Kann ein Untermieter die Miete in Berlin verdoppeln? Greift die Mietbremse ein?

  • Hallo,
    ich habe vor einem Jahr (01.12.2014) eine Wohnung für ein Jahr zwischengemietet und später herausgefunden, dass der Vermieter (der nicht der Besitzer ist, sondern die Wohnung selber schon seit Jahren mietet) nur 360€ zahlt, sie aber für 650€ kalt an mich vermietet hat. Fällt dieser Vertrag unter das neue Mietbremsgesetz? Ist es überhaupt legal? Ist die eigentliche Besitzerin dazu Verpflichtet einzuschreiten, wenn ihr Untermieter die Wohnung für fast das doppelte weitervermietet? Sie wurde ausserdem in einem sehr abgenutztem Zustand übergeben. Ich hatte Sie dann eigenständig renoviert. Nun hatte ich ein Problem mit der Tür und musste den Schlosser holen. Sprich es häufen sich die Ausgaben. Ich hatte Ihn gebeten die Schlosserkosten zu übernehmen, da sich die eigentliche Hausverwaltung geweigert hatte und bekomme nun keine Antwort mehr von ihm. In einem Monat läuft das Mietverhältniss aus und es wurden 1000€ Kaution hinterlassen. Ich möchte mir auf jeden Fall die Schlosserkosten sichern und fühle mich auch sonst nicht sicher, dass ich die Kaution zurückbekomme. Kann ich Theoretisch die letzte Miete einfach nicht bezahlen und sie von der Kaution zahlen? So würde ich vermeiden, dass er Sie einfach behält. Könnte er mich deshalb anzeigen oder würde einfach die Kaution als Miete verrechnet werden?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo karinaschnell,

    "ich habe vor einem Jahr (01.12.2014) eine Wohnung für ein Jahr zwischengemietet und später herausgefunden, dass der Vermieter (der nicht der Besitzer ist, sondern die Wohnung selber schon seit Jahren mietet) nur 360€ zahlt, sie aber für 650€ kalt an mich vermietet hat."
    - Das ist freie Marktwirtschaft, Du hattest den Preis bei Anmietung ja akzeptiert.

    "Fällt dieser Vertrag unter das neue Mietbremsgesetz?"
    - Njet, ist ja ein bestehendes Mietverhältnis.

    "Ist die eigentliche Besitzerin dazu Verpflichtet einzuschreiten, wenn ihr Untermieter die Wohnung für fast das doppelte weitervermietet?"
    - Nein, wenn zw. Vermieter und Mieter keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

    "Sie wurde ausserdem in einem sehr abgenutztem Zustand übergeben."
    - Du hattest die Übernahme aber in diesem Zustand akzeptiert(?).

    "Ich hatte Sie dann eigenständig renoviert. Nun hatte ich ein Problem mit der Tür und musste den Schlosser holen. Sprich es häufen sich die Ausgaben. Ich hatte Ihn gebeten die Schlosserkosten zu übernehmen, da sich die eigentliche Hausverwaltung geweigert hatte und bekomme nun keine Antwort mehr von ihm."
    - Für Dich ist rechtlich lediglich interessant, dass Du die Mietsache im vertragsgemässen Zustand wieder zurückgibst.

    "In einem Monat läuft das Mietverhältniss aus und es wurden 1000€ Kaution hinterlassen. Ich möchte mir auf jeden Fall die Schlosserkosten sichern"
    - Den Schlosser hat derjenige zu zahlen, der ihn gerufen hat bzw. den Schaden verursacht hat.

    "fühle mich auch sonst nicht sicher, dass ich die Kaution zurückbekomme."
    - Mit der Kautionsrückzahlung kann sich der VM noch 1/2 Jahr Zeit lassen.

    "Kann ich Theoretisch die letzte Miete einfach nicht bezahlen und sie von der Kaution zahlen?"
    - Weder theoretisch noch praktisch noch tatsächlich.

    "So würde ich vermeiden, dass er Sie einfach behält."
    - Das wäre nicht rechtens.

    "Könnte er mich deshalb anzeigen"
    - Zwar nicht anzeigen, jedoch (erfolgreich) verklagen.

    "oder würde einfach die Kaution als Miete verrechnet werden?"
    - Das ist nicht erlaubt (alter bekannter "Trick", besser: Versuch).

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