3. Mahnung mit Ankündigung zur fristlosen Kündigung erhalten

  • Hallo, ich habe Rückstand in Höhe von 828 € bei meinem Vermieter. Davon sind 337€ aus der Betriebskostenabrechnung. Der Rest beläuft sich etwas über eine Miete (mtl.465€).
    Ich hatte nochmehr Rückstand. Seit Juni 2015 habe ich eine mündliche Ratenvereinbarung mit dem Vermieter in Höhe von 200€ mtl. Ich konnte im Juli aber bereits 650€ an meinen Vermieter überweisen,weitere Raten konnte ich noch nicht tilgen. Es blieb danach der offene Betrag etwas über 1 Miete übrig. Dann bekam ich vor ca 4 Wo die Betriebskostenabrechnung in Höhe von 337€. Woraufhin ich beim Vermieter anrief und um eine Ratenzahlung, sowie um eine Erhöhung meiner mtl. Nebenkosten in Höhe von 10€ zu erbitten. Man sagte mir dort, das das innerhalb von 2 Wo erfolgen soll. Bis heute ist dort aber nichts passiert. Stattdessen erhielt ich eine 3. und letzte Mahnung mit der Aufforderung die 828€ bis zum 26.10.2015 auf Ihr Konto einzuzahlen. Das Schreiben wurde ausgestellt am 19.10.2015 und erhalten habe ich es gestern. Unter der Aufforderung der Zahlung steht folgender Satz: Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen die fristlose Kündigung für die Wohnung zukommen lassen.
    Mir ist es Möglich den gesamten Betrag von 828€ am 30.10. zu überweisen. Leider dann aber die Miete für Nov. erst bis zum 15.11.2015. Ich bin eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern. Ich bin berufstätig in teilzeit. Ich erhalte mtl 165€ Wohngeld - kein Hartz IV. Kann mich mein Vermieter fristlos kündigen?

    Und um das gleich vorwegzunehmen. Ja, es ist meine eigene Schuld, ich hätte es nicht soweit kommenlassen dürfen. Ich kämpfe jeden Monat erneut, weil ich nicht im Geld schwimme. Geh arbeiten und mache auch möglichst viele Überstunden. Bitte helft mir, ich bin echt verzweifelt.

    Einmal editiert, zuletzt von janea (25. Oktober 2015 um 09:46)

  • Zitat

    Woraufhin ich beim Vermieter anrief und um eine Ratenzahlung, sowie um eine Erhöhung meiner mtl. Nebenkosten in Höhe von 10€ zu erbitten. Man sagte mir dort, das das innerhalb von 2 Wo erfolgen soll. Bis heute ist dort aber nichts passiert.

    Und was hast Du inzwischen gemacht? Raten gezahlt, die NK selbst angepaßt oder nur gewartet?

    Zitat

    Mir ist es Möglich den gesamten Betrag von 828€ am 30.10. zu überweisen.

    Ja dann teil das dem VM nachweisbar mit und tu es auch!

    Dann kannst Du die fristlose Kündigung eventuell abwenden, ob auch die fristgerechte ist fraglich.

  • Hallo janea,

    eine Ankündigung von ernsten Konsequenzen ist heutzutage leider meistens nötig - ich spreche da aus Erfahrung.
    Den Aussagen meiner Vorposterin schliesse ich mich an.

  • Mir ist es Möglich den gesamten Betrag von 828€ am 30.10. zu überweisen. Leider dann aber die Miete für Nov. erst bis zum 15.11.2015. Ich bin eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern. Ich bin berufstätig in teilzeit. Ich erhalte mtl 165€ Wohngeld - kein Hartz IV.

    Hallo,

    das hier schon wieder alles in allen Maßen fast zu spät ist hast du ja bereits erkannt.

    Verzeih meine ernsten Worte aber jetzt heißt es den Arsch hochreissen, zum Jobcenter wandern, Aufstockergeld beantragen von dort in das nächste Sozialbürgerhaus in das Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit gehen und Hilfe beantragen, hier können bis zu 3 Monatsmieten als Darlehen gewährt werden.

    Das ist kein leichter Weg allerdings für dich der letzte um den Rausschmiss zu verhindern!

    Gruß

    BHShuber

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