Ja, hab ich gelesen. Deshalb schrieb ich ja auch das § 556a Absatt 3 greifen müsste. "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Denn genau darum geht es ja. Um die Unwirksamkeit von §556a absatz 2, da diese vereinbarung ganz klar zu MEINEM Nachteil ist.
Beiträge von schwain787
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