Vermieter macht Stress bei Auszug / Gültigkeit von Vereinbarungen

  • Guten Tag,

    vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.

    Ich habe wegen Umzug meine Wohnung gekündigt, es gibt eine Individualvereinbarung (da ich eine farbige Wand von Vormieter so übernommen habe).

    Diese sieht so aus:

    Zitat


    Vermieter: Name Hr. XY
    Mieter: ich

    Die Wohnung wird von dem Vermieter komplett renoviert und gereinigt an den Mieter übergeben.

    Der Vormieter hat die Wand 123 farbig gestrichen, Herr "ich" möchte dies so übernehmen, die Wand wird nicht in weiß gestrichen.

    Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug aus der Wohnung wird der Mieter diese Wand weiß gestrichen wieder an den Mieter übergeben. Ebenso wird die Wohnung komplett in dem Zustand wie diese an den Mieter übergeben wurde wieder an den Vermieter zurückgegeben.

    Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Vermieter diese Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen.

    Bei Übergabe zum Einzug habe ich den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass die Wohnung weder gereinigt noch komplett gestrichen worden war (mal abgesehen von der Wand die ich so übernehmen wollte). Diese Mängel waren in meinen Augen aber relativ gering (andere Farbe 1-2 mm oberhalb der Sockelleisten (sprich: nicht bis ganz unten gestrichen), an der Decke hat man gesehen, dass nur stellenweise drüber gemalert wurde, an der Dusche wurde ein Schaden kaschiert. Ich hatte dies alles angemerkt, der Vermieter hat es aber so nicht komplett ins Übergabeformular übernommen. Da ich Zeitdruck bei der Wohnungssuche hatte, hab ich das so hingenommen, weil ich mir nichts böses dabei dachte.

    Ich war nun noch mal vor Ort und habe besagte Wand weiß gestrichen, habe die Dübel aus allen Wänden entfernt und zugespachtelt und diese Stellen überstrichen. Am gleichen Tag war dann Nachmittags der geplante Termin der Wohnungsübergabe. Außer dem Vermieter kam auch die Frau des Vermieters mit. Schon im Abstellraum im Keller fing die Frau dann an rumzumeckern, dass der Boden dreckig wäre. Ich hatte den Keller ausgefegt, der verdreckte Boden war von Vormietern, da ich selber da nur Kisten drin stehen hatte. In der Wohnung ging es dann weiter. Ich las mit dem Vermieter die Zählerstände von den Heizungen ab als die Frau dann meinte, ich hätte die Sockelleisten nicht richtig gemalert und die Heizung wäre total verdreckt, in der Küche hätte ich gar nicht geputzt, da wäre alles total verdreckt und da könnte man ja keinen wohnen lassen (alles maßlos übertrieben!). Ich hab den Vermieter dann darauf hingewiesen, dass der Vormieter auch weder geputzt noch alles gemalert hätte und da kam er dann mit der Vereinbarung um die Ecke. Hätte ich gewusst, dass die beim Auszug so pingelig sind, hätte ich beim Einzug aber alles haarklein kontrolliert. Beim Einzug war die Frau vom Vermieter komischerweise nicht mit dabei und hat alles kontrolliert. Ich hab dann den Termin auch abgebrochen, weil die dermaßen unverschämt geworden sind. Hab denen gesagt, ich kümmere mich darum und wir machen einen neuen Termin. Hatte dann echt keinen Nerv mehr dafür.

    Lange Rede kurzer Sinn. Ich lese immer wieder von Mietverträgen und Vereinbarungen, die so keine Gültigkeit haben, weil es entsprechende Urteile gibt, da viele Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind.

    Inwieweit ist die obige Vereinbarung gültig? Muss ich wirklich alles renovieren und blitzblank säubern (auch wenn der Vormieter dies nicht gemacht hat und ich den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hatte (habs leider nicht schriftlich getan)? Muss ich den Mist, den der Vormieter gemacht hat instand setzen, nur weil der Vermieter da wohl nicht hingeschaut hat?

    Ich bin gerade beruflich voll eingespannt, bin in der neuen Wohnung am renovieren und Küche bauen und hab eigentlich überhaupt keine Zeit und Lust mich jetzt noch mit so einem Mist rumzuärgern. Zumal ich momentan kein Auto habe, und jedes Mal ein Mietwagen mich mit Spritkosten knapp 100€ kostet. :(

  • Kurze Antwort zu langem Text. Du hättest die Wohnung besenrein und ohne Beschädigungen zurück geben müssen, dann wäre alles paletti und auch nach den neuesten Urteilen korrekt gewesen. Zu Beschädigungen zählen natürlich auch bunte Wandanstriche (die nicht richtig überstrichen wurden).

