Wer kommt für Erneuerung nicht geeichter Zwischenzähler auf?

  • Hallo liebe Community,

    im bei mir noch laufenden Fall

    https://forum.mietrecht.de/thread/9966-He…s-kann-ich-tun/

    hat sich mir eine Frage ergeben, auf die ich unterschiedliche Antworten im Internet finde.

    Und zwar bin ich am 01.09.2015 in eine Mietwohnung gezogen.
    Ich habe festgestellt, dass der Wasserzähler seit 2003 nicht mehr geeicht ist.
    Jetzt ist der Vermieter der Meinung das Ersetzen des Zwischenzählers könne er komplett auf mich umlegen,
    obwohl der Zähler vor Mietbeginn schon nicht geeicht war.
    Und er hat bereits einmal mit dem nicht geeichten Zähler abgerechnet, was ja bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.

    Ist das rechtens?

    Falls wer meinen ursprünglichen Thread nicht verfolgt hat, ich ziehe übrigens schon zum 30.11.2015 wieder aus.

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Salzstreuner (5. November 2015 um 09:15)

  • Hallo liebe Community,

    im bei mir noch laufenden Fall

    https://forum.mietrecht.de/thread/9966-He…s-kann-ich-tun/

    hat sich mir eine Frage ergeben, auf die ich unterschiedliche Antworten im Internet finde.

    Und zwar bin ich am 01.09.2015 in eine Mietwohnung gezogen.
    Ich habe festgestellt, dass der Wasserzähler seit 2003 nicht mehr geeicht ist.
    Jetzt ist der Vermieter der Meinung das Ersetzen des Zwischenzählers könne er komplett auf mich umlegen,
    obwohl der Zähler vor Mietbeginn schon nicht geeicht war.
    Und er hat bereits einmal mit dem nicht geeichten Zähler abgerechnet, was ja bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.

    Ist das rechtens?

    Falls wer meinen ursprünglichen Thread nicht verfolgt hat, ich ziehe übrigens schon zum 30.11.2015 wieder aus.

    Vielen Dank

    Hallo,

    hier bitte aufmerksam durchlesen, das sollte alle offenen Fragen beantworten:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm

    Gruß

    BHShuber

  • Die Kosten eines periodischen (nicht durch einen Defekt bedingten) Austauschs der Warm- und Kaltwasserzähler können im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden (Anschluß AG Koblenz, 28. Mai 1996, 42 C 970/96, DWW 1996, 252). AG Bernkastel-Kues, Urteil vom 10. Juli 2000, Az: 4 C 509/99

    Ist das allgemeingültig?
    Ich wohne erst 8 Wochen da und muss die Kosten für die nächsten 6 Jahre eines neuen Mieters übernehmen?
    Und, dass der Zwischenzähler vor Mietbeginn unrechtmäßig in geschäftlichen Verkehr gebracht wurde ändert auch nichts daran?
    Gibt es da keine Fristen für einen periodischen Austausch?

    Das wäre schon hart

    Einmal editiert, zuletzt von Salzstreuner (5. November 2015 um 09:36)

  • Zitat

    Ist das allgemeingültig?

    Nein, da es sich hierbei nur um Amtsgerichts-Urteile handelt.

    Allerdings können regelmäßig wiederkehrende Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Das ist ja bei einem Wasserzähler der Fall. Hier ist aber die Frage, ob das laut deines Mietvertrags umgelegt werden darf.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wenn er die Zähler kauft, dann kann er es nicht umlegen. Mietet er sie allerdings, sind es Betriebskosten. Wenn du in ein paar Wochen wieder ausziehst, dann brauchst du doch nur dafür zu sorgen, dass der Zähler in der Zeit nicht mehr eingebaut wird. Ist dich einfach, wenn er in der Wohnung ist) Dann hat sich die Sache sowieso erledigt.

    Überlicherweise werden von den Abrechnungsfirmen (nennen wir sie Abzocker) Mietverträge für die Wasseruhren angeboten, in denen die Zählerkosten auf die Mietzeit i.d.R. 5 Jahre als Miete umgelegt werden. D.h. du musst nicht befürchten, dass du jetzt plötzlich alles auf einen Schlag zahlen musst.

