Beiträge von BHShuber

    [quote='1']Dann ist die Suppe gegessen.
    Er könnte noch bis zu 6 Monaten Mängel geltend machen, welche verdeckter Natur sind.


    Das sind keine verdeckten Mängel.


    Danke, vielen Dank! Jetzt bin ich doch sehr beruhigt! Wir haben uns wirklich größte Sorgen gemacht!

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, das er wirklich nur versteckte Mängel im Nachgang bemängeln und einfordern kann! Alles andere was offensichtlich beschädigt wäre dagegen nicht??
    Denn alles was er jetzt nachträglich bemängelt ist wohl so gravierend das er es hätte bei der Abnahme sehen müssen!! (Obwohl er unmöglich etwas hätte sehen können weil da absolut wirklich nichts war)
    Entschuldigt bitte, es ist alles so kurios und wir Regen uns so furchtbar darüber auf, und dann noch die Angst für etwas Verantwortlich gemacht zu werden das nicht von uns verursacht ist!

    Haaaaallloooooooo,

    einfach zurück lehnen und entspannt abwarten der Dinge die da kommen mögen, die Sachlage steht in jedem Fall zu euren Gunsten.

    Gruß

    BHShuber

    Normale Antworten gibt es in diesem Forum wohl nicht oder?

    Danke und tschüss!

    Hallo,

    was Mieter so alles nicht einsehen, tztztz.

    Letztendlich, ja, hat man einen Vertrag unterschrieben, welchen man hoffentlich vorher gelesen hat.

    Sich nun in einem Forum, ja, die Absolution für eigenes Fehlverhalten holen zu wollen und auch noch den Beleidigten spielen, wenn man nicht das liest was man gerne lesen möchte, zeigt sehr gut, mit welchem Charakter man es zu tun hat.

    Na hoffentlich hat man dann vielleicht auch noch Jura studiert, dass würde dem ganzen Verhaltensprofil die Krone aufsetzen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Forum,
    in den Mietspiegeln steht auch immer drin, das die Miete nach sog. Mietrichtwerten (Alter des Hauses) ermittelt wird.

    Ich habe gerade kein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter, deshalb möchte ich ihn nicht fragen, aber wo erhalte ich Auskunft, in welche Altersklasse das Haus einzuordnen ist, in dem ich wohne?

    Die Mietrichtwerte beginnen bei Häuser ab BJ 1948 (zumindest in meinem Mietspiegel), aber sollten sich danach aufwendige Modernisierungen / Renovierungen ergeben haben, "verjüngt" sich das Alter.

    Also, meine Frage ist, wo ich dazu (außer vom Vermieter) konkrete Auskunft erhalten kann?

    Hallo,

    man gebe bei Google Mietrichtwerttabelle und Wohnort oder nächst größere Stadt ein und erhalte die Auskunft die man haben möchte.

    Gruß

    BHShuber

    Liebe Forenmitglieder,

    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Ich habe heute von meiner Wohnungseigentümerin (also der Vermieterin) einen Brief mit Fotos von meiner Dachterrasse bekommen, die ihr wiederum von der Hausverwaltung zugeschickt wurden. Darin wird deren Zustand bemängelt. Zum einen ist Unkraut zwischen den Fliesen (das stimmt), was sich wohl irgendwie vollsaugt. Das solle ich doch bitte entfernen. Zum anderen wird der "Müll" auf meiner Terrasse erwähnt, den ich ebenfalls entfernen soll. Bei dem Müll handelt es sich um einige Blumentöpfe, zwei Tische und eine Sonnenliege.
    Ich muss zugeben, dass die Terrasse wirklich gerade nicht in so einen guten Zustand ist. Eigentlich hatte ich vor, im Frühling da mal richtig aufzuräumen.

    Jetzt meine Fragen. Ich habe nichts von diesen Fotos gewusst, auch nicht, dass Leute auf meiner Terrasse waren. Ich wurde also darüber nicht informiert. Sie sind über den Zaun der Terrasse des Nachbarn geklettert. Ich habe das zwar schon einmal bemerkt, als ich zu Hause im Bett lag, standen plötzlich wildfremde Männer auf meiner Terrasse. Ich hab mich da aber nie beschwert, ich denke, sie müssen da irgendwelche Arbeiten machen und mir wars das jetzt nicht wert. Dann hab ich gedacht, naja gut, dann klettern sie halt über die Nachbarsterrasse rein, da spart mir einen Termin, wo ich dann vielleicht zu Hause sein muss.

