Beiträge von Anny

    Hallo Miteinander,

    ein kurzer Auszug aus meinem Mietvertrag:
    § 6
    Für die Haltung eines Hundes ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Diese erlischt bei Tot oder Weggabe des Tieres.

    § 21 - sonstiges
    Ein Hund wird erlaubt.


    Leider musste ich den Hund, den ich bei Einzug in die Mietsache hatte, weggeben. Er konnte sich nicht an die neue Wohnung gewöhnen und bewacht nun bei meinen Eltern Haus und Hof.
    Ich habe mir nun einen neuen Hund angeschafft ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Mir wurde ja die Haltung eines Hundes erlaubt. Meine Vermieterin droht nun mit der Kündigung der Wohnung. Sie beruft sich darauf, dass die Zustimmung für meinen ersten Hund galt. Jedoch ist im Mietvertrag nur das festgehalten, wie oben geschrieben. Das Tier wurde nicht näher beschrieben (z. B. Rasse).

    Wer hat Recht?
    Bitte helft mir.

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