Beiträge von BHShuber

    Klar, dass ich dem Mieter nicht das Rauchen untersagen kann ist logisch. Ich dachte auch eher ob nicht der Vermieter in der Pflicht ist den Baumangel zu beseitigen, der offenbar besteht. Oder würde so etwas nicht als Mangel eingestuft?

    Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass im Bad ein Lüfter verbaut ist, ist das so, dann kann es sein, dass der Nachbar im Bad raucht und in den Lüfter den Rauch bläßt.

    Wie wäre es denn, einmal mit dem Nachbarn zu sprechen? Vielleicht kann man hier in einvernehmen eine Lösung finden, denn der Vermieter kann hier aufgrund der Befindlichkeiten oder Empfinden eines Mieter sehr wenig machen.

    Gruß

    BHShuber

    Der Vermieter hat durch den Anwalt schon die Aufrechnungserklärung mitgeteilt-ist dies so überhaupt zulässig? Der Anspruch, den der Vermieter stellt, ist doch in keiner Weise mietrechtlich gesichert. In diesem Punkt bin ich gerade etwas unsicher, da auf diese Weise sich der Vermieter ja willkürlich bereichern könnte. Sollte ich gegen die Aufrechnungserklärung Widerspruch einlegen oder einfach erstmal eine Zahlungsaufforderung bzgl. der Kaution aufsetzen? Was ich über Aufrechnungserklärungen herausgefunden habe. klingt ja tatsächlich so, als sei somit mein Anspruch auf Auszahlung der Kaution erloschen.

    Hallo,

    ein Sachverhalt wird nicht dadurch richtig und rechtskräftig weil irgend jemand etwas behauptet, ebenso verhält es sich bei der Aufrechnung, dies sind einseitige Behauptungen von Seiten des Vermieters.

    Geh nun zu einem Anwalt, wenn du dir den nicht leisten kannst, kann dieser eine Gerichtskostenbeihilfe für dich beantragen aber geh nun, denn sonst wird's noch enger für dich.

    Manchmal muss man für seine Rechte einfach einstehen, auch wenn das Geld kostet, noch viel mehr kostet es, wenn man untätig bleibt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    derzeit beschäftigen mich mehrere Probleme mit meiner Wohnung.
    Diese wären Stichpunktartig:

    - Der Rolladen des Schlafzimmers klappert im geschlossenen Zustand extrem laut, da an der Führungsschiene wohl die Gummieinlage zur Dämpfung fehlt und dieser dadurch Spiel hat.

    Hallo,

    den Vermieter schriftlich auffordern, den Umstand zu beheben, wenn man das nicht will, im Baumarkt gibt es Gummileisten, die dann dien Rollladen in die richtige Führung schiebt.

    Zitat

    - Ich habe im Sommer eine neue Wohnungstüre, wie alle anderen Mitwohnung im Haus auch, bekommen. Da der Türrahmen derart verzogen ist, dass oben und unten ein Spalt zum Türrahmen besteht, zieht es oft rein. Der Vermieter hat bei Einbau zugesichtert, dass bis Weihnachten 2014 der Spalt durch aufbringen einer Leiste behoben wird. Bislang ist nichts passiert.

    Auch hier den Vermieter schriftlich auffordern, natürlich in geeigneter Art und Form, die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu versetzten und entweder eine Türrahmendichtung oder die genannte Leiste anzubringen.


    Zitat

    - Als der Mietvertrag im April 2014 geschlossen wurde, hieß es, das Kellerabteil würde mir nachgereicht werden. Das ist auch so im Mietvertrag vermerkt. Der Vermieter beabsichtige den Keller zu renovieren und würde ihn mir daher vorerst nicht übergeben. Bislang sind nicht einmal Renovierungsmaßnahmen absehbar.

