Bin ja froh daß ihr so nett seid und euch die zeit nehmt, ist ja nicht selbstverständlich. Und mit Enttäuschungen muss man leben, könnt ihr ja nichts dafür.
Lg
Beiträge von algius
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Leider habe ich diese Erlaubnis nur mündlich bekommen... Hmmm
Trotzdem danke -
Beweisbarkeit was die Erlaubnis betrifft...
Seine Tochter und seine Frau waren Kundinnen von mir. Sie kamen in meine Wohnung. Dafür habe ich genug Zeugen.Als er mir die Toilette versprach waren meine Nachbarin und mein Mann anwesend.
Was bedeutet denn gegenteilsbeweis? also wenn man sich das anschaut ist das meines Erachtens Beweis genug. Keine Heizung, kein fließend Wasser, keine Heizung.
Ich entschuldige mich jetzt schon mal für eventuelle Rechtschreibfehler ;-)[/QUOTE]
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Hallo, ich möchte mich erstmal bei denen im voraus bedanken die sich die Zeit nehmen mir zu antworten.
Nun zum Sachverhalt....
Ich habe vor 2,5 Jahren ein zimmer in dem Gebäude genietet in dem ich auch privat wohne. Ich wohne in einem 6 Parteien haus. Der Speicher /bzw das zimmer wurde mir von meinem Vermieter zur Verfügung gestellt um mein kleines Studio zu betreiben dass ich vorher, mit seiner Zustimmung, in meiner Wohnung hatte.
Es wurde ein mündlicher Mietvertrag vereinbart, ich zahle den Betrag der für das kleine Zimmer mit nicht einmal 10qm zu teuer war, dafür baut er mir im gleichen Stockwerk eine kundentoilette. Nun habe ich zweieinhalb Jahre miete für eine Abstellkammer bezahlt in dem weder Heizung, Wasser oder Toilette verfügbar war. Da er mir nach mehrfachem nachfragen immer noch nichts unternommen hat, habe ich gekündigt. Nun verbietet er mir das arbeiten in der Wohnung, in der er mir vorher aber erlaubt hatte zu arbeiten..... Nun die fragen....
1. Da er mir es schon mal erlaubt hat, darf er mir das jetzt verbieten?
2. Kann ich einen Teil der Miete zurück verlangen da er seiner Pflicht bzw. Unserer vereinbarung nicht nachgekommen ist?Ich entschuldige mich jetzt schon mal für eventuelle Rechtschreibfehler

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