Zwischenmiete Probleme Kündigung

  • Hallo,
    ich bin am 11. August zur Zwischenmiete in eine WG gezogen. Unser Vermieter vermietet die ganze WG und ist selbst nur Mieter, sprich so verdient er sich durch eine überhöhte Miete Geld.
    Im Mietvertrag steht eine Minimum-Mietdauer von 3 Monaten, es gibt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sprich theoretisch konnte ich laut Mietvertrag erst zu 1. November ausziehen.
    Da die Verhältnisse in der WG fürchterlich waren, habe ich am 23. September meine Kündigung eingereicht. Ich habe noch für den Monat Oktober die Miete von 500 Euro gezahlt. Da ich schon ab 1. Oktober meine neue Wohnung gefunden habe, hatte ich zwar noch das Zimmer in der WG, habe dort aber nicht mehr gewohnt.

    Auf meine Frage hin, ob ich einen Nachmieter suchen darf, sodass ich den Oktober nicht mehr zahlen muss, ist mein Vermieter nicht eingegangen. Am 9. Oktober hat mir mein Vermieter folgendes geschrieben:
    Hallo Thomas, ich habe jemanden, der in die Wohnung einziehen möchte. Arthur (Anmerkung: Mitbewohner, der in einem anderen Zimmer wohnt) wird in dein Zimmer ziehen, und der Neue wird in Athurs Zimmer ziehen. Wann wird dein Zimmer bereit für den Einzug sein?

    Meine Antwort: Oh, toll. Ich habe noch Sachen im Zimmer, kann diese aber sofort abholen. Bedeutet das, dass ich für den Monat Oktober Geld zurück bekomme?

    Seine Antwort: Ja, du wirst nicht für die Tage bezahlen, nachdem der Neue eingezogen ist. Hast du mir die Miete für Oktober schon überwiesen?

    Meine Antwort: Ja, habe ich. Aber du kannst mir den Restbetrag dann einfach mit der Kaution zurücküberweisen.

    Am 10. Oktober war das Zimmer dann frei. Er frage mich dann, wo ich die Schlüssel hingelegt habe. Diese hatte ich auf dem Schreibtisch im Zimmer gelegt.

    Am Tag darauf ist dann mein ehemaliger Mitbewohner in mein Zimmer gezogen, und der Neue in das des Mitbewohners.

    Gestern, am 24. Oktober hat mir mein Vermieter folgendes geschrieben:
    Hallo Thomas. Der Mitbewohner hat seine eigene Wohnung gefunden, Ich werde das Zimmer jetzt zum 1. November vermieten. Die Kaution erhältst du sobald ich die des neuen Mitbewohners habe.

    Daraufhin ich:
    Hi Ray, nachdem Arthur in meinem Zimmer wohnt seit ich ausgezogen bin sollte das nicht die Rückzahlung der Teilmiete von Oktober und die Kaution beeinflussen.

    Er: Arthur ist gerade erst in dein Zimmer gezogen, es macht keinen Unterscheid. Der Bewohner, den ich für Mitte Oktober hatte ist abgesprungen (Anmerkung: der andere Mitbewohner hat mir bestätigt, dass er 1 Woche in der Wohnung wohnte)
    Ich habe also keine extra Miete erhalten. Sobald ich das leere Zimmer besetzt habe und die Kaution habe, gebe ich dir die Kaution zurück. Es wird keine Miete zurück geben.
    Du hast mir am 23. Septmber gesagt, dass du ausziehen willst, was nach der 3monatigen Kündigungsfrist den 1. November macht.

    Und jetzt fängt die Krucks an. Ich habe seit ich meinen Schlüssel für den neuen Nachmieter abgegeben habe keinen Zugang mehr zur Wohnung, noch habe ich gerade eine Möglichkeit in mein Zimmer zu gehen, da es angemietet ist. Hätte ich mein Zimmer nicht für einen (zumindest mir kommunizierten) Nachmieter freigegeben, hätte ich im Oktober das Zimmer nutzen können und wäre evtl. später in die neue Wohnung gezogen um Kosten zu vermeiden. Für mich endete das Mietverhältnis, außerhalb der im Vertrag stehenden Frist, mit dem neuen Nachmieter. Dieser wurde vom Vermieter vorgeschlagen, demnach wurde er von diesem aus meiner Sicht akzeptiert. Dass dieser im Nachhinein, nachdem er schon in der Wohnung wohnte, durch das Raster des Vermieters fällt ist aus meiner Sicht nicht mein Problem. Da ich keinen Zugang zu meinem Zimmer habe, sollte ich auch für den Oktober, Geld zurück erhalten. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Kann mir irgendwer helfen oder eine Einschätzung geben, wie ich jetzt weiter machen soll?

    Tausend Dank und viele Grüße,
    Thomas

  • Auch ich habe kein Interesse, mir das Gesülze durchzulesen.

    theoretisch konnte ich laut Mietvertrag erst zu 1. November ausziehen.


    Du kannst jederzeit ausziehen, nur, die Miete hast Du noch für die kommenden sechs Tage zu zahlen. Falls Du das nicht schaffst, setzte Dich irgendwo hin und hältst die Hände offen.

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