Beiträge von Eych

    Hallo erneut,

    vielen Dank für diese Einschätzung.
    Wir werden nun genauer prüfen lassen, in wie weit wir bezahlen müssen.

    Für uns ist es aber nun auch wichtig hier raus zukommen ohne auch für 2015 die Mehrbelastung zu tragen. Wie oben schon erwähnt ist dem Schreiben auch zu entnehmen, dass der Vermieter nun monatlich die höheren Abschläge für die höheren Nebenkosten gezahlt bekommen möchte. Für uns ergibt sich da ein BEtrag monatlich (und zusätzlich seine nachträglichen Forderungen), der für uns überhaupt nicht zahlbar ist. Abgesehen davon, dass die Wohnung von Größe und Ausstattung überhaut nicht mit dieser Summe in Relation steht. Wir wollen sofort die Kündigung schreiben und zur Not Übergangsweise bei den Eltern unterschlüpfen. DAzu müssen wir uns vermutlich an die 3 Monate Kündigungsfrist halten und dann für die 3 Monate auch schon den neuen BEtrag zahlen, den der Vermieter fordert? Oder können wir uns dagegen wehren und sagen, ja wir zahlen die Differenz der Jahre 2013 und 2014, wenn es ihm gegebenenfalls zusteht. Aber können dafür sofort aus der Wohnung raus, weil wir den Vertrag unter anderen Voraussetzungen eingegangen sind?

    Leider steht im Mietvertrag nichts von dem Schlüssel. Der ist erst auf der Abrechnung zu finden.

    Viele Grüße
    Eych

    Hallo, ich grüße Sie zu der Recht späten Stunde,

    ich hoffe, dass mir hier jemand zu unserem Fall Infos geben kann. Und zwar hat unser Vermieter uns heute ein Schreiben eingeworfen, dass ich gerade aus den Briefkasten geholt habe. In diesem Schreiben macht er uns darauf aufmerksam, dass ihm ein Fehler bei der Anwendung des Umrechnungsschlüssels der Betriebkosten unterlaufen ist. Statt der in den Abrechnungen aufgeführten 7 % wären aufgrund unserer qm Anzahl 17 % der eigentliche Anteil, den wir von den Gesamtkosten übernehmen müssten. Somit listet er uns nun von 2012 und 2013 die gezahlten Beträge und die Summe auf, die seiner Meinung nach noch fehlt.
    Er unterbreitet in diesem Schreiben auch noch einen von ihm genannten „äußerst entgegenkommenden Vorschlag“ , dass er uns die Summe von 2012 erlassen würde, wenn wir ihm den Differenzbetrag aus 2013 vollständig zahlen, wir ab jetzt nach dem richtigen Schlüssel einen höheren Abschlag monatlich zahlen, und uns verpflichten mindestens bis Ende 2015 noch die Mietsache weiter zu mieten.
    Falls wir mit den Zahlungen in Verzug kämen oder das Mietverhältnis vorzeitig beenden würden, müssten wir aber noch den Vollen Betrag aus 2012 zusätzlich zahlen.
    Das kann nun nicht sein Ernst sein? Sind das seine rechtmäßigen Anprüche? Kann da jemand von ähnlichen/gleichen Erfahrungen berichten? Wie würdet ihr dabei nun vorgehen? Leider ist Wochenende.
    Es kann ja nicht sein, dass er aus 2012 überhaupt noch Ansprüche hat. Somit ist sein „äußerst entgegenkommender Vorschlag“ in meinen Augen derzeit nichts anderes als eine Drohung: Entweder zahlen Sie die Differenz oder Sie versprechen mir weitere 12 Monate hier zu wohnen. Das kommt sowieso für uns nicht in Frage, da wir nach dem Studium nicht wissen, wo es uns beruflich hinzieht. So eine Verpflichtung einzuhalten ist demnach für uns nicht möglich.
    Wir mussten nach den Abrechnungsperioden 2012 und 2013 jeweils schon Nachzahlungen begleichen, die wir gerade so tragen konnten (beide noch Studierende) und hätten die Mietsache längst gekündigt, wenn wir gewusst hätten, dass wir eigentlich noch viel höhere Kosten hätten tragen müssen. Es würden sich nun pro Abrechnungsperiode 600 Euro zusätzlich ergeben, die er nachgezahlt haben möchte. Und was mich ebenfalls interessiert ist: Was ist mit 2014 ?Seien Forderungen beziehen sich in dem Schreiben nur auf 2012 und 2013. Da kommen doch dann auch noch mal Forderungen seinerseits für 2014, schätze ich.

    Gruß
    Eych

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