hallo mainschwimmer!
Allerherzlichsten für die superschnelle und nette Antwort!!!
Ich bin nur sehr selten in Foren und bekomme das hier deshalb mit dem Zitieren , bzw. dem direkten Antworten auf Ihre fragen nicht hin leider, deshalb hoffe ich, daß es auch so nicht zu kompliziert wird...
also, bei den erhöhten hausstrom, Versicherungs-und müllgebühren habe ich noch nicht um Belege gebeten, deshalb hat er auch natürlich noch keine vorgelegt.(Problem ist, daß ich dort ja nicht mehr wohne und es auch etwas kompliziert wird, dort jetzt persönlich hinzukommen, um die Belege einzusehen, ich würde dann jetzt versuchen, einen frankierten Rückumschlag beizulegen und um Kopien der Belege zu bitten)
Wenn Sie schreiben, daß er nicht die Erhöhung begründen muß von 2004 auf 2006 (aber andererseits dem gebot der Wirtschaftlichkeit unterliegt, welches der vorherige Eiegtnümer ja offenslichtlich besser gelöst bekam, "kopfkratz"..), sondern einfach seine 2006er-Ausgaben belegen müßte, kann ich denn dann trotzdem die Anforderung der Unterlagen des alten Eigenümers fordern?(weil Sie das ja auch schreiben)
--denn da es sich um eine große Wohnanlage handelte, in der bestimmt der eine oder andere Mieter Belege sehen möchte, gehe ich mal davon aus, daß diese vorhanden sind und stimmen, zumal bei so klaren kosten wie müll oder Hausstrom, mir geht es ja um die für mich teils nicht nachvollziehbaren Gründe, warum diese so stark zu 2004 differieren und das ist ja durch einen bloßen Nachweis der 2006er Kosten noch nicht begründet.Ist es dann nicht gerade das Gebot der Wirtschaftlichkeit, das ihn dann verpflichten müßte, enen solchen Kostenanstieg zu begründen..?(ich habe auch woanders gelesen, daß "Preissprünge über 10% der Erklärung bedürfen"(Berliner Kammergericht, 12 U 216/04
falls Sie sich noch einmal die Mühe machen würden, mir da Ihre Meinug zu zu sagen, wäre ich sehr dankbar!
übrigens tolles Forum!
LG
schnuggn