Guten Abend,
meine Mutter wohnt derzeit in einer Wohnung, die ursprünglich aus zwei getrennten Wohnungen bestand. Wohnung 1 wurde Anfang der 1970er Jahre angemietet. Als die Nachbarwohnung ca. 2 Jahre später frei wurde, mieteten meine Eltern diese Wohnung ebenfalls an. Damit die Wohnungen als Einheit genutzt werden können, haben meine Eltern auf eigene Kosten einen Durchbruch gemacht. Im Rahmen einer Sanierung der Heizungen wurde zudem das Heizungssystem verbunden. Auch dies geschah auf eine Kosten.
Damals wurde ausgemacht, daß der Mieter im Falle einer Kündigung die Kosten für die Trennung des Heizungssystem und das Verschließen des Durchbruchs selbst trägt. Diese Vereinbarung wurde vermutlich mündlich getroffen. Ein entsprechendes Schriftstück ist jedenfalls nicht auffindbar.
Für beide Wohnungen gibt es bis heute jeweils einen eigenen Mietvertrag und die Miete wird getrennt abgebucht.
Seit dem Tode meines Vaters ist aber diese Wohnung einfach zu groß (und teuer) für meine Mutter. Sie möchte die Wohnungen nun gerne wieder trennen und in Wohnung 1 wohnen bleiben. Daher hat sie den Vertrag für Wohnung 2 versucht zu kündigen.
Der Vermieter (eine Wohnungsbaugenossenschaft) stellt sich allerdings quer. Das Problem sei dabei das Bad. Es gibt nur einen kleinen Raum, in dem bisher nur eine Toilette und ein Waschbecken eingebaut war. Laut GWG sei es nicht möglich, den Raum in ein den heutigen Ansprüchen genügendes Bad umzubauen. Daher hat man die Kündigung der Wohnung abgelehnt. Am liebsten möchte man die beiden Wohnungen als eine große Wohnung weitervermieten. Meiner Mutter wurde angeboten, daß man ihr sie eine passende, kleinere Wohnung anbietet. Da die bisherige qm-Miete für die Wohnungen aufgrund der alten Mietverträge sehr niedrig ist, würde sie für eine kleinere Wohnung mit neuem Mietvertrag ungefähr genausoviel zahlen, wie für die beiden Wohnungen zusammen.
Die Frage ist nun: Kann der Vermieter die Kündigung der Wohnung 2 einfach ablehnen? Falls eine Kündigung möglich ist: Wie schaut es mit den Kosten für die Trennung der Heizung aus? Diese müsste im Rahmen der Sanierung für eine Neuvermietung sowieso erneuert werden....
Und auch wenn es um einen "Tausch" geht: Gäbe es da die Möglichkeit, auf einen reduzierten qm-Preis zu bestehen?
Rein rechnerisch würde der Vermieter bei einer Neuvermietung der großen Wohnung schließlich besser dastehen, da er diese Wohnung für ungefähr den 3-fachen Preis weitervermieten könnte....
Für einen Rat wäre ich dankbar!
Viele Grüße,
M. Ubeda