Hallo liebe Community,
im bei mir noch laufenden Fall
https://forum.mietrecht.de/thread/9966-He…s-kann-ich-tun/
hat sich mir eine Frage ergeben, auf die ich unterschiedliche Antworten im Internet finde.
Und zwar bin ich am 01.09.2015 in eine Mietwohnung gezogen.
Ich habe festgestellt, dass der Wasserzähler seit 2003 nicht mehr geeicht ist.
Jetzt ist der Vermieter der Meinung das Ersetzen des Zwischenzählers könne er komplett auf mich umlegen,
obwohl der Zähler vor Mietbeginn schon nicht geeicht war.
Und er hat bereits einmal mit dem nicht geeichten Zähler abgerechnet, was ja bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.
Ist das rechtens?
Falls wer meinen ursprünglichen Thread nicht verfolgt hat, ich ziehe übrigens schon zum 30.11.2015 wieder aus.
Vielen Dank