Hallo Arabella,
"Nun bin ich berufstätig und habe ausgerechneet in der Weihnachtswoche die Schneeräumung. Zudem arbeite ich in den Tagen vor Weihnachten oft von 7 bis 18 Uhr."
Das befreit Dich von der Pflicht nicht.
"Ich habe gelesen, dass zweimal schippen nicht reicht, wenn es schneit."
Die Kommunen haben das in ihren Ortssatzungen geregelt, bspw. "Schneeräumung und Streuen mit abstumpfenden Mitteln" werktags 7-20 und So 9-20 in 1m breitem Streifen. Mal dort anrufen.
Wie geht Ihr damit um? Einen professionellen Schneeräumer beauftragen?"
Nachbarn, Partner, früher austehen, Mittagspause, Dienstleister...
Einen Partner habe ich nicht und in der Mittagspause kann ich nicht weg. Hier geht alles streng nach Vorschrift, so dass kein Nachbar von sich aus schippen würde. Früher aufstehen, um zu schippen, tue ich ja sowieso, wenn ich an der Reihe bin. Ich habe aber jetzt mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen, der für den Winterräumdienst bei der Stadtverwaltung zuständig ist. Er meinte, wenn ich morgens und abends schippen und streuen würde, wäre das in Ordnung und würde reichen, die Verwaltungsgerichte hätten in der letzten Zeit bei Unfälen berücksichtigt, dass Berufstätige nicht einfach von der Arbeit weglaufen können. Gerade in der nächsten Woche werde ich Überstunden machen müssen, weil zwei Leute im Urlaub sind und kann nicht zwischendruch von der Arbeit weg. Und als Geringverdienerin ist mir ein professioneller Schneeräumdienst zu teuer.