Mietminderung oder Ersatzzahlung vom Vermieter ?

  • Moin moin,

    wir wohnen im 1.Stock und nun wird der Fussbodenbelagim Treppenhaus erneuert und wir dürfen diesen nach dem Verlegen 2 - 3 Tage nicht betreten. Bin ich zur Mietminderung berechtigt oder muss der Vermieter die Ersatzwohnung für diese 3 Tage bezahlen oder bleiben diese Kosten an mir hängen ?

    Danke schon vorab fürs lesen

    Antje

  • Hallo Lieschen,
    welche Möglichkeit hat denn der Vermieter vorgsehen, damit Du trotzdem in Deine Wohnung gelangen kannst?

    Keine. Es gab lediglich die Information dass das Treppenhaus für die genannte Zeit gesperrt sei und wir ausziehen müssen sofern wir nicht diese 3 Tage ausschliesslich in der Wohnung verbringen wollten. Dies ist nicht möglich das wir zum einen arbeiten müssen und zum anderen einen grossen Hund haben.

  • Keine. Es gab lediglich die Information dass das Treppenhaus für die genannte Zeit gesperrt sei und wir ausziehen müssen sofern wir nicht diese 3 Tage ausschliesslich in der Wohnung verbringen wollten. Dies ist nicht möglich das wir zum einen arbeiten müssen und zum anderen einen grossen Hund haben.

    Hallo,

    der ist ja putzig, schriftlich darauf hinweisen, dass er sich ebenso wie der Mieter an mietvertragliche Vereinbarungen zu halten hat, soll heißen, er hat zu jedem Zeitpunkt dafür Sorge zu tragen, dass der Mieter die Mietsache unbehelligt benutzen kann.

    Wie er den Bodenbelag nun hinbringt, ist nicht das Problem des Mieters!

    Das grenzt ja bereits an Strafrechtsbestand der Nötigung, von Freiheitsberaubung für 3 Tage möchte ich noch gar nicht reden, was geht denn da ab.

    Geh zum Anwalt und lass deinen Vermieter mal aufklären, was er da versucht durchzusetzen.

    Gruß

    BHShuber

  • Am besten beschreibe ich einfach mal den gesamten Ablauf: Wir wohnen in der ersten Etage einer Eigentümergemeinschaft. Im Haus befinden sich vier Wohneinheiten von denen zwei unserem Vermieter gehören. Bis auf drei bis vier Wochen im Jahr bewohnen wir das Haus alleine. Seit ca. einem halben Jahr ist geplant in unserem Haus eine spezielle Auslegware verlegen zu lassen bei der es erforderlich ist das drei Tage das Treppenhaus nicht benutzbar ist. Die Hausverwaltung wollte von uns wissen wann es uns möglich wäre drei Tage im Stück, vielleicht Urlaub zu nehmen um das Treppenhaus nicht zu betreten. Wir haben denen unseren geplanten Urlaub mitgeteilt und nach diesen Daten wurde der Termin zu den Arbeiten verabredet. Jetzt sind uns einige Dinge dazwischen gekommen (kaputtes Auto, ein anderer Job usw.), jedenfalls können wir zur Zeit nicht die Insel verlassen. Hier auf Sylt ist es auch nicht so preiswert das wir mit unserem großen Hund so einfach für drei Tage Hotel bezahlen könnten, denn die wollen ja spätestens beim Auschecken ein ausgeglichenes Kundenkonto...

  • Zitat

    Hier auf Sylt ist es auch nicht so preiswert das wir mit unserem großen Hund so einfach für drei Tage Hotel bezahlen könnten, denn die wollen ja spätestens beim Auschecken ein ausgeglichenes Kundenkonto...

    Wenn die Wohnung aufgrund von Instandsetzungsmaßnahmen nicht nutzbar ist, hat Euch der Vermieter eine Ersatzunterkunft zu stellen.
    Alternativ ist für den Zeitraum der Maßnahme keine Miete zu zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Jetzt sind uns einige Dinge dazwischen gekommen (kaputtes Auto, ein anderer Job usw.), jedenfalls können wir zur Zeit nicht die Insel verlassen. Hier auf Sylt ist es auch nicht so preiswert das wir mit unserem großen Hund so einfach für drei Tage Hotel bezahlen könnten, denn die wollen ja spätestens beim Auschecken ein ausgeglichenes Kundenkonto...

    Ja, Ja, auf Sylt laufen die Dinge eben dann doch ein bischen anders. Andererseits gelten auch auf der Insel deutsche Gesetze. In wie weit es sinnvoll ist deshalb Stress zu machen mußt du wohl selber entscheiden.
    Vieleicht kann man ja einen Kompromiss finden? In Niebüll sollte Preis jetzt im Winter für 3 Tage Hotel, oder Pension doch erträglich sein, denke ich.

  • Am besten beschreibe ich einfach mal den gesamten Ablauf: Wir wohnen in der ersten Etage einer Eigentümergemeinschaft. Im Haus befinden sich vier Wohneinheiten von denen zwei unserem Vermieter gehören. Bis auf drei bis vier Wochen im Jahr bewohnen wir das Haus alleine. Seit ca. einem halben Jahr ist geplant in unserem Haus eine spezielle Auslegware verlegen zu lassen bei der es erforderlich ist das drei Tage das Treppenhaus nicht benutzbar ist. Die Hausverwaltung wollte von uns wissen wann es uns möglich wäre drei Tage im Stück, vielleicht Urlaub zu nehmen um das Treppenhaus nicht zu betreten. Wir haben denen unseren geplanten Urlaub mitgeteilt und nach diesen Daten wurde der Termin zu den Arbeiten verabredet. Jetzt sind uns einige Dinge dazwischen gekommen (kaputtes Auto, ein anderer Job usw.), jedenfalls können wir zur Zeit nicht die Insel verlassen. Hier auf Sylt ist es auch nicht so preiswert das wir mit unserem großen Hund so einfach für drei Tage Hotel bezahlen könnten, denn die wollen ja spätestens beim Auschecken ein ausgeglichenes Kundenkonto...

    Hallo,

    das ist nun aber ein ganz anderer Tenor als beim ersten Beitrag!

    Einvernehmlich wurde bereits mit euch ein Termin abgesprochen, das ist schon mal ärgerlich wenn dieser nicht eingehalten werden kann, allerdings kein Grund zur Nötigung und Verwehrung der Nutzung des Mietgegenstandes.

    Der Vermieter kann das sehen wie er will, er kommt nicht darum herum entweder für die Tage Ersatzunterkunft zu bezahlen oder einen anderen Termin finden.

    Mögliche Vorgehensweise, Hotel oder Pension suchen, bezahlbar und die Rechnung erst mal selber zahlen, dann dem Vermieter zur Erstattung der Kosten für die Ersatzunterkunft heranziehen, gegenbenenfalls verklagen!

    Einen Grund zur Kündigung von Seiten des Vermieter sehe ich hier nicht.

    Gruß

    BHShuber

  • Das wird, wenn hier keine Einigung erzielt erden kann, eine richterliche Einzelfallentschedung geben. Das Gericht würde dann wohl die Einzelinteressen abwägen. Ich sähe hier dann ein Obsiegen des Vermieters, denn der kann nichts dafür, wenn - er muss ja lange im Voraus planen - der Mieter plötzlich persönliche Befindlichkeiten (welcher Art auch immer) vorträgt.

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