    Ob er bereits einmal mit einem nicht geeichten Zähler abgerechnet hat, ist dabei völlig irrelevant. Wenn du denkst, es sei eine Ordnungswidrigkeit kannst du ja mal zur Polizei gehen und das anzeigen (die Polizei hat sonst wenig zu lachen). "... mein Wasserzähler ist nicht geeicht... "

    Gruß
    H H

  • Die Kosten eines periodischen (nicht durch einen Defekt bedingten) Austauschs der Warm- und Kaltwasserzähler können im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden (Anschluß AG Koblenz, 28. Mai 1996, 42 C 970/96, DWW 1996, 252). AG Bernkastel-Kues, Urteil vom 10. Juli 2000, Az: 4 C 509/99


    Sind das beheizte Zähler...?

  • Schonmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Sind das beheizte Zähler...?

    Nein, es geht um Kaltwasserzähler.


    Zitat von H Hamburg

    Wenn du in ein paar Wochen wieder ausziehst, dann brauchst du doch nur dafür zu sorgen, dass der Zähler in der Zeit nicht mehr eingebaut wird.

    Der Zähler befindet sich leider in den Gemeinschaftsräumen im Keller. Ich habe da wenig Einfluss drauf.

    Die Wohnung ist bereits gekündigt. Der Vermieter hat meiner Kündigung widersprochen, um noch einmal selbst zu kündigen. Anscheinend muss er das letzte Wort haben.
    Ist das also auch auf den Mieter umlegbar, wenn ihm bereits gekündigt wurde?

    Zitat von Salzstreuner

    Die Kosten eines periodischen (nicht durch einen Defekt bedingten) Austauschs der Warm- und Kaltwasserzähler können im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden (Anschluß AG Koblenz, 28. Mai 1996, 42 C 970/96, DWW 1996, 252). AG Bernkastel-Kues, Urteil vom 10. Juli 2000, Az: 4 C 509/99

    Heizkosten zahle ich direkt an die Stadtwerke. Demnach gibt es mit dem Vermieter keine Heizkostenabrechnung oder?

    Zitat von Leipziger82

    Allerdings können regelmäßig wiederkehrende Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Das ist ja bei einem Wasserzähler der Fall. Hier ist aber die Frage, ob das laut deines Mietvertrags umgelegt werden darf.

    Ich zitiere mal meinen Mietvertrag:

    "3. Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, ist der Vermieter berechtigt Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen..."

    Betriebskosten belaufen sich aber nur auf 25 Euro und beinhalten ausschließlich Müllgebühren und Straßenreinigung.

    Einmal editiert, zuletzt von Salzstreuner (5. November 2015 um 12:09)

  • Salzstreuner:

    "Nein, es geht um Kaltwasserzähler."
    - Und die WW-Zähler werden also beheizt...?

    "Heizkosten zahle ich auch übrigens direkt an die Stadtwerke."
    - Das bezweifele ich. An die Stadtwerke zahlst Du wohl eher den Energiebezug. Zu den Heizkosten gehören noch viele anderen Kosten.

    "Die Wohnung ist bereits gekündigt. Der Vermieter hat meiner Kündigung widersprochen, um noch einmal selbst zu kündigen. Anscheinend muss er das letzte Wort haben."
    - Ist wohl (k)ein Witz...?

  • Salzstreuner:

    "Nein, es geht um Kaltwasserzähler."
    - Und die WW-Zähler werden also beheizt...?

    Ich habe für Küche und Bad jeweils einen Durchlauferhitzer. Soweit ich weiß sind keine WW-Zähler vorhanden.

    "Heizkosten zahle ich auch übrigens direkt an die Stadtwerke."
    - Das bezweifele ich. An die Stadtwerke zahlst Du wohl eher den Energiebezug. Zu den Heizkosten gehören noch viele anderen Kosten.

    Also ich bin leider nicht vom Fach. Was ich meine ist: Strom und Gas zahle ich direkt an die Stadtwerke, Wasser eigentlich an den Vermieter.

    "Die Wohnung ist bereits gekündigt. Der Vermieter hat meiner Kündigung widersprochen, um noch einmal selbst zu kündigen. Anscheinend muss er das letzte Wort haben."
    - Ist wohl (k)ein Witz...?

    leider nein

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