    Der Keller ist Bestandteil des Mietvertrages, der Vermieter muss die mietvertraglich zugesicherten Bestandteile auch zur Verfügung stellen, ob und wie lange er dafür braucht, liegt nicht im Interesse des Mieters, wenn der Bestandteil, sprich Keller nicht zur Verfügung gestellt wird, berechtigt das den Mieter, einen angemessenen Bestandteil der Mietzahlung zurück zu halten.

    Zitat

    Wie soll ich diese Probleme angehen? Ein schreiben mit Mietminderung aufsetzen und dem Vermieter eine Frist geben bis wann diese Mängel behoben sind? Wieviel Zeit soll ich hierbei einräumen? Wie hoch soll die prozentuale Mietminderung ausfallen?

    Hierüber sollte man sich bei einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen oder bei einem örtlichen Mieterverein.

    Gruß

    BHShuber

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich habe offensichtlich einen komplizierten Fall an Land gezogen.
    Zur Situation. Ich bin umgezogen und wohne sei 1.1.2015 in meiner neuen Wohnung.
    (Mehrfamilienhaus, 3 Parteien, Vermietung wohnt seperat im Nebendorf).
    Jetzt nach und nach lernt man die anderen Bewohner des Hauses kennen und wir sind auf das Thema "Miete" und "Nebenkosten" gekommen. Einer meinte "Naja, hier gibt es sowieso keine Abrechnung" wurde ich aufmerksam.
    Die Vermieterin, so hab ich in Erfahrung gebracht, ist schwer alkoholabhängig (hat sich zur Wohnungsübergabe auch nicht sehen lassen angeblich "termin" , hab die Übergabe mit dem Vormieter gemacht! ) und hat den kompletten Überblick über alles verloren. An den Heizkörpern sind auch Zähler dran, eine Firma kommt Mitte Mai auch ablesen aber die können keine Abrechnung erstellen weil irgendwelche Dokumente noch fehlen von der Vermietung aus und das wohl seit Jahren.
    Jetzt meine Frage / Sorge / Bedenken:

    Was soll ich tun? Auf die Gefahr hin, logischerweise keine Abrechnung zu erhalten und nicht zu wissen was ich verbrauche und ob ich was wieder erhalte, ins blaue jeden Monat brav die Nebenkosten zahlen? Oder kann ich das jezt schon abstellen und dann alles "auf einen Schlag" zahlen, sollte es dazu kommen? Darf ich das überhaupt?
    Ich bin echt Ratlos und brauche Hilfe.

    P.S.: Meine Vormieterin hab ich auch drauf angesprochen und die hat die erten 3 Jahre normal gezahlt und dann kam keine Reaktion und die hat die letzten 4 Jahre nur noch Kalt gezahlt, auch da kam keine Reaktion!

    Hilfe.

    lg
    Christian

    Hallo,

    zunächst handelt man absolut richtig, wenn man sich an die mietvertraglichen Vereinbarungen hält, dazu gehört auch die Vorauszahlung von Neben- Betriebs- und Heizkosten.

    Sollte der Vermieter in der Tat über die Vorauszahlungen nicht abrechnen hat man Möglichkeiten, bei verspäteter Zustellung können Nachzahlungen nicht mehr gefordert werden, allerdings Guthaben muss ausgezahlt werden.

    Der Vermieter ist zur Abrechnung verpflichtet, das muss man denn eben zu gegebener Zeit mittels Rechtsanwalt oder Mieterverein beim Vermieter einfordern lassen, das geht bis dahin, dass die Vorauszahlungen bei Nichterstellung von Abrechnungen die bereits entrichteten Vorauszahlungen zurückgefordert werden können aber bis dahin vergeht noch einigen Zeit.

    Also, wenn man einen Vertrag akzeptiert und unterschrieben hat, hat man sich an die Vereinbarungen zu halten!

    Fehler sollen die Anderen machen, sprich Vermieter, die beste Position in einem Rechtsstreit hat man immer, wenn man sich nicht leichtsinnig selber angreifbar macht, verstanden?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    nun kommt es auch auf den Hauptmietvertrag an.

