Toller Mietvertrag - Kündigung, Renovierung

  • Guten Abend,

    meine Freundin ist zu mir gezogen und wir haben schnell einen Nachmieter gefunden, der auch akzeptiert wurde.

    EDIT: Kündigung per Einschreiben, bisher keine Bestätigung, weil VM es nicht für nötig hält!

    Es wurde mündlich und schriftlich per SMS vereinbart, dass zwei Möbelstücke übernommen werden und im Gegenzug man sich über die Renovierungskosten unterhält. (Altmieter+Neumieter)

    Vermieterin besteht auf Renovierung durch meine Freundin lt. Mietvertrag. Neumieter interessiert das natürlich nicht (verständlich, da weniger Aufwand)
    Möbel, welche zugesagt übernommen werden sollten, sind von der Vermieterin gegenüber des Neumieters als Sperrmüll klassifiziert worden und müssten entfernt werden. (Neumieter hat Meinung nach dem Wind gedreht und ist auch der Meinung) -> Haben vorher extra gefragt und alle anderen Möbel entfernt. Also erneute Kosten!

    Mietvertrag ist lückenbehaftet und mit Sondervereinbarung leider kopflos damals vor zwei Jahren von meiner Freundin unterschrieben worden. Siehe Anhang!

    ->
    Ich sehe hier "Streichen in Weiß und tschüss".
    ->

    Zur Bilderklärung, letzter Teil handschriftlich: Die Wohnung wurde ohne Beisein der VM und ohne Übergabeprotokoll und vor allem unrenoviert an meine Freundin übergeben.


    Meinungen? Rechtslage?

    Es stehen diverse Vorwürfe über div. Beschädigungen im Raum. Neuer Mietvertrag wurde wohl zum 01.11. geschlossen. VM will die Wohnung nun erst zum 15.11. freigeben.
    Übergabe sollte trotzdem zum 01.11. erfolgen, korrekt? Ansonsten sehe ich Forderungen einfliegen..

    Diesmal mit Übergabeprotokoll an die VM pers.
    Kaution wird wohl schwierig.

    Beste Grüße und schönen Feierabend

  • Hallo Xorit,

    "wir haben schnell einen Nachmieter gefunden, der auch akzeptiert wurde. Kündigung per Einschreiben, bisher keine Bestätigung, weil VM es nicht für nötig hält!"
    - Eine Kündigung muss auch nicht bestätigt werden, es sei denn, eine Bestätigung wurde mietvertraglich vereinbart.

    "Es wurde mündlich und schriftlich per SMS vereinbart, dass ..."
    - Alles Mist.

    "zwei Möbelstücke übernommen werden und im Gegenzug man sich über die Renovierungskosten unterhält. (Altmieter+Neumieter)"
    - Ist kein Mietrecht.

    "Vermieterin besteht auf Renovierung durch meine Freundin lt. Mietvertrag."
    - Siehe die Anlage, aaber die dortige Formulierung besagt (fast) garnichts.

    "Neumieter interessiert das natürlich nicht (verständlich, da weniger Aufwand)
    Möbel, welche zugesagt übernommen werden sollten, sind von der Vermieterin gegenüber des Neumieters als Sperrmüll klassifiziert worden und müssten entfernt werden. (Neumieter hat Meinung nach dem Wind gedreht und ist auch der Meinung) -> Haben vorher extra gefragt und alle anderen Möbel entfernt. Also erneute Kosten!"
    - Alles kein Mietrecht.

    "Neuer Mietvertrag wurde wohl zum 01.11. geschlossen. VM will die Wohnung nun erst zum 15.11. freigeben. Übergabe sollte trotzdem zum 01.11. erfolgen, korrekt?"
    - Das betrifft doch nicht mehr die Altmieterin.

  • "und dann, dass eine Renovierung bei Auszug erfolgen soll, ohne Details, ..."
    - Doch, eine "totale"...

    "also quasi nach geltendem Recht,"
    - aber da taucht dieser Ausdruck nicht auf. Kurzum: Im MV fehlt eine detaillierte Beschreibung über den Zustand der einzelnen Parameter.

    "sprich nach Punkt 7, welcher nicht angekreuzt wurde."
    - eben...

    "Somit ist jegliche Renovierung strittig, weil nicht geregelt?"
    - Ich meine besenrein und ohne Beschädigungen wäre zutreffend.

    "Es ist Vertraglich also sehr schwammig und ohne Details."
    - Daher wäre zugunsten des Mieters zu entscheiden.

    "Ob sie rein vertraglich renovieren muss oder nicht erschließt sich mir nicht wirklich."
    - Wir beginnen, uns im Kreis zu drehen...

  • ich hab mir jetzt dein text nicht gründlich durchgelesen, da war mir zu viel wischiwaschi dabei. Aber laut Mietvertrag seid ihr nicht verpflichtet, Malerarbeiten zu leisten. Grund: Der tatsächliche Abnutzungsgrad der Wohnung spielt in eurem Mietvertrag keine Rolle, sodass die Klausel unwirksam ist. Mithin ist der Vermieter für die Renovierung zuständig.

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