    Das mit den Fotos geht mir aber echt etwas zu weit.

    Wie ist das denn rechtlich? Darf die Hausverwaltung das= diese ist übrigens eine Rechtsanwaltkanzlei, also müssten die es doch wissen, oder?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Hallo,

    das ist ja unfassbar, Vermieter und oder vom Vermieter beauftragte machen Bilder vom Hausfriedensbruch und unberechtigtem Betreten eines Bestandteils der Mietsache.

    Leider wird so ein Hausfriedensbruch nur verfolgt wenn man diesen auch tatsächlich anzeigt.

    Also sollte man dem Vermieter klar machen, am besten schriftlich, dass dies zu unterlassen ist.

    Solange keine Schädigung von den Zuständen auf der Terrasse an der Mietsache ausgehen, dürfen Sie dort lagern was Sie möchten, es sollte auch keine Veränderung am Fassadenbild vorhanden sein.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich bin Hartz 4 Empfänger und lebe in einer ein Zimmer Wohnung.

    Mein Bruder ist ein Rückwanderer aus Spanien. Er ist am 29.01.2015 aus Spanien zurück gekommen und vorerst bei mir unter gekommen. Wir haben sofort die Stadtverwaltung darüber informiert das er vorübergehend, für ca. 3 - 5 Wochen, bei mir Wohnt bis er eine neue Wohnung gefunden hat. Die Hausverwaltung haben wir per Mail am 05.02.2015 über die Situation informiert. Am 06.02.2015 habe ich einen Brief der Hausverwaltung bekommen in dem steht das die Hausverwaltung dies nicht genehmigt hat und die Wohnung nicht für zwei Personen gedacht ist. Ich soll sofort dafür sorgen das mein Bruder auszieht, ansonsten würde ich ein Fristlose Kündigung erhalten. Was soll ich jetzt tun? Ist das überhaupt rechtens was die Hausverwaltung mir da androht?

    Vielen Dank

    Helge

    Hallo,

    hier lesen:

    AnwaltOnline Mietrecht >> Tipps von A - Z >> Besuch in der eigenen Wohnung

    Gruß

    BHShuber

    Vielen Dank für die Antworten!
    Ich hätte die Angelegenheit ja lieber mit einem persönlichen Gespräch geregelt, aber wenn ich nicht in Erfahrung bringen kann, wer der berechtigte Ansprechpartner der Mietpartei ist, muss es eben über Polizei und Anzeige gehen. Sollte der Vermieter trotz meiner Lärmprotokolle weiterhin untätig (oder dessen Maßnahmen unbeachtet) bleiben, werde ich eben eine Mietkürzung ankündigen.
    Auf jeden Fall lasse ich mich nicht länger verarschen und ganz sicher nicht noch einmal aus meiner Wohnung vertreiben.

    Cheers
    Artus

    Hallo,

    das ist mit Verlaub nicht das mietrechtliche Problem des Vermieters, dessen Rechte nur soweit gehen, als dass er bei der zuständigen Verwaltung eine Beschwerde einreicht, recht viel mehr kann er das schon gar nicht machen.

    Wenn es Ihnen zu laut ist, dann ist das ein zivilrechtliches und nachbarrechtliches Problem und man sollte bei Lärm nach 22.00 Uhr mal zum Hörer greifen und die Polizei kommen lassen.

    Was glauben Sie eigentlich, was für ein Anspruchsdenken bei manchen Mietern herrscht, was der Vermieter hier großartig auf die Beine stellen könnte?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    heute habe ich die Jahresrechnung des Gasanbieters erhalten. Obwohl es in der Wohnung immer kalt ist, wurde folgendes verbraucht: 1300 m³ = 15000 kWh und das für 2 Personen und 3 Zimmer mit insgesamt 70m², es wird allerdings nur im Wohnzimmer und im Bad geheizt, Schlafzimmer und Arbeitszimmer sind meistens geschlossen.
    Es handelt sich um eine Erdgeschosswohnung, die Kellerdecke und die Außenfassade sind nicht gedämmt.
    Die Wohnung wurde vor meinem Einzug im August 2013 renoviert dabei wurden die Holzfenster neu gestrichen und leider auch die Dichtungen, im Mietvertrag steht geschrieben, dass keine Dichtungen angebracht werden dürfen (=Schimmelbildung).