    Da mit den Untermietern und Hauptvermieter keine vertragliche Vereinbarung besteht, kann der Hauptvermieter, wenn es dazu kommt, auch die Räumung Dritter vertragsfremder Personen bei Gericht beantragen.

    Man sollte dringlichst schnell sich eine andere Bleibe suchen.

    Der Untermieter hat Schadenersatzansprüche gegenüber seinem Untervermieter, die er bei dem einklagen muss.

    Allerdings ist es noch nicht so weit, d. h. man hat noch ein wenig Zeit sich um eine geeignete Bleibe umzusehen, denn erst mal läuft die Kündigung gegen den Hauptmieter, sekundär gegen die Untermieter, erst mal Ruhe bewahren, wenn man das kann, sich rechtlich beraten lassen oder zu einem Mieterverein gehen.

    Gruß

    BHShuber

    Also die personenabhängigen Kosten wie Müll etc. werden halt pro Kopf, der hier gemeldet ist berechnet.
    Versicherung weiss ich nicht, ob eine da ist. Ich wohne erst seit einem Jahr hier, habe also keine Nebenkostenabrechnung bisher bekommen.

    Mache mir aber stress, weil ich mich hier in meiner Wohnung beobachtet fühle. Und wenn ich mich weigere zu zahlen und es einzusehen, dann werden die hier erst recht auf die Finger gucken und da habe ich keinen Bock drauf.
    Mietrechtlich scheine ich auf der sicheren Seite zu sein, will nur keinen Stress. Andrerseits will ich auch nicht irgendwelche unnötigen Kosten zahlen nur weil irgendwer meint etwas gesehen zu haben. Konkrete Zahlen kann mir sicherlich keiner nennen, wie oft und wann genau...die sind wahrscheinlich zur Vermieterin gegangen und haben gesagt "DER IST IIIIMMMER DA!!!24 STUNDEN!!!"

    Hallo,

    eine reine Behauptung ist lange noch kein Beweis für eine Aussage.

    Es geht dem Vermieter und auch den Nachbarn mit Verlaub einen feuchten Kehricht an, wer zu mir zu Besuch kommt, solange es nicht zu einer dauerhaften Angelegenheit wird oder der Lebensgefährte Dauerhaft (2 Monate) durchgängig bei mir wohnt.

    Sollte von Vermieterseite hier etwas kommen, sofort den Namen des Denunzianten geben lassen und den Vermieter in seine Schranken weisen!

    Gruß

    BHShuber

    Danke Dir für die Info, das bezieht sich also auf eheliche Wohnungen.

    Hallo,

    ja genau, sind sich die Ehegatten einig, wer in der Wohnung bleibt, muss der Vermieter sogar, wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen, den Mietvertrag auf den alleinigen Nutzer umschreiben, bzw. einen neuen Mietvertrag mit diesem eingehen, wenn der verbleibende Ehegatte dies wünscht.

    Wenn es Hart auf Hart kommt, kann das Familiengericht, meist bei Frauen mit Kindern, die Wohnung zuweisen und der Vermieter kann nichts dagegen machen.

    Gruß

    BHShuber

    Wir hatten gerade so einen Fall.

    Ich lebe zur Zeit alleine ja das stimmt.Aber das Geld für die Miete ist nicht das Problem.Ich bin außerdem zur Zeit gesundheitlich etwas angeschlagen (Burnout) und da kann ich diesen Streß eigentlich nicht auch noch brauchen.Was das Geld für ne Kleinere Wohnung angeht.So müßte ich erst mal auf Wohnungssuche gehen dann zusehen das ich den ganzen Hausstand los werde na und dann noch Kosten für Umzug und evtl Kaution zahlen.Das ist aber zur Zeit nicht drinne.

    Hallo,

    das geht ihn mit Verlaub gar nix an.

