Beiträge von sober
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Ich habe 22,8m². Diese sind auf der Abbrechnung auch richtig eingetragen. Es wohnen 5 weitere Personen im Haus.
Mist, Zahlendreher.
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Ok, ich hatte die 28 m² als die seinen gesehen. Dann bin ich raus.
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Auch die Abrechnung nach m² muss für 5 Monate berechnet werden.
Die Abrechnung nach deinen Personentagen ist richtig, aber die Abrechnung nach m² wurde für 12 Monate berechnet, nicht nur für 5. -
asmodina,
weshalb zwei Threads für dasselbe Thema?Waren doch auch 2 Papiertonnen.
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Als kleiner Vergleich- ich zahle für 40 m² an BK monatlich € 110.
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In dem Fall ist die Kleinstreparatur eigentlich sinnfrei. Reparaturen, die aufgrund eines Verschleißes notwendig sind, kann er Dir nicht in Rechnung stellen. Der Vermieter kann Dir beispielsweise nicht die Reparatur des Wasserhahns in Rechnung stellen, sofern Du diesen nicht schuldhaft beschädigt hast.
Nicht? Wenn also die Dichtungen irgendwann porös werden und ein neuer Auslaufhahn notwendig wird, müsste der Vermieter die Kosten tragen?
Ich hab den 10er einfach investiert, weil mir ein trockenes bad wichtiger war- aber meine Frage ist grundsätzlich zu betrachten. -
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Und Schufa-Auskunft ist auch Standard. Wir sind selber an der Schufa angeschlossen und können die Auskunft mit dem Einverständnis des Berwerbers ziehen. Ist das Rating unter 95 % ist der Bewerber raus, da seine Finanzen desolat sind. (Um auf 95 % runterzukommen muss man schon einiges angestellt haben!).
Und was z.B.?
Mein bisheriges Vergehen liegt bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente seit dem 26. Lebensjahr. Bei Nachfrage lag mein Score bei über 90, aber nicht 95.
Wie aussagekräftig ist diese Schfa nun?
Ok, kreditwürdig bin ich so natürlich nur bis zu Beträgen unter 300€ max. -
Das Problem ist zudem, dass der Vermieter nicht zwangsläufig wissen kann, ob es in den Wohnungen nach Qualm riecht. Er lebt nicht dort.
Inwieweit er darüber informiert ist, dass seine Mieter Raucher sind, vermag ich nicht zu beurteilen.Ich nehme an, du bist erwerbsunfähig und daher ist der Wohnungsmarkt dir verschlossen?
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Mein Auslaufhahn löste sich gestern.
Ich bin heute zum Baumarkt gefahren, habe mir einen neuen Hahn besorgt und diesen montiert.Wasser läuft, nichts mehr undicht- schon erledigt.
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Aber das kam vom Mieterschutzbund, weil die Einheiten des EHKV nicht zu dem Verbrauch passt, so dass ein Rohrwärmefall vorliegt. Somit ist die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht zulässig. 66% der verbrauchten Wärmemenge wurden nicht durch Zähler erfasst.
Der Mieterschutzbund rät DG Bewohner auch, ihre Vermieter auf Dämmung des dachs oder der obersten Geschossdecke zu verklagen, ohne die hierfür zutreffenden Voraussetzungen zu nennen.
Sind ja nicht deren Prozesskosten, die hierbei durch den Schornstein gehen könnten.
Wer schon Rechtsberatung leistet, sollte auch sämtliche Faktoren nennen bzw. in seine Klageschrift mit einbeziehen.
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Wenn Sie erst Mitte des Jahres eingezogen sind, darf Ihr Abrechnungszeitraum auch erst ab Mitte des Jahres beginnen.
Bei Einzug 15.12. wäreder Zeitraum 15.-31.12. gewesen, wenn die Abrechnungsperiode vom 1.1-31.12. geht,
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Von der Abrechnungsperiode mal ganz abgesehen, fällt eine Abrechnung meist höher aus, wenn man zur Heizperiode einzieht und nur diese Monate berücksichtigt werden.
All die Monate, in denen man weniger bis gar nicht heizt, kommen hier ja nicht zur Geltung.
Heizkosten allein würde ich zunächst einmal nach einem vollen Jahr betrachten. -
Entschuldigung- wenn mit Strom geheizt wird, wird auch dafür gezahlt. Also dann , wenn Nachzahlungen anfallen. Und da gibt es doch inzwischen Urteile, aufgrund derer Heizkosten übernommen werden müssen, so nicht vollkommen aus dem Rahmen fallend.
Sie haben doch einen RA an Ihrer Seite- der dürfte solche Dinge doch für Sie durchsetzten!?
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Oder typisch holländischer Stil
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Hat TE seit 2012 bis heute möglicherweise bereits getan.
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Ich frage mich immer, warum man der Ansicht ist, man müsse nachts oder bei Verlassen der Wohnung, die Heizkörper komplett abdrehen.
Die Wände kühlen aus, gerdae bei ungedämmter Bausubstanz. Man kommt nach Hause, dreht die Heizung auf, und die muss die völlig ausgekühlten Wände erstmal wieder auf Temperatur bringen. Dies gelingt meist in den ca. 3 Std, Aufenthalt am Abend nicht, aber dennoch laufen die Körper auf vollen Touren.
Am besten noch heizt man andere Räume mit, in denen man die Heizkörper gar nicht anstellt.Und wundert sich anschließend über hohe Kosten und Schimmelbildung.
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