    Kann beim Vermieter eine Beteiligung an den Kosten bzw. eine Mietminderung gefordert werden? Speziell wegen der mangelhaften Renovierung der Fenster?

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    nach der Beschreibung hat der Mieter die Mietsache so angemietet wie diese steht und im Zustand der Besichtigung und Mietbeginn, d. h. weder Dämmung noch Dichtung kann vom Vermieter verlangt werden.

    So, dass nur 2 Räume beheizt werden, ist nicht das Problem des Vermieters, man kann sich vorstellen, dass diese übermäßig viel hochheizen, wenn der Rest nicht beheizt wird.

    Es ist schon immer wieder verwunderlich, wie Mieter versuchen, ihr eigenes Heizverhalten und den entsprechenden Verbrauch dadurch versuchen dem Vermieter anzulasten.

    Geh mal bitte zu einem Energieberater, der wird dir schnell aufzeigen, dass es die eigenen Unfähigkeit ist, die den hohen Gasverbrauch verursacht.

    Miete mindern halte ich für eine gute Idee um schnell aus der Wohnung zu fliegen, hoffentlich steht Ersatz zur Verfügung.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    nachdem die Verwalterwohnung bereits angemietet ist, hier gilt auch eine mündliche Vereinbarung ( ist dies der Fall müssen keine Vorauszahlungen für Neben-Betriebs und Heizkosten getätigt werden) und haben auch bereits Miete bezahlt.

    Sie können jetzt nachweisen, dass der Mietvertrag Bestand hat und die Herausgabe der Mietsache von dem Rest der Gemeinschaft verlangen, Sie zahlen ja auch dafür.

    Im übrigen, so ausführlich haben Sie das Problem noch nie geschildert, die anderen Posts in verschiedenen Foren habe ich gelesen.

    Weiter noch, Sie haben ein brutales Druckmittel gegen den Rest der Gemeinschaft, nämlich das Verlange der Auseinandersetzung der Gemeinschaft.

    D. h. Sie könnten jetzt verlangen, dass ihr Anteil abgekauft wird, sollte hier kein Interesse bestehen und man sich nicht einigen, könnten Sie eine Auseinandersetzungsklage einreichen, das geht in der Endphase sogar so weit, dass die Immobilien zwangsversteigert wird und er Erlös unter den Berechtigten nach Anteil aufgeteilt wird.

    Erbengemeinschaft | Die Erbauseinandersetzung

    Sie sollten nun endlich zur Tat schreiten und unmissverständlich klar machen, dass die Herren hier nicht alleine das Sagen haben.

    Gruß

    BHShuber

    Zitat aus Deiner Quelle: Deshalb müsse der Vermieter die Kosten des Nutzerwechsels tragen, es sei denn, der Mietvertrag regle ihre Übernahme durch den Mieter.

    Hallo, diese Klausel ist aber dann nur wirksam vereinbar, wenn diese 3 Punkte im Mietvertrag geregelt sind.

    1. Der Kostenpunkt Nutzerwechselgebühr/Kosten bei Nuterwechsel muss eindeutig im Mietvertrag geregelt sein.

    2. In dieser Regelung muss klargestellt sein, dass der Mieter nur bei Auszug diese Kosten trägt, nicht aber bei Einzug.

    3. Handelt es sich um eine AGB-Klausel ("Kleingedrucktes" - das ist in Wohnraummietverträgen meistens der Fall), dann muss zwingend auch darauf hingewiesen werden, dass dies nicht gilt, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter zu vertreten ist. Fehlt dieser Hinweis, ist die Klausel insgesamt gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (Langenberg, Betriebskostenrecht, 6. Aufl. Rdnr. I 7; Beyer in WuM 2013, 77).

    Gruß

    BHShuber

    Wenn das Netz von eine privaten Betreiber ist ...muss der Vermieter nicht für die Reparatur aufkommen.

    Hallo,

    und schon wieder so ein Stumpfsinn.

    Der Vermieter muss eben schon für eine Reparatur des Kabelnetzes aufkommen, wenn das Kabel oder Verkabelung bei Mietbeginn so zur Verfügung stand.

    Was er nicht muss ist für Empfang und Versorgung durch einen Anbieter sorge tragen, dies ist Mietersache.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    der Mieter zahlt Miete für die Nutzung der Mietsache, das hört beim Bodenbelag nicht auf.

