Vermieter will Kaution nicht auszahlen

  • Hallo liebe Community,

    wir haben ein Problem mit unserem Ex-Vermieter, da wir uns leider nicht wirklich einen Rechtsanwalt leisten können, hoffen wir hier auf Sachliche Hilfe.

    Zur Vorgeschichte:

    Meine Schwester hat sich zusammen mit ihrem damaligen Freund gemeinsam eine Wohnung gemietet, das ist jetzt einige Jahre her. Alleinige Mieterin war meine Schwester sie hat auch alleine den Mietvertrag unterschrieben.

    Nun hat sie das Mietverhältnis mit Einhaltung der 3 Monaten Kündigungsfrist beendet. Leider verweigert der Vermieter jetzt die Auszahlung der Kaution.

    Sie hat die Kaution vollständig bezahlt jedoch hat ihr Ex-Freund das Geld an dem Vermieter überreicht, worauf sich jetzt der Vermieter beruft, da der Ex Anspruch auf das Geld erhebt. Der Ex war nie Mieter bzw in der Wohnung jemals gemeldet.


    Es wäre sehr Toll, wenn uns wer Sachlich in diesem Fall weiterhelfen könnte, da wie gesagt wir uns keinen Anwalt leisten können.


    Gruß

  • Hallo liebe Community,

    wir haben ein Problem mit unserem Ex-Vermieter, da wir uns leider nicht wirklich einen Rechtsanwalt leisten können, hoffen wir hier auf Sachliche Hilfe.

    Zur Vorgeschichte:

    Meine Schwester hat sich zusammen mit ihrem damaligen Freund gemeinsam eine Wohnung gemietet, das ist jetzt einige Jahre her. Alleinige Mieterin war meine Schwester sie hat auch alleine den Mietvertrag unterschrieben.

    Nun hat sie das Mietverhältnis mit Einhaltung der 3 Monaten Kündigungsfrist beendet. Leider verweigert der Vermieter jetzt die Auszahlung der Kaution.

    Sie hat die Kaution vollständig bezahlt jedoch hat ihr Ex-Freund das Geld an dem Vermieter überreicht, worauf sich jetzt der Vermieter beruft, da der Ex Anspruch auf das Geld erhebt. Der Ex war nie Mieter bzw in der Wohnung jemals gemeldet.


    Es wäre sehr Toll, wenn uns wer Sachlich in diesem Fall weiterhelfen könnte, da wie gesagt wir uns keinen Anwalt leisten können.


    Gruß

    Hallo,

    wenn dem so ist wie hier beschrieben dann sollte man Klage auf Herausgabe der Mietkaution beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

    Kann man sich keinen Rechtsanwalt leisten, gehe man in das Amtsgericht und suche einen Rechtspfleger dort auf, der hilft bei der Formulierung der Klage und reicht diese dann auch weiter.

    Man sollte sich aber genauestens überlegen was man macht! Im Grunde zahlt der Vermieter an den Vertragspartner der im Mietvertrag steht und für den er ein Kautionskonto eingerichtet hat die Kaution aus, wie die beiden im Aussenverhältnis das dann untereinander regeln, ist nicht Angelegenheit des Vermieters.

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (11. November 2015 um 09:14)

  • Im Grunde zahlt der Vermieter an den Vertragspartner der im Mietvertrag steht und für den er ein Kautionskonto eingerichtet hat die Kaution aus

    this! dem Vermieter kann es grundsätzlich komplett egal sein, was ein Dritter für Forderung gegenüber dieser Kaution stellt. Er hat ein Verpflichtung gegenüber seinem Mieter und das scheint ja deine Schwester zu sein.

    der Vermieter hat spätestens 6 Monate nach Auszug die Kaution auszuzahlen. Er darf einen kleinen Teil einbehalten, bis über die letzten Nebenkosten abgerechnet ist.

    Sollte der Vermieter nicht zahlen, kann man einen Mahnbescheid erstellen. Es bedarf keiner Klage. Es geht hier um eine Geldforderung.


  • Sollte der Vermieter nicht zahlen, kann man einen Mahnbescheid erstellen. Es bedarf keiner Klage. Es geht hier um eine Geldforderung.

    Hallo,

    Mahnbescheid ist meiner Meinung nach nur ein aufschiebender Schritt um an die Kaution zu kommen, denn wenn der Vermieter Einspruch einlegt, hierfür hat er 2 Wochen zeit, dann muss der Mieter ohnehin eine Klage einreichen, das kann er auch sofort, nachdem er den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung aufgefordert hat, die Kaution auszuzahlen und er bereits mit der Auszahlung in Verzug ist.

    Wie gemerkt, nur meine Meinung.

    Gruß

    BHShuber


  • Wie gemerkt, nur meine Meinung.

    ok.

    Naja, im Streitfall kann man aber auch Step by Step gehen, so wie man erst das Gespräch sucht, dann es schriftlich anzeigt, dann weitere Schritte ankündigt usw. Und auf einem Mahnbescheid muss der VM aber tätig werden, während er einfache Schreiben einfach aussitzen kann.

    nur meine Meinung

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