieter ausgezogen sind weil in der Küche hinter der Küchenzeile Schimmel war, da im direkt dahinterliegenden Badezimmer die Duschwanne undicht war. Als wir einzogen war von Schimmel in der Küche keine Spur. Jetzt habe ich durch Zufall entdeckt, dass bereits wieder Schimmel zu sehen ist - unten hinter der Küchenzeile. Die Küche steht wie gesagt nicht an einer Außenwand, sondern an besagter Wand zum Badezimmer. Es gäbe auch keine andere Möglichkeit die Küche an einer anderen Wand/Stelle anzubringen.

    Gelüftet wird bei uns 3x täglich, Fenster komplett geöffnet für ca. 5 - 10 Minuten, je nach Außentemperatur. Danach schaltet sich wieder unser Thermostat an und heizt konstant (natürlich nur zu kälteren Temperaturen) auf ca. 21°C.

    Wir haben natürlich den Schimmel sofort gemeldet beim Vermieter. Dieser behauptet nun, dass der Schimmelschaden damals bei den Vormietern durch eine Fachfirma behoben wurde, die Duschwanne ist auch repariert worden und es wurde ca. 6 Wochen mit Trockenmaschinen die Wand getrocknet.

    Wer zahlt hier den Schaden bzw. die Reparatur?? Können wir nach so kurzer Zeit überhaupt schuld sein??

    DANKE!!

  • Hallo,

    Zitat

    Wer zahlt hier den Schaden bzw. die Reparatur?? Können wir nach so kurzer Zeit überhaupt schuld sein??

    Keine Aussage hierzu von mir. Es hat einen guten Grund, warum sich diverse Gutachter solche Geschichten gut bezahlen lassen. Es kommt hier natürlich auch darauf an. wie die Küche aufgestellt wurde. Steht diese also direkt an der Wand, d.h. kann dahinter keine Luft zirkulieren, kann dies dem Schimmel Tür und Tor öffnen.

    Wer hier Schuld trägt, lässt sich nur durch ein Gutachten feststellen. Der Vermieter muss Euch aber grundsätzlich nachweisen, dass Ihr Schuld daran habt. Sonst hat der Vermieter die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Wer zahlt hier den Schaden bzw. die Reparatur?? Können wir nach so kurzer Zeit überhaupt schuld sein??


    Egal wer Schuld hat, vordringlich sollte wohl eher sein, dass der Grund für die Feuchtigkeit gesucht und beseitigt wird. Alle diesbezüglichen Aufforderungen nur noch schriftlich per Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden. Und wichtig, eine Frist von 14 Tagen nach Datum zur Behebung des Schadens vorgeben.

  • Der Vermieter kommt morgen vorbei und sieht sich das an.
    Danach werden wir alles Schriftlich weiterführen.

    Gilt "schriftlich" eigentlich auch für Emails?
    Wenn nötig mit Lesebestätigung?

  • Steht diese also direkt an der Wand, d.h. kann dahinter keine Luft zirkulieren, kann dies dem Schimmel Tür und Tor öffnen.


    Das dürfte bei einer Innenwand überhaupt keine Rolle spielen. Selbst bei einer Außenwand hat das Landgericht Aachen im Juli diesen Jahres eine Entscheidung pro Mieter gefällt:


    Lieber Regenmacher,

    nach Ansicht des Landgerichts Aachen deutet es darauf hin, dass ein Mietmangel vorliegt, wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss. Als Vermieter müssen Sie wissen, dass Ihre Mieter ihre Möbel grundsätzlich dicht an den Wänden aufstellen dürfen.

    Ein Mieter hatte im Schlafzimmer seiner Mietwohnung an der Außenwand Schimmel festgestellt. Der Vermieter war der Ansicht, dass die Ursache der Schimmelbildung die Tatsache war, dass der Mieter Möbel direkt an die Außenwand gestellt hatte.

    Deshalb hätte das Schlafzimmer mindestens zweimal pro Tag gelüftet werden müssen. Laut Mietvertrag war der Mieter verpflichtet seine Möbel in einen größeren Abstand von der Wand aufzustellen. Der Vermieter verklagte den Mieter deshalb auf Schadensersatz.

    Das Landgericht Aachen entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Mieters und lehnte einen Schadensersatzanspruch des Vermieters ab. Der Vermieter hätte den Mieter auf die Notwendigkeit eines häufigen Lüftens hinweisen müssen.

    Grundsätzlich sind Mieter nämlich berechtigt, Möbel ganz nah an den Wänden ihrer Mietwohnung aufzustellen. Das gilt auch für Außenwände. Soweit ein größerer Abstand erforderlich ist, muss ein Vermieter seinen Mieter bei Abschluss des Mietvertrages nachweislich darauf hinweisen (LG Aachen, Urteil v. 02.07.15, Az. 2 S 327/14).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Unterschrift
    Dr. Tobias Mahlstedt,
    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

    aus: Vermieter Telegramm


  • Gilt "schriftlich" eigentlich auch für Emails?


    Nein, natürlich nicht, denn auch mit einer Lesebestätigung ist nicht sicher gestellt, dass der Empfänger die Mail tatsächlich erhalten hat. Bei solchen Problemen mit der Wohnung sollte wirklich nicht auf ein Einwurfeinschreiben aus Bequemichkeit verzichtet werden, dein hier gilt nicht: "Geiz ist geil".

    Und zur Erklärung: Mails und Faxe sind keine schriftlichen Nachrichten, sondern Textnachrichten. Schriftlich ist nur der "gute, alte Brief", der per Einwurfeinschreiben vom Briefträger in den Briefkasten eingeworfen wird und der Zugang in der Sendungsverfolgung nachzuweisen ist.

  • Natürlich steht die Küche direkt an der Wand, wo sollte sie sonst befestigt werden?
    Die Küche wurde von einem Fachmann eingebaut.

    Im Normalfall sollte lediglich die Arbeitsplatte mit der Wand abgeschlossen sein, niemals aber die Möbel direkt. Es sollte zumindest an der Seite der Küchenzeile irgend ein "Spalt" vorhanden sein, damit die Luft zirkulieren kann.
    Was bringt Dir sonst heizen und lüften, wenn die Wand hinter der Küche luftdicht abgeschlossen ist?

    Zitat

    Gilt "schriftlich" eigentlich auch für Emails?

    Schriftlich heißt mit eigenhändiger Unterschrift (Vgl. § 126 BGB). Eine E-Mail ist niemals sinnvoll, da hierdurch nie nachgewiesen werden kann, das diese in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters gelangt ist. Wie Mainschwimmer schon meinte, nur per EW-Einschreiben versenden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Normalfall sollte lediglich die Arbeitsplatte mit der Wand abgeschlossen sein, niemals aber die Möbel direkt. Es sollte zumindest an der Seite der Küchenzeile irgend ein "Spalt" vorhanden sein, damit die Luft zirkulieren kann.
    Was bringt Dir sonst heizen und lüften, wenn die Wand hinter der Küche luftdicht abgeschlossen ist?


    Soweit auch mein technisches Knoff-Hoff.

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