Beiträge von BHShuber

    Hallo BHShuber,
    doch das Schäden da sind weiß er, alleine der Treppenaufgang und die verschuldete Wohnung war eine Schätzung von 75.000€ von der Versicherung

    Hallo,

    warum wurde dann der Vermieter nicht aufgefordert, die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen?

    Ein wenig mehr Info wäre schon angebracht.

    Nach deiner Aussage war die Wohnung nicht bewohnbar wegen des Gestankes, hier muss es doch zwischen Vermieter und Mieter in irgend einer Weise Kontakt gegeben haben?

    Gruß

    BHShuber

    Hi,

    danke für die schnelle Antwort, mir ist klar und ich wusste es das die Tests seit, glaub ich 2013 Pflicht sind und das der Vermieter auch die Kosten umlegen darf auf die Mieter ABER es kann nicht sein das Miter alles hinnehmen müssen was sowas kostet, zumindest ist das meine Meinung, denn irgendwann kommen kosten über tausend oder übertrieben gesagt tausende und wir müssen uns damit zufriedengeben weil es im Vetrag geregelt ist? - das darf und kann doch nicht sein oder ? Es muss doch geregelt sein wieviel sowas maximal kosten darf auch allein schon wegen den Rechnungen von den Testheinis die ganze 5 Minuten da waren

    Gruß

    Hallo,

    meine Mitschreiber habe ja schon vieles aufgeklärt, doch möchte ich noch einiges hinzufügen.

    Diese Prüfungen werden solange erfolgen, bis die Verseuchung der Legionellen nicht mehr nachweisbar sind, das sind amtlich geforderte Nachprüfungen.

    Hier kann der Mieter aber einiges dazu tun, einfache Sache, vor dem Prüfungstermin an alles Wasserhähnen und Duschköpfen das heisse Wasser ca. 5 Minuten laufen lassen, das vermindert den Grad der vorhandenen Legionellen erheblich.

    An allen Wasserhähnen die Diffusoren austauschen bringt nochmal einiges, das kostet nicht viel und hat eine erhebliche Wirkung.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Phillip,

    bzgl. des Inhalts kann ich den vorherigen Post nur bestaetigen.

    bzgl. elektronischer Uebermittlung: ich habe eine Website gefunden (mietschein.de) die eine Vermieterbescheinigung vollautomatisch generiert und diese an den Mieter per Post oder Email versendet. Bei mir hat es funktioniert.

    Hoffe das hilft.

    Gruss
    Stefan

    Hallo,

    habe ich mir angesehen, sieht auf den ersten Blick schon mal recht einfach und gut aus.....ABER

    Datenschutzrechtlich habe ich höchste Bedenken, denn die E-Mailadressen derer denen ich eine solche Bescheinigung zusende, werden gespeichert, somit gibt der Vermieter unerlaubt persönliche Daten an Dritte weiter und das kann zu saftigen Ärger führen!!!!!!

    Nichts gibt es umsonst im Netz, noch nie und niemals.

    Lieber hier eine solche Vorlagebescheinigung herunterladen im Blankoformat:

    http://www.haufe.de/immobilien/ver…258_167830.html


    Gruß

    BHShuber

    Am besten beschreibe ich einfach mal den gesamten Ablauf: Wir wohnen in der ersten Etage einer Eigentümergemeinschaft. Im Haus befinden sich vier Wohneinheiten von denen zwei unserem Vermieter gehören. Bis auf drei bis vier Wochen im Jahr bewohnen wir das Haus alleine. Seit ca. einem halben Jahr ist geplant in unserem Haus eine spezielle Auslegware verlegen zu lassen bei der es erforderlich ist das drei Tage das Treppenhaus nicht benutzbar ist. Die Hausverwaltung wollte von uns wissen wann es uns möglich wäre drei Tage im Stück, vielleicht Urlaub zu nehmen um das Treppenhaus nicht zu betreten. Wir haben denen unseren geplanten Urlaub mitgeteilt und nach diesen Daten wurde der Termin zu den Arbeiten verabredet. Jetzt sind uns einige Dinge dazwischen gekommen (kaputtes Auto, ein anderer Job usw.), jedenfalls können wir zur Zeit nicht die Insel verlassen. Hier auf Sylt ist es auch nicht so preiswert das wir mit unserem großen Hund so einfach für drei Tage Hotel bezahlen könnten, denn die wollen ja spätestens beim Auschecken ein ausgeglichenes Kundenkonto...

    Hallo,

    das ist nun aber ein ganz anderer Tenor als beim ersten Beitrag!

    Einvernehmlich wurde bereits mit euch ein Termin abgesprochen, das ist schon mal ärgerlich wenn dieser nicht eingehalten werden kann, allerdings kein Grund zur Nötigung und Verwehrung der Nutzung des Mietgegenstandes.

    Der Vermieter kann das sehen wie er will, er kommt nicht darum herum entweder für die Tage Ersatzunterkunft zu bezahlen oder einen anderen Termin finden.

    Mögliche Vorgehensweise, Hotel oder Pension suchen, bezahlbar und die Rechnung erst mal selber zahlen, dann dem Vermieter zur Erstattung der Kosten für die Ersatzunterkunft heranziehen, gegenbenenfalls verklagen!

    Einen Grund zur Kündigung von Seiten des Vermieter sehe ich hier nicht.

    Gruß

    BHShuber

    naja schon. Die Abrechnung muss formell richtig sein. D.h. einem durchschnittlichen Bürger muss es möglich sein, eine Abrechnung nachzuvollziehen.

    Hallo,

    das ist richtig doch in der Praxis sieht es immer ein wenig anders aus.

