Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.
Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraumes von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Klar kann ich ausziehen. Aber keine lust weiter dann für eine whg zu zahlen die ich nicht bewohne