Beiträge von sahne

    Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.
    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraumes von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Klar kann ich ausziehen. Aber keine lust weiter dann für eine whg zu zahlen die ich nicht bewohne

    Hallo,

    Ich bin mit meinem Freund zusammen gezogen. Nun merke ich das das ganze sich komplett zum negativen entwickelt. Nun wollte ich aus der whg kündigen und lese zu meinem erschrecken das dort die rede von einem Kündigungverzicht von 12 Monaten ist. Tja Vertrag nur durch die rosa Brille gelesen. Hätte ich das gewusst hätte ich den kaum unterschrieben.

    Habe ich nun wirklich keine andere Wahl als die Zeit gemeinsam mit dem in der Whg abzusitzen?

    Ich würde das ungern meinem Sohn und mir antun.

    Bin wirklich gespannt ob mir da jemand raus helfen kann.

    Bis denni Sahne

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