Vielen Dank für den Tip.Aber trotzdem kann doch der Vermieter nicht einfach das Geld einstecken.
Laut dem Heizgesetz sollten die anderen Abrechnungen mit dazu genommen werden um das es bei einer Schätzung nicht zu einer 3fachen oder 4fachen Zahlung kommt
Beiträge von maler51
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