    Seltsamer Weise kann der durchschnittliche Bürger immer nie eine Abrechnung nachvollziehen wenn er Nachzahlung leisten muss, dies ist hier ein Sonderfall in genanntem Beitrag.

    Wenn der Mieter eine Rückzahlung erhält, meldet sich keiner.

    Die Grundkriterien an eine nachvollziehbare Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung sind eher simpel, doch kann man es für den durchschnittlichen Bürger noch so einfach darstellen, wenn er nachzahlen muss ist erst mal Polen offen.

    Um einer Abrechnung erfolgreich widersprechen zu können reicht es eben nicht, die Abrechnung pauschal zu bestreiten sondern konkretisiert eine oder mehrere Posten heranzuziehen.

    So sollte das dann aussehen:

    http://www.mth-partner.de/mietrecht-rech…-genuegt-nicht/

    und hier :

    http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/p…hiv/2012/03777/

    Gruß

    BHShuber


    Meine Frage: Was genau muss diese Bestaetigung enthalten und kann die Bestaetigung auch elektronisch erfolgen?

    Vielen Dank
    Phillip

    Hallo,

    sowohl als auch, die einfachere Variante ist die Bescheinigung bei Ein- und Auszug dem Mieter mit Mietvertrag und bei Auszug mit Übergabeprotokoll auszuhändigen.

    Das hier muss zwingend Inhalt der Bescheinigung sein:

    •Name und Anschrift des Vermieters
    •Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
    •Anschrift der Wohnung
    •Namen der meldepflichtigen Personen.

    Für eine elektronische Bestätigung muss man sich bei der zuständigen Behörde erkundigen und evtl. dort anmelden.

    Gruß

    BHShuber

    Ja der § im BGB ist mir bekannt.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Hallo,

    tu dir bitte selber einen gefallen und bestreite die Abrechnung nicht einfach nur pauschal, konkretisiere deinen Widerspruch und fordere das Guthaben aus der ersten Abrechnung gleich ein.

    Eine Abrechnung ist nicht ungültig nur weil der Mieter diese für undurchsichtig hält, hierfür hat der Mieter die Möglichkeit von seinem Einsichtsrecht in die Unterlagen zu fordern, die letztendlich zum Ergebnis der Abrechnung geführt hat.

    Gruß

    BHShuber

    Keine. Es gab lediglich die Information dass das Treppenhaus für die genannte Zeit gesperrt sei und wir ausziehen müssen sofern wir nicht diese 3 Tage ausschliesslich in der Wohnung verbringen wollten. Dies ist nicht möglich das wir zum einen arbeiten müssen und zum anderen einen grossen Hund haben.

    Hallo,

    der ist ja putzig, schriftlich darauf hinweisen, dass er sich ebenso wie der Mieter an mietvertragliche Vereinbarungen zu halten hat, soll heißen, er hat zu jedem Zeitpunkt dafür Sorge zu tragen, dass der Mieter die Mietsache unbehelligt benutzen kann.

    Wie er den Bodenbelag nun hinbringt, ist nicht das Problem des Mieters!

    Das grenzt ja bereits an Strafrechtsbestand der Nötigung, von Freiheitsberaubung für 3 Tage möchte ich noch gar nicht reden, was geht denn da ab.

    Geh zum Anwalt und lass deinen Vermieter mal aufklären, was er da versucht durchzusetzen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Berny,

    zuerst waren wir beide Wohnungsnehmer, dann hat er gekündigt und mir aber bis dato nicht die Schlüssel ausgehändigt.

    Hallo,

    das ist jetzt deine Angelegenheit die Schlüssel beizubringen, notfalls mit Anwalt oder eben in den Geldbeutel greifen!

    Zitat

    Nein, der Brand war 2 Wohnungen unter mir, es war ein Großaufgebot an Feuerwehr da, war auch länger nicht in meiner Wohnung nach dem Brand, weil es so stank.

    Das ist dein Versäumnis, ich gehe davon aus, dass der Vermieter nicht informiert war, dass die Wohnung verrußt wurde, dies hätte man gleich nach der Beschädigung durch Ruß dem Vermieter mitteilen müssen, sodass dieser die Möglichkeit hat, die Wohnung wieder in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

    Ob und wie er sich dann am Brandverursacher oder dessen Versicherung den Schaden ersetzen lässt ist nicht das Problem des Mieters.

    Hier wird dir höchstwahrscheinlich der lasche und lethargische Umgang mit der Angelegenheit zum Verhängnis, gerade in Bezug auf die Schlüssel, wenn die nicht beigebracht werden, dann kostet das Geld.

    Gruß

    BHShuber

    Mir ist es Möglich den gesamten Betrag von 828€ am 30.10. zu überweisen. Leider dann aber die Miete für Nov. erst bis zum 15.11.2015. Ich bin eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern. Ich bin berufstätig in teilzeit. Ich erhalte mtl 165€ Wohngeld - kein Hartz IV.

    Hallo,

    das hier schon wieder alles in allen Maßen fast zu spät ist hast du ja bereits erkannt.

    Verzeih meine ernsten Worte aber jetzt heißt es den Arsch hochreissen, zum Jobcenter wandern, Aufstockergeld beantragen von dort in das nächste Sozialbürgerhaus in das Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit gehen und Hilfe beantragen, hier können bis zu 3 Monatsmieten als Darlehen gewährt werden.

    Das ist kein leichter Weg allerdings für dich der letzte um den Rausschmiss zu verhindern!

    Gruß

    BHShuber

    Laut bestehendem Mietvertrag hat der Mieter die Wohnung bis zum 30.11.2015 gemietet. Er hat die Wohnung noