Hi,
nachdem was ich hier gelesen habe gehören nachträglich installierte Wasserzähler zu umlagefähigen Nebenkosten.
Gilt dies auch für folgenden Sachverhalt: Unsere Gemeinde stellt ab Januar auf Abwassersplitting um. Das Haus in dem wir wohnen verfügt über eine Regenwasserzisterne, die die Toiletten (bei zu wenig Regen mit Frischwasser aufgefüllt) ganzjährig mit Wasser beliefert. Zusätzlich kann auch der Garten mit Wasser aus der Zisterne versorgt werden. Um die Wassermenge an den beiden Anschlüssen zu messen ist der Einbau von zwei Wasseruhren notwendig. Müssen wir somit der Zahlungsaufforderung des Vermieters hierfür nachkommen?
Vielen Dank und frohe Weihnachten!