    Nun wenn es um die Ehegattenwohnung geht, ist man auch nicht wehrlos und das sollte man auch nicht sein, die Neugierde ist für den Vermieter zielführend, was auch immer er vorhat.

    § 1568 a BGB verbleib in der Ehegattenwohnung ist für dich gerade wenn du dort bleiben willst, der wichtigste Paragraph!

    Siehe hier:

    https://dejure.org/gesetze/BGB/1568a.html

    Gruß

    BHShuber

    Kann man denn schon jetzt klagen? Muß man nicht ca. ein halbes Jahr warten, da die Kaution ja erst dann spätestens ausgezahlt werden sollte? Dies wäre Ende Februar.
    Ich denke viel eher, wenn der Vermieter vor Gericht geht, dass er dann dort scheitern wird, da sich seine Forderungen auf ungültige Renovierungsklauseln stützen. Ich bin mir auch nicht so sicher, wie es mit seinem Kostenvoranschlag aussieht, der eindeutig überzogen ist. Ich denke, auch schon deshalb wird er nicht so große Aussicht auf Erfolg haben, weil der Kostenvoranschlag eine komplette Grundrenovierung (alte Tapete ab, neue ankleben, streichen) beinhaltet.

    Hallo,

    der Vermieter hat sich hier an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu halten, auf die bloße Aussage hin das kostet dies und das, braucht sich der Mieter nicht einzulassen.

    Zudem kann der Mieter auch jetzt bereits die Kautionsrückzahlung einklagen, denn der Vermieter hat bereits durchblicken lassen, dass er sich an der Kaution gütlich tun wird.

    Es ist wirklich anzuraten, sich jetzt zu wehren.

    Gruß

    BHShuber

    Vermieter fordert nach Auszug Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Endrenovierung. Dieser Vorgang zieht sich schon länger hin, Endrenovierungsklausel im Mietvertrag ist ungültig, da auch der Summierungseffekt vorhanden ist. Fristen für die ebenfalls vorhandene Schönheitsreparaturklausel waren bei Auszug noch nicht abgelaufen. Vermieter hält die Kaution zurück, verlangt darüber hinaus noch mehr Geld mit Vorlage eines Kostenvoranschlages. Die Nebenkostenabrechnung wäre zum 31.12.14 fällig gewesen. Von der FRau des Vermieters weiß der ehemalige Mieter, dass ein Guthaben vorhanden ist (in den Jahren davor belief sich das Guthaben immer etwa auf € 180,-). Nebenkostenabrechnung wurde nun angefordert mit Fristsetzung. Kann der Vermieter versuchen, auch dieses Geld einzubehalten? Wie ist hier die rechtliche Lage? Danke im Voaraus für Antworten!

    Hallo,

    wenn man sich halbwegs sicher ist, sollte man jetzt umgehend auf Rückzahlung der Kaution klagen, wenn nicht selber, dann lieber mit Anwalt, denn dann muss sich der Vermieter erklären, warum er die Kaution nicht auszahlt, Schäden aus dem Mietverhältnis verjähren 6 Monate nach Mietende, wenn diese nicht vom Vermieter gerichtlich eingeklagt werden, ich hoffe, das wäre bei euch jetzt der Fall, dann habt ihr gute Chancen.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    ich habe im Juli 2014 mit meinem damaligen Freund gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. In diesem haben wir auf Kündigung verzichtet für 4 Jahre. Nun haben wir uns " ausserplanmässig" im Oktober 2014 getrennt . Gibt es eine Möglichkeit trotzdem aus dem Mietvertrag rauszukommen? Ich bin alleinerziehend von 4 Kindern und ich brauche das Geld monatlich für die kids und mich und die Miete hier ( ich bin ausgezogen und an den ursprünglichen Wohnort zurück gezogen ).

    Über Hilfe und Meinungen wäre ich euch echt dankbar!

