Fragwürdige Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013

  • Hallo Leute,

    habe die Tage eine höchst fragwürdige Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert bekommen und würde mich gerne eurer Expertise bedienen:

    Vorab: Es ist meine erste eigene Wohnung und es geht hier um die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 die ich am 21.10.2015 erhalten habe:

    Nebenkostenabrechnung 2013

    Gesamtwohnfläche: 292,3 m³
    Ihre Wohnfläche: 51,7 m³
    Anzahl der Wohneinheiten: 6 WE
    Ihre Personenzahl: 1 Person
    Mietbeginn: 01.07.2013
    Abrechnungszeitraum: 01.07.2013 – 31.12.2013
    Mietzeit in Tagen: 184 Tage
    Kaltmiete: 320 €
    Nebenkosten 120 €


    Der erste Posten:

    Grundmietenerhöhung aus der Heizkessel-Investition 11 % von 30.325,40 € = 3.335.79 €

    Der Vermieter hat wohl vor meinem Einzug im Jahr 2011 eine neue Heizung eingebaut und will die jetzt über die Nebenkosten auf mich umlegen. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Der richtige Weg des Vermieters wäre doch hier gewesen bereits vor meinem Einzug die Miete dementsprechend anzupassen oder?

    Des weiteren fehlt jede Angabe meines Verbrauches, sondern es steht der Gesamtverbrauch des Hauses auf meiner Nebenkostenabrechnung die er anscheinend durch die Gesamtfläche mal meine Wohnfläche genommen hat um so auf meine Kosten zukommen. Gemäß Mietvertrag wird von einer 70 / 30 Umlage gesprochen die ich hier nicht wiederfinde. Jede Wohnung hat Uhren, um den Verbrauch von Kalt / Warmwasser abzulesen und eine Uhr um den Verbrauch der Heizung zu dokumentieren.

    Der Vermieter behauptet ebenfalls ich hätte eine Miete nicht bezahlt. Ich habe jede Miete bezahlt und kann dies über Kontoauszüge nachweisen.

    Was habe ich bisher gemacht:

    Beim Vermieter gewesen und Ihn um Erklärung der Abrechnung gebeten. Er ist ein älterer Herr und meinte er dürfe die Investition der Heizung so umlegen und die Abrechnung des Verbrauchs wäre so völlig in Ordnung. Sprich er lässt gar nicht mit sich reden.

    Wie soll ich mich jetzt Verhalten? Die für das Jahr 2013 Abrechnungsfrist ist ja bereits verfallen, aber ich habe das Gefühl spätestens mit der nächsten Nebenkostenabrechnung habe ich das Problem wieder vor meinen Füßen liegen.

    Wie soll meine Antwort auf diese Nebenkostenabrechnung ausfallen?
    Ich danke euch vielmals für eure Zeit.

  • Zitat

    Wie soll meine Antwort auf diese Nebenkostenabrechnung ausfallen?

    Gar nicht. Denn die ist a) formell falsch, darum unwirksam und b) außerdem verfristet.

    Zitat

    Der erste Posten:

    Grundmietenerhöhung aus der Heizkessel-Investition 11 % von 30.325,40 € = 3.335.79 €

    Das hat schon mal gar nichts in einer Abrechnung zu suchen. Zudem kann rückwirkend die Miete wegen Modernisierung, falls es überhaupt eine war und der Kessel nicht schlicht kaputt war, erhöht werden.

  • Zitat

    Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 die ich am 21.10.2015 erhalten habe:


    Diese Abrechnung ist rund ein Jahr zu spät eingetroffen, daher ist sie verfristet. Und darüber hinaus sind so viele Fehler darin, dass sie aus diesem Grund sowieso nicht gültig ist.

    Zitat

    Wie soll meine Antwort auf diese Nebenkostenabrechnung ausfallen?


    Hier ist alles aufgelistet, was eine korrekte Abrechnung ausmacht: http://www.betriebskostenabrechnung.com/

  • Er ist ein älterer Herr und meinte er dürfe die Investition der Heizung so umlegen und die Abrechnung des Verbrauchs wäre so völlig in Ordnung. Sprich er lässt gar nicht mit sich reden.
    Wie soll ich mich jetzt Verhalten?


    Teile die Argumente der Vorposter dem VM schriftlich mit und widerspreche wegen der genannten Gründe der Betriebskosten- bzw. Heizkostenabrechnung.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Das hat schon ein wenig mehr Licht ins Dunkle gebracht.


    Das hat schon mal gar nichts in einer Abrechnung zu suchen. Zudem kann rückwirkend die Miete wegen Modernisierung, falls es überhaupt eine war und der Kessel nicht schlicht kaputt war, erhöht werden.

    Das heißt ein Vermieter kann unter bestimmten vorraussetzungen rückwirdend die Miete ehöhen? Ich hoffe hier fehlt nur ein nicht im Satz :D

  • Das heißt ein Vermieter kann unter bestimmten vorraussetzungen rückwirdend die Miete ehöhen? Ich hoffe hier fehlt nur ein nicht im Satz :D

    Richtig erkannt, dass Wörtchen nicht fehlt

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