Beiträge von Torde

    Hallo,

    es war ein Einbauschrank, mit kompletten Anschluss an den Hochschrank und jetzt ist es ein Unterschrank, der nicht gut eingebaut wurde. Ich sehe es auch so, dass die Schublade da sein muss und dass die neue Schrank komplett eingepasst werden muss. D.h. die Sockelleiste muss an den Hochschrank abschließen und nicht an der Seitenwand des Unterschrankes. Desweiteren muß der Zwischenraum verleistet werden. Auf der Türseite sieht es wahrscheinlich ähnlich aus.

    Das hat nichts mit Rache zu tun, Berny. Ich kann den Vermieter verstehen. Die Lücke wird zu Problemen führen, da sie immer anfällig für Schmutz und Nässe sein würde.

    Das Einbauen des Unterschranks ist nicht aufwendig, so dass du das sicher hinkriegst. Sonst zahle lieber den Tischler, statt einen Anwalts. Was auch immer der Anwalt macht, das wird teurer und wahrscheinlich bist du nicht mal im Recht.

    Gruss
    H H


    Ok. Wir entscheiden uns wohl für einen Tischler. Die Frage die sich uns stellt ist, wie können wir garantieren das er das Ergebnis vom Tischler akzeptiert? Wenn er selbst einen Tischler aussucht, habe ich angst das er uns über den Tisch zieht. Andere arbeiten an der Wohnung hat er auch von einem bekannten "Tischler" bzw. Handwerker machen lassen. Und da ich ihm nicht vertraue würde ich den Tischler gerne selbst aussuchen. Sollte er aber wieder etwas gegen das Ergebnis haben, was können wir dagegen tun? Ich möchte nicht zigmal einen Tischler beauftragen bis der Vermieter seinen Wunsch erfüllt bekommen hat...

    Guten Abend zusammen,

    meine Freundin ist zum 01.12 diesen Jahres aus ihrer alten Wohnung ausgezogen.
    Dort gab es vor den Einzug einen Einbauschrank wie auf dem folgenden Bild zu sehen ist:

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    Es handelt sich dabei um den unten links zu sehenden Schrank. Dieser ist ein Einbauschrank der mit der Arbeitsplatte und dem rechten Schrank verbunden war. Unten hatte er laut Vermieter "Clips"(?) zum einklippen einer Sichtblende.
    Dieser Schrank wurde auf mündliche Zustimmung des Vermieters ausgebaut und eine Spülmaschine wurde eingebaut.
    Soweit kein Problem.

    Nun ist sie ausgezogen und die Nachmieterin wollte, weil sie es laut Vermieter sonst bei ihrem Auszug hätte tun müssen, die Spülmaschine nicht haben. Daraufhin hat der Vermieter von meiner Freundin verlangt, die Spülmaschine auszubauen und den Ursprungszustand wieder herzustellen. Das hatte er ihr natürlich damals nicht gesagt, aber da sie nichts schriftliches hat mussten wir das natürlich tun.
    Da sie jedoch den ursprünglichen Einbauschrank nicht mehr hatte, haben wir einen Unterschrank gekauft und dort eingesetzt.
    Bei der Wohnungsübergabe bemängelte der Vermieter dann, das der optische Eindruck aufgrund von Höhenunterschieden auf keinen Fall hinnehmbar ist und die Blende passt auch nicht.
    Wörtlich heißt es im Abnahmeprotokoll zu dem Zustand und Beanstandungen: "Der Unterschrank ist nicht passend eingebaut. Untere Leiste und Höhenniveau muss angepasst werden."

    Nun haben wir uns darum gekümmert und das Ergebnis sieht wie folgt aus:

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    Höhenniveau und Untere Leiste sind angepasst. Dazu mussten wir jedoch leider die Schublade des Unterschranks verkleben, damit das Höhenniveau passt.

    Nun zum eigentlichen Problem:

    Heute erhielt meine Freundin Post vom Vermieter indem er mitteilt, dass er dieses Ergebnis immer noch nicht abnehmen wird.
    Wörtlich: "Leider mussten wir feststellen, dass nur das Höhenniveau der Blende und der Tür angepasst war. Der Unterschrank selbst ist immer noch kein Einbauschrank, daher passt die Sockelblende weiterhin nicht richtig. Und die ehemalige Schublade ist überhaupt nicht mehr vorhanden."

    Weiterhin setzt er uns eine Frist dies zu beheben. Sollte dies aber nicht möglich sein wird er einen Tischler beauftragen und meiner Freundin die Kosten in Rechnung stellen.

    Bei der Schublade gebe ich dem Vermieter Recht und sehe auch ein, dass da nachgebessert werden muss.
    Aber wie sieht das bei den anderen Punkten aus? Die Sockelblende passt wie man auf dem Foto auch sehen kann.
    Des Weiteren bemängelt er in diesem Schreiben ja, dass der Unterschrank kein Einbauschrank ist. Davon steht in seinem Abnahmeprotokoll jedoch nichts. Sondern nur, dass der Unterschrank nicht passend eingebaut ist, wie man aus dem Zitat auch sehen kann.

    Wie sieht das rechtlich aus? Hat er Recht und wir müssen dort wieder einen Einbauschrank einbauen, obwohl die Funktion von dem Unterschrank sowie das aussehen identisch sind?

    Ich habe mal etwas gelesen, von einer Nachvollziehbaren Interesse des Rückbaus... Wäre dieser hier gegeben seitens des Vermieters?

    Wir haben schon überlegt einen Anwalt hinzu zu ziehen, gibt es Erfahrungen, welche Aussicht auf Erfolg das hätte?

    Ich entschuldige mich für die Länge des Textes, jedoch wollte ich den Sachverhalt detailreich ausführen. Meine Freundin ist total am Verzweifeln, weil ein Tischler natürlich ein großer Kostenfaktor wäre und sie schon viel Geld und Zeit in den Unterschrank gesteckt hat.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe!

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