Beiträge von Arabella

    Hallo Arabella,

    "Nun bin ich berufstätig und habe ausgerechneet in der Weihnachtswoche die Schneeräumung. Zudem arbeite ich in den Tagen vor Weihnachten oft von 7 bis 18 Uhr."
    Das befreit Dich von der Pflicht nicht.

    "Ich habe gelesen, dass zweimal schippen nicht reicht, wenn es schneit."
    Die Kommunen haben das in ihren Ortssatzungen geregelt, bspw. "Schneeräumung und Streuen mit abstumpfenden Mitteln" werktags 7-20 und So 9-20 in 1m breitem Streifen. Mal dort anrufen.

    Wie geht Ihr damit um? Einen professionellen Schneeräumer beauftragen?"
    Nachbarn, Partner, früher austehen, Mittagspause, Dienstleister...


    Einen Partner habe ich nicht und in der Mittagspause kann ich nicht weg. Hier geht alles streng nach Vorschrift, so dass kein Nachbar von sich aus schippen würde. Früher aufstehen, um zu schippen, tue ich ja sowieso, wenn ich an der Reihe bin. Ich habe aber jetzt mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen, der für den Winterräumdienst bei der Stadtverwaltung zuständig ist. Er meinte, wenn ich morgens und abends schippen und streuen würde, wäre das in Ordnung und würde reichen, die Verwaltungsgerichte hätten in der letzten Zeit bei Unfälen berücksichtigt, dass Berufstätige nicht einfach von der Arbeit weglaufen können. Gerade in der nächsten Woche werde ich Überstunden machen müssen, weil zwei Leute im Urlaub sind und kann nicht zwischendruch von der Arbeit weg. Und als Geringverdienerin ist mir ein professioneller Schneeräumdienst zu teuer.

    In dem Haus, in dem ich wohne, ist die Schneeräumung auf die Mieter übertragen worden. Wir sind ringsum für jeweils eine Woche an der Reihe. Nun bin ich berufstätig und habe ausgerechneet in der Weihnachtswoche die Schneeräumung. Zudem arbeite ich in den Tagen vor Weihnachten oft von 7 bis 18 Uhr. Ich habe gelesen, dass zweimal schippen nicht reicht, wenn es schneit. Wer von Euch ist auch berufstätig und hat das gleiche Problem? Wie geht Ihr damit um? Einen professionellen Schneeräumer beauftragen?

    In dem Haus, in dem ich wohne, darf ich an Sonn- und Feiertagen nicht waschen, obwohl die Maschinen im Keller stehen und niemand sie hört. Auch darf ich zwischen 13 und 15 Uhr nicht waschen und nicht nach 20 Uhr. Das gilt ebenfalls für das Wischen und Fegen. Nachtruhe herrscht hier bereits ab 20 Uhr. Als ich der Vermieterin sagte, dass ich Vollzeit arbeite und mich nicht immer genau an die Zeiten halten könne, erwiderte sie: "Mir ist völlig egal, ob und zu welchen Zeiten Sie berufstätig sind. Sie müssen sich wie alle an die Zeiten halten." Das schaffe ich meistens auch, aber nicht immer und werde dann angemacht.

    Hat jemand hier ähnliche Probleme?

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