Beiträge von Josie

    Hallo,

    ich bekam am 30.12.2009 meine Jahresnebenkostenabrechnung 07/08.
    Der Abrechnungszeitraum war der 01.10.2007 bis 30.09.2008

    Da mein Vermieter ein ziemlicher Halsabschneider (und zudem auch noch Anwalt - also vielleicht nicht unbedingt blöd) ist, ignorierte ich das Schreiben, nachdem ich § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB "...spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes..." im Internet fand...

    Jetzt (Schreiben vom 10.09.2010) erhielt ich die Nebenkostenabrechnung 08/09 (alles okay, war ja noch im zeitlichen Rahmen) + der Aufforderung die Nachzahlung von 07/08 zu begleichen.
    Man muss vielleicht auch noch dazu sagen, dass ich von dem guten Mann in der Zwischenzeit gar nichts zu hören oder zu lesen bekam bezüglich der Abrechnung 07/08.

    Nun frage ich mich aber doch, ob die Abrechnung, wenn im Mietvertrag absolut nichts darüber zu finden ist, nicht von Anfang bis Ende des Jahres reicht... Oder ob ab dem Einzug (August) 12 Monate zu rechnen sind...

    Eine rasche Hilfe wäre sehr nett. Bin hier fast am Verzweifeln...

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