    Hallo,

    schwer bis gar nicht, auch bei partnerschaftlichen Problemen entbindet man sich nicht automatisch vertraglicher Verpflichtungen, das mal so am Rande!

    jetzt kommt es darauf an, auf wen der Mietvertrag abgeschlossen wurde, wenn beide als Vertragspartner drin stehen, kann nicht einer einseitig die Wohnung kündigen, zumal jetzt auch noch ein Kündigungsverzicht erklärt wurde.

    Das würde nur gehen, wenn sich der Vermieter aufgrund der Umstände auf eine vorzeitige einvernehmliche Auflösung einlässt, wenn nicht kommt es wie es kommen muss und der Vermieter wird den Rechtsweg bestreiten.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    pünktlich zum Jahreswechsel habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich mach mir damit meistens immer die Mühe und rechne die einzelnen Posten vergleichsweise durch. Mir ist dann aber aufgefallen, dass die Heizkosten falsch berechnet wurden. Eigentlich würde ich ein Guthaben bekommen aber der Posten wurde wohl falsch angesetzt, nämlich nicht als Heizverbrauch sondern als Zählerstand vom Vorjahr. Anderenfalls wären Nachzahlungen fällig.

    Hallo,

    wie kommst du darauf, wenn doch angeblich keine geeigneten Daten zur Verfügung stehen!?

    Zitat

    Aber bevor ich dem Vermieter seinen Fehler vorenthalte und mir später eventuell noch weitere Kosten aufgebrummt werden, werde ich ihn darauf hinweisen…

    Das halte ich für den sinnvollsten Weg, mit dem Vermieter sprechen, niemand ist vor Fehlern gefeit, denn Fehler sind dazu da, dass man diese manchmal macht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich wohne in einer WG mit einem anderen Mieter. Wir teilen uns die Gesamtmiete (Grundmiete + Betriebskosten) 50/50.
    Nun war ich nachweislich sechs Monate nicht in der WG anwesend, während mein Mitmieter die Wohnung in vollen Umfang weiter genutzt hat. Ich habe in dieser Zeit auch weiterhin meine Hälfte der Gesamtmiete bezahlt. Muss ich für diese Zeit die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Heizung, Warm- und Kaltwasser) bezahlen, oder habe ich ein Anrecht darauf, diese zurückzufordern?

    Hallo,

    die Grundkosten allemal, die Verbrauchkosten müsste man mit den Untervermieter aushandeln, den Hauptvermieter interessiert das nicht die Bohne, wie ihr im Innenverhältnis die Kostenfrage regelt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    vielen Dank schonmal für die Mühe die Sie sich alle machen.

    1. Es handel sich nicht um ein Studentenwohnheim

    2. Im Vertrag steht folgendes unter §2 Mietzeit, 1.b)

    "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werde. Für den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist nach 5-jähriger Miete ....."

    Und die genannte Klausel ist mit Schreibmschine neben die Überschrift gedruckt, hat also keine eigene Nummer.
    der genaue Wortlaut ist:

    "Kündigung ist nur zu Semesterbeginn also auf den 1.10. eines jeden Jahres möglich."

    Mehr steht zur Mietzeit nicht drin was hier von Belang wäre.

    Vielen Dank nocheinmal und beste Grüße

    Hallo,

    als Zusatzklausel eines wahrscheinlich Standardmietvertrages, hier gilt es zu prüfen ob diese Kündigungsklausel rechtens ist.

    Man bedenke aber, dass man mit Unterschrift auf dem Vertrag sein Einverständnis mit den Bedingungen des Vertrages gegeben hat.

    Ansonsten wie bereits beschrieben, im gegenseitigem Einvernehmen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen,

    in meinem Mietvertrag steht eine Klausel, dass die Wohnung nur zu Semesterbeginn (September/Oktober) kündbar ist.
    Wohnung ist in Universitätsnähe.

    Kennt jemand die Sachlage? Ich würde gerne so bald wie möglich aus der Wohnung raus.

