Das mit der älteren Dame ist nicht seltsam, meine Großmutter war ein ähnliches "Exemplar". Das nervt, aber solange sie nicht in dein Leben eingreift, ist da nicht viel dran zu ändern.
Beiträge von sober
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Ich denke, dies könnte helfen:
ZitatEin Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien kommt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) allerdings ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 8. März 2006 VIII ZR 78/05). Typische Fälle sind Krankheit, Alter oder auch der weit entfernte Wohnsitz des Vermieters.
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Noch eine Info: Die Badezimmertür ist von unten nicht mit Silikon beschichtet
Warum sollten sie das auch sein?
Ich habe noch nie in Wohnungen gelebt, in denen Türen mit Silikon beschichtet waren, darunter auch simple Nasszellen.
Man sieht doch, ob sich das Wasser immer wieder an einer Türecke sammelt?! -
Wenn etwas defekt ist, sollte man als Mieter IMMER Rücksprache mit dem Vermieter halten, selbst wenn es ein Notfall ist. In Notfällen ist man jedoch vor Regress eher geschützt, wenn man eigenmächtig handelt.
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Lol, klar, zugunsten der Mieter. Und als Vermieter darf man max. Grundmiete einziehen....
PS: Danke für das Urteil
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Meines Erachtens macht die Aufzählung klar, was umlegbar ist. Wenn der Vermieter sich auf die §§ 1u.2 der Betriebskostenverordnung bezieht, kann er sich die Auflistung im Einzelnen sparen. s. HIER
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Du kannst dich ja HIER mal einlesen.
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In diesem Fall kann auch gerne der Fall vorliegen, dass die Sanierung nicht entsprechend der vorhandenen Grundsubstanz vorgenommen wurde. Wie oft erlebt man, dass neue Fenster zu luftdicht abschließen, die Fassade durch die Dämmung keinen Luftaustausch mehr zulässt, etc.
Hier wäre wohl ein Baugutachter wirklich der beste Ansprechpartner. -
Herrschen denn begünstigende Verhältnisse bei euch?
Gibt ja durchaus Anzeichen, die man auch erstmal selbst beseitigen könnte- Kondenswasser an den Fenstern von Innen, tropische Luftverhältnisse bei Betreten der Wohnung....
Und ansonsten ist das Verhalten des DMB geradezu angenehm- normalerweise wird dort nämlich blind geschossen und Vermieter fragen sich, wer da wieder an der Tastatur gehockt hat.
War der Vermieter mal bei euch vor Ort? Habt ihr mal die Luftfeuchte gemessen? Ist die Wohnung besonders gut isoliert oder bestehen Kältebrücken, die Schimmel begünstigen?
In welchen Räumen und an welchen Stellen hat sich der Schimmel gebildet? -
In der alten Wohnung zogen auch die Essensdünste in die Wohnung. Was bleibt einem da außer ausziehen? Ich hätte nichts anderes als das gewusst.
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Habt ihr darüber damals eine Quittung erhalten? Irgendetwas Beweissicheres?
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Hallo,
wurde denn bei Übergabe kein Protokoll erstellt und der Zählerstand notiert?
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Wir hatten uns für die Schneekarte entschieden, die nun wiederum seitens des Mieterbundes abgelehnt wurde, da einige Mieter jahrelang nach Plan den Dienst ausgeführt haben.
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Multimedia Anschluss bedeutet ja nicht, dass man auch die Internetversorgung mitbuchen muss.
Bei meiner Großmutter ist auch ein solcher Anschluss verbaut, sie bezieht darüber aber nur Kabel-TV mit einem Receiver. -
Könnte man das ewige Rumgenöhle mal unterlassen? Geht ihr immer so mit euren Mitmenschen um?
Es war das Aufzeigen einer Vertragsart. -
... und was lehrt uns dieses mal wieder?: Geschäfte mit Freunden und Verwandten...

Ich habe mit meiner Mutter einen Mietvertrag über unsere Eigentumswohnung.
Ich zahle ihr als Miteigentümer die Hälfte der ortsüblichen Grundmiete minus 66% und die regulären Nebenkosten.
Alles schriftlich in einem Mievertrag festgelegt.
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