Beiträge von rinkadink

    Hallo Forumsmitglieder,

    angenommen Mieter A hat mit Einverständnis des Vermieters die Wohnung seinem Bruder überlassen. Der Bruder hat den Mietvertrag zum 01.06 übernommen und wurde damit Mieter B. Mieter A hat die Bestätigung des Vermieters erhalten, dass sein Vertrag beendet ist.
    Mieter A hat jedoch die Kaution als Bürgschaft für B beim Vermieter belassen.
    Inzwischen ist der Bruder nun aber ebenfalls ausgezogen.
    Der Vermieter hat im Juni die Kaution an A wieder ausbezahlt und schriftlich bestätigt, dass keinerlei Forderungen bestehen.
    Mieter A hat heute eine Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten.
    Darin fordert der Vermieter den Zeitraum bis zum Übergang des Mietverhältnisses von A.
    Frage 1: Die Abrechnung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung, dass keinerlei Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen und Rückzahlung der Kaution. Ist dies zulässig ?
    Frage 2: Der Mieter A ist zwischenzeitlich umgezogen und hat aufgrund der Bestätigund das keine Forderungen offen sind dem ehemaligen Vermieter die neue Anschrift nicht mitgeteilt.
    Die Abrechnung wurde an seine alte Anschrift gesendet und theoretisch verjährt der Anspruch am 01.01.15. Wäre der Mieter Q trotz Bescheinigung des Vermietete verpflichtet gewesen dem Vermieter die neue Anschrift bekannt zu geben ?

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