Nach Brand (nicht in meiner Wohnung)verlangt Vermieter streichen der ganzen Wohnung

  • Hallo,

    hatte mit meinem Exfreund eine Wohnung genommen, nach Trennung hat dieser dann per Gericht die Kündigung durchgebracht. Ich nahm dann die Wohnung dann alleine, er hat mir aber trotz Frist meine Schlüssel nicht wieder gegeben. Da ich die Wohnung nun auch jetzt fristgerecht gekündigt habe, fehlen mir diese. Was kann ich tun?

    Das 2. Problem ist, die Wohnanlage hatte im Sommer einen Wohnungsbrand, da ich schlief, habe ich das ganze sehr spät mitbekommen, hatte meine ganzen Fenster auf und wurde somit als letztes gerettet. Jetzt verlangte mein Vermieter beim Auszug, das ich die komplette Wohnung neu streiche, ich hatte es zwar versucht, der Ruß war überall und da auch in den Wänden Risse waren, wollte ich das auch nicht vertuschen. Kann er mich zur Kasse bitten? Habe Fotos gemacht....

  • gui71,

    da Du alleiniger Wohnungsbesitzer warst, müsstes auch Du dafür sorgen, dass der Vermieter die Wohnung incl. aller Schlüssel zurückerhält.

    Wenn Deine Wohnung durch einen Brand, der Dir nicht zuzuschreiben ist, beschädigt wurde, wäre m.E. der Brandverursacher auch für Folgeschäden verantwortlich.

  • gui71,

    da Du alleiniger Wohnungsbesitzer warst, müsstes auch Du dafür sorgen, dass der Vermieter die Wohnung incl. aller Schlüssel zurückerhält.

    Wenn Deine Wohnung durch einen Brand, der Dir nicht zuzuschreiben ist, beschädigt wurde, wäre m.E. der Brandverursacher auch für Folgeschäden verantwortlich.


    Hallo Berny,

    zuerst waren wir beide Wohnungsnehmer, dann hat er gekündigt und mir aber bis dato nicht die Schlüssel ausgehändigt.

    Nein, der Brand war 2 Wohnungen unter mir, es war ein Großaufgebot an Feuerwehr da, war auch länger nicht in meiner Wohnung nach dem Brand, weil es so stank.

  • Hallo Berny,

    zuerst waren wir beide Wohnungsnehmer, dann hat er gekündigt und mir aber bis dato nicht die Schlüssel ausgehändigt.

    Hallo,

    das ist jetzt deine Angelegenheit die Schlüssel beizubringen, notfalls mit Anwalt oder eben in den Geldbeutel greifen!

    Zitat

    Nein, der Brand war 2 Wohnungen unter mir, es war ein Großaufgebot an Feuerwehr da, war auch länger nicht in meiner Wohnung nach dem Brand, weil es so stank.

    Das ist dein Versäumnis, ich gehe davon aus, dass der Vermieter nicht informiert war, dass die Wohnung verrußt wurde, dies hätte man gleich nach der Beschädigung durch Ruß dem Vermieter mitteilen müssen, sodass dieser die Möglichkeit hat, die Wohnung wieder in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

    Ob und wie er sich dann am Brandverursacher oder dessen Versicherung den Schaden ersetzen lässt ist nicht das Problem des Mieters.

    Hier wird dir höchstwahrscheinlich der lasche und lethargische Umgang mit der Angelegenheit zum Verhängnis, gerade in Bezug auf die Schlüssel, wenn die nicht beigebracht werden, dann kostet das Geld.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo BHShuber,
    doch das Schäden da sind weiß er, alleine der Treppenaufgang und die verschuldete Wohnung war eine Schätzung von 75.000€ von der Versicherung

  • Hallo BHShuber,
    doch das Schäden da sind weiß er, alleine der Treppenaufgang und die verschuldete Wohnung war eine Schätzung von 75.000€ von der Versicherung

    Hallo,

    warum wurde dann der Vermieter nicht aufgefordert, die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen?

    Ein wenig mehr Info wäre schon angebracht.

    Nach deiner Aussage war die Wohnung nicht bewohnbar wegen des Gestankes, hier muss es doch zwischen Vermieter und Mieter in irgend einer Weise Kontakt gegeben haben?

    Gruß

    BHShuber

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