    Zeigt der Bodenbelag nach 7,5 Jahren normale Beanspruchungspuren, kann der Vermieter hier gar nichts verlangen!

    Was Anderes ist es wenn der Bodenbelag zerstört wäre, überdimensional Beansprucht wurde uns bei Auszug ausgetauscht werden muss, allerdings auch hier muss sich der Vermieter einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen.

    In der Regel geht man von einer Nutzungsdauer bei Laminat von 10 Jahren aus, das würde heißen, der Vermieter muss sich bei Austausch und Neuverlegung einen Abzug von mindestens 50% wenn nicht sogar Höher der Verlegekosten und Material gefallen lassen.

    Ebenso muss sich der Vermieter bei Austausch an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten, d. h. der neue Boden sollte selbe Qualität und Güte haben, verlegt er höherwertig, geht das nicht auf die Kosten der scheidenden Mieters.

    Im Netz findest du zuhauf Urteile und Informationen über Bodenaustausch nach Mietende!!

    Gruß

    BHShuber

    Verkauft er seine Wohnung, kannst du vor gericht gehen, denn er hätte dir die Wohnung zu erst zum Kauf anbieten müssen

    Hallo, bitte tu uns allen mal einen Gefallen und verbreite nicht so einen Stuß!

    Wenn man von nichts eine Ahnung hat sollte man die Finger still halten und einfach mal gar nichts schreiben oder was noch viel wichtiger ist, sich vorher informieren.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    wir leben seit 9 Jahren in einem kleinen Reihenhaus, und haben bisher auch keinerlei Probleme mit dem Vermieter gehabt. Nun wurde uns mündlich mitgeteilt, daß wir demnächst die Kündigung bekommen, da er aus finanziellen Gründen und wegen seines Alters verkaufen möchte/muß. Ich kann das verstehen, denn er ist fast 80, und wir sind auch schon von den Verkaufsplänen ausgegangen, hatten allerdings gehofft, daß wir weiterhin hier wohnen können.
    Nun möchte er aber ein leeres Haus verkaufen, da er dort weniger Schwierigkeiten sieht, aber wir leben hier mit vier Kindern, die ihre Schulen "nebenan" haben, und ein Auszug würde auch bedeuten, daß wir hier ganz wegziehen müssten, da wir mit der Miethöhe unter dem Durchschnitt liegen.

    Was hier gemeint ist, wäre eine Verwertungskündigung, hier hat der Vermieter wenig Chancen eine solche durchzubringen, hierfür werden grundlegend hohe Anforderungen an eine solche Kündigungsform gestellt.

    Zitat

    Ist es wirklich so schwer, ein Haus mit Mietern zu verkaufen, und haben wir überhaupt Rechte?
    Noch ist keine schriftliche Kündigung da, wie reagiere ich, wenn sie kommt?


    Der Kündigung widersprechen. Wenn er nicht Eigenbedarf anmeldet ist es so gut wie unmöglich euch zu kündigen!

    Gruß

    BHShuber

    Da unsere Nachbarin uns klar zu verstehen gegeben hat, dass sie ein NEIN nicht akzeptiert und sogar mit eigenmächtigem Umstellen unserer Geräte gedroht hat, bitte ich um fachkundigen Rat, wie man der Dame Einhalt gebieten kann.

    Vielen Dank für Eure Tips

    Hallo,

    dann gibt's eben ne ordentliche Kopfnuß, das sollte man der Nachbarin klar zu verstehen geben!

    Gruß

    BHShuber

    Wie habe ich mich bei Auszug aus der Wohnung zu verhalten.

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    man übergibt die Mietsache so, dass eine Weitervermietung möglich ist, die erforderlichen Schönheitsreparaturen führt man durch und kehrt anschließend den Dreck weg, dann klappt´s auch mit der Übergabe.

    Was bitte um alles in der Welt ist daran nicht zu verstehen, das geht mir höchstwahrscheinlich nie in den Kopf.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    der Vermieter schuldet das was im Mietvertrag vereinbart ist, wenn aufgrund einer solchen Sachlage dies nicht möglich ist, muss er eben dem Mieter Ersatz stellen, will oder kann er das nicht, muss er eine Mietminderung hinnehmen.

    Bevor man sich das Mietverhältnis aber vollends vergeigt, sollte man erst mit dem Vermieter ein klärendes Wort sprechen um abzuschätzen ist er an einer gütlichen Einigung interessiert oder nicht.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!