Hallo liebe Forum - Mitglieder.
Wir wollen und müssen aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels unsere derzeitige Wohnung kündigen.
Im Mietvertrag steht allerdings das beide Parteien (Mieter und Vermieter)eine 6 Monatige Kündigungsfrist haben.
Jetzt habe ich hier gelesen, dass laut Gesetz nur 3 Monate rechtens sind.
Wir leben seit 02.2012 in der Wohnung bedeutet seit 3 Jahre und 9 Monate Mieter dieser Wohnung.
Zu wann muss ich kündigen?
Vielen lieben Dank für euer Hilfe und Unterstützung
Mietvertrag 6 Monate Kündigungsfrist beider Parteien
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Evilska -
10. November 2015 um 17:44 -
Erledigt
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H
Jetzt habe ich hier gelesen, dass laut Gesetz nur 3 Monate rechtens sind.Richtig. BGB § 573c Abs. 1
ZitatZu wann muss ich kündigen?
Können im Moment zum 29.02.2016
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Hallo Evilska,
für VM 6 Monate, für M 3 Monate."Zu wann muss ich kündigen?"
- Nicht muss, sondern kann. Noch einfacher, und das gilt für JEDEN Vertrag egal welcher Art: "Zum nächstmöglichen Termin." -
- und das gilt für JEDEN Vertrag egal welcher Art: "Zum nächstmöglichen Termin."wenn sie das in diesem fall schreiben würde, würde der VM einen Termin im Sommer bestätigen. Somit ist es von Vorteil, wenn sie gleich den richtigen Termin nennt. Dein "zum nächstmöglichen termin" ist natürlich hilfsweise ok.
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wenn sie das in diesem fall schreiben würde, würde der VM einen Termin im Sommer bestätigen. Somit ist es von Vorteil, wenn sie gleich den richtigen Termin nennt. Dein "zum nächstmöglichen termin" ist natürlich hilfsweise ok.
Nein, denn der nächtsmögliche Termin ergibt sich automatisch aus dem Gesetz bzw. entsprechenden Rechtsvorschriften, bspw. auch Versicherungs- o.ä. Bedingungen. -
in DIESEM Fall verstößt die mietvertragliche Vereinbarung über die Kündigungsfrist gegen die gesetzl. Vorschrift, gem. § 573c Abs. 4 BGB, so dass es in DIESEM Fall EMPFEHLENSWERT ist, das richtige Kündigungsdatum im Kündigungsschreiben zu nennen. GRUNDSÄTZLICH bedarf es aber gar keiner Nennung eines Kündigungsdatums.
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und anitari hat bereits das richtige Datum genannt.
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