Beiträge von Dirk7110

    Ja, den Vorabnahmetermin ist bereits mit dem Vermieter auf nächste Woche gelegt, dann werde ich sehen, was auf mich zu kommt.
    Die Wohnung wurde in den letzten sechs Jahren zweimal komplett gestrichten. Das heisst das bad, die Küche, sowie das Schlafzimmer wie das Wohnzimmer. Die Türrahmen haben an zwei Stellen kleine Macken, die aber nicht so stark ins Auge fallen. Die farbigen Flächen werden geweißt und die Löcher vorher verspachtelt.
    Den Rest werde ich dann versuchen zu verhandeln, da nach meinem Auszug das Bad, sowie die Küche vom Vermieter neu gemacht werden.

    Nur, sind Schönheitsreparaturen im MV näher definiert?

    Ja sie sind allgemein unter §10 Abs.2 definiert, Innenastriche Fenster, Türen Heizkörper und Heizrohre, jedoch sind da wieder die starren fristen hinterlegt. Da diese Klausel ja anscheinend ungültig ist, ist dann auch §19 Abs. 3 hinfällig?

    Danke für die Beteiligung,

    ich habe unter folgender Adresse:

    https://www.test.de/Schoenheitsrep…599831-1599834/

    unter dem letzten Punkt die Klausel gefunden. Die wird hier ja als gültig erklärt und entspricht der in meinem Mietvertrag. Der Artikel ist aber von 2007.

    Berny gibt es da aktuelle Rechtsprechung die meine Klauseln ausser Kraft setzten?
    Kolinum hast du Belege für die neuen Anforderungen, wie die Klauseln aussehen müssen? Danke für den Hinweis mit der Verjährungsfrist.

    Wenn die Klausel ungültig ist, heisst es das ich theoretisch gar nichts machen muss?

    Moin zusammen,

    da ich meinen Mietvertrag zum 28.02.2015 gekündigt habe stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich renovieren muss oder nicht. Bitte nicht falsch verstehen, die Räume werde ich streichen und die Löcher verputzen, jedoch traue ich mir das Lackieren der fünf Türen und des Wandschrankes nicht zu. Ich habe die betreffenden Klauseln nachgegoogelt, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden. Ich habe jedoch das Gefühl das ich um das Lackieren nicht drum herum komme. Im Anhang sind die Auszüge aus dem Mietvertrag. Vielleicht habe ich ja doch etwas übersehen. §10 und §19

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

    Gruß

    Dirk

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