Hallo
Also oben steht Wohnraum-Mietvertrag und darunter steht "zur Nurzung als Wohnraum".
Weiter dann jede Menge §§§§§§ und mitunter die befristung auf 4 Jahre und das der Vertrag danach 3 Monate kündbar ist.
Was ist denn genau ein formularmietvertrag bzw. was sind die Besonderheiten soeines Vertrages?
Mein EX meint ja ,die Miete und alle Kosten in vollem Umfang decken zu wollen und zu können. Dann müsste er ja eigentlich reinen Gewissens diese Bürgschaft unterzeichnen können. Würde ich denn vor Gericht im E-Fall damit durchkommen? Vielleicht bezweckt die Bürgschaft ja für den Fall einer Nichtzahlung die fristlose kündigung des Mietvertrages.Wenn der Vermieter von mir geld einfordern sollte und ich zahle es nicht dann weiß ich nicht ob er es einklagen kann,bevor er fristlos kündigt denn damit hätte er sicher mehr arbeit und würde sich die Hände mehr schmutzig machen.
man fühlt sich echt schlecht,wwenn man sich immer im Kreis dreht und dabei auch noch genötigt wird.. Danke für die Antworten und Lieben Gruß ... Franky