Beiträge von maler51

    Vielen Dank für den Tip.Aber trotzdem kann doch der Vermieter nicht einfach das Geld einstecken.
    Laut dem Heizgesetz sollten die anderen Abrechnungen mit dazu genommen werden um das es bei einer Schätzung nicht zu einer 3fachen oder 4fachen Zahlung kommt

    Da ich zur Ablesung der Heizkosten 2008 nicht anwesend war,wurde der Wert geschätzt.
    € 196,10 soll ich nachzahlen.
    Man hat aber die Heizkostenabrechnungen der Jahre zuvor nicht mit herangezogen.
    ich habe da nie mehr als € 40 nachzahlen müssen.
    Die Abrechnung bekam ich aber erst jetzt zugestellt ohne konkrete Aufstellung.
    Ist sie noch wirksam oder wie soll ich mich da verhalten?

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