    Vielen Dank schoneinmal
    gruß

    Hallo,

    man stelle sich vor, dass man einen Mietvertrag in einem Studentenwohnheim oder Appartment unterschreibt, vor allem vorher gelesen hat, da es sich um reine Zeitverträge handelt und höchstwahrscheinlich für Mieter und Vermieter verbindlich vereinbart ist, ist ein vorzeitiger Abbruch des Mietverhältnisses nur in gegenseitigen Einvernehmen möglich.

    Vielleicht hilft dir das ja weiter, bitte genau lesen:

    Zeitmietvertrag - befristeter Mietvertrag ? mietrecht.de

    ZITAT:
    Vorzeitige Vertragsaufhebung

    Der Zeitmietvertrag kann nur unter der Voraussetzung vor Vertragsablauf beendet werden, dass sowohl Vermieter als auch Mieter damit einverstanden sind und miteinander einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag schließen.
    ZITAT Ende

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag,

    ich hätte gern mal euren Rat bzw. Meinung zu folgenden Problem:

    Im Januar 2013 kam von unserem damaligen Vermieter die Mitteilung dass das Mehrfamilienhaus ab April 2013 verkauft wird. Das Haus wurde dann verkauft, der neue Vermieter hat sich vorgestellt, soweit so gut. im Juli 2013 haben wir den Mietvertrag gekündigt und sind im Oktober 2013 in eine neue Wohnung gezogen. Wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung haben wir uns mit den "neuen" Vermieter geeinigt, dass die Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung (wäre am 31.12.14 fällig gewesen) zurückgegeben wird. Bis 31.12.14 war keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten. Gehe ich jetzt richtig davon aus, dass eine eventuelle Nachzahlung entfällt, da jetzt ein Jahr vorbei ist?

    Hallo,

    ja das ist richtig.


    Zitat

    Nächstes Problem ist, dass der "neue" Vermieter lt. seiner Aussage nicht die Gesamte Kaution vom "alten" Vermieter übergeben bekommen hat. Ich würde nun gern im Januar die komplette Kaution einfordern wollen. Der Vermieter will uns jetzt nur zahlen, was er übergeben bekommen hat. Ist es meine Aufgabe die Kaution vom alten Vermieter einzutreiben oder wäre der neue Vermieter in der Pflicht gewesen?

    Mit Kauf der Immobilie ist der Käufer in den bestehenden Mietvertrag eingetreten mit allen Rechten und Pflichten, das betrifft auch die Kaution, die hätte der neue Käufer in vollem Umfang von Verkäufer einfordern müssen.

    Somit, wenn dem nichts entgegensteht, was jetzt hier nicht erwähnt wurde, muss der neue Eigentümer die Kaution in vollem Umfang an den Mieter auszahlen.

    Der alte Vermieter hätte dem Mieter den Einbehalt eines Teiles der Kaution mitteilen müssen und der neue Vermieter hätte darauf hin vom Mieter diesen Betrag nachfordern müssen, somit wäre das Kuddelmuddel jetzt nicht entstanden.

    Es hätte auch der alte Vermieter die Kaution an den Mieter auszahlen können, sodass dieser dann die Kaution wieder an den neuen Vermieter hinterlegt.

    Warum einfach, wenn´s denn auch schwierig geht.

    Ist denn bekannt, warum der alte Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten hat, gibt es hierfür einen nachvollziehbaren Grund?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    da die Küche mitgemietet ist, ist die Wartung und Instandhaltung mit der Miete abgegolten und Vermietersache.

    Und es ist ja zweifelsfrei nachweisbar, dass die Küche mit Spülmaschine ausgestattet war, denn sonst würde die ja dort jetzt nicht eingebaut sein, wenn der Mieter das nicht gemacht hat.

    Den Vermieter darüber informieren und um Austausch und oder Reparatur bitten!

    Gruß

    BHShuber

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