  • Hallo Mainschwimmer, danke für deine Antwort.

    hast du da entsprechende Paragraphen bzw. Urteile?

    Was versteht man unter "besenrein"? Gröbste Verschmutzungen entfernen und ausfegen?

  • Auch ich habe keine Lust, den ganzen Roman zu lesen...

    "Die Wohnung wird von dem Vermieter komplett renoviert und gereinigt an den Mieter übergeben.
    Der Vormieter hat die Wand 123 farbig gestrichen, Herr "ich" möchte dies so übernehmen, die Wand wird nicht in weiß gestrichen.
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug aus der Wohnung wird der Mieter diese Wand weiß gestrichen wieder an den Mieter übergeben. Ebenso wird die Wohnung komplett in dem Zustand wie diese an den Mieter übergeben wurde wieder an den Vermieter zurückgegeben.
    Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Vermieter diese Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen."
    - Halte ich für eine klare und gültige Indiviadualvereinbarung.

    "Bei Übergabe zum Einzug habe ich den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass die Wohnung weder gereinigt noch komplett gestrichen worden war (mal abgesehen von der Wand die ich so übernehmen wollte)."
    - Wie schöön, dass Du aufmerksam gemacht hast... so what?

    "Diese Mängel waren in meinen Augen aber relativ gering (andere Farbe 1-2 mm oberhalb der Sockelleisten (sprich: nicht bis ganz unten gestrichen), an der Decke hat man gesehen, dass nur stellenweise drüber gemalert wurde, an der Dusche wurde ein Schaden kaschiert. Ich hatte dies alles angemerkt, der Vermieter hat es aber so nicht komplett ins Übergabeformular übernommen."
    - Der VM allein übernimmt grundsätzlich nichts, das müsstet Ihr beide schon gemacht haben.

    "Da ich Zeitdruck bei der Wohnungssuche hatte, hab ich das so hingenommen, weil ich mir nichts böses dabei dachte."
    - Heutzutage kannste oftmals nicht schlecht ngenug denken - leider!

    "... Termin der Wohnungsübergabe. Außer dem Vermieter kam auch die Frau des Vermieters mit. Schon im Abstellraum im Keller fing die Frau dann an rumzumeckern, dass der Boden dreckig wäre. Ich hatte den Keller ausgefegt, der verdreckte Boden war von Vormietern, da ich selber da nur Kisten drin stehen hatte. In der Wohnung ging es dann weiter. Ich las mit dem Vermieter die Zählerstände von den Heizungen ab als die Frau dann meinte, ich hätte die Sockelleisten nicht richtig gemalert und die Heizung wäre total verdreckt, in der Küche hätte ich gar nicht geputzt, da wäre alles total verdreckt und da könnte man ja keinen wohnen lassen (alles maßlos übertrieben!). Ich hab den Vermieter dann darauf hingewiesen, dass der Vormieter auch weder geputzt noch alles gemalert hätte und da kam er dann mit der Vereinbarung um die Ecke. Hätte ich gewusst, dass die beim Auszug so pingelig sind, hätte ich ..."
    - Altbekannte Taktiken... Du warst wohl alleine?

    Inwieweit ist die obige Vereinbarung gültig? Muss ich wirklich alles renovieren und blitzblank säubern (auch wenn der Vormieter dies nicht gemacht hat und ich den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hatte (habs leider nicht schriftlich getan)?"
    - Dein Pech, tut mir leid. Wohnungsübergaben gibt es bei uns nur mit Zeugen und Fotoapparat.

    "Ich bin gerade beruflich voll eingespannt, ..."
    - Dein Gegner reibt sich die Hände...

  • Was der Vormieter gemacht hat, ist eine Sache. Er hatte dafür bestimmt eine Vereinbarung. Deine Vereinbarung lautet anders. Wenn du selbst zu eingespannt bist, um in deiner alten Wohnung zu renovieren, dann beauftrage jemanden. Kommt dich vielleicht auch billiger als öfter mit dem Mietwagen hinfahren. Und billiger als wenn der Vermieter auf deine Kosten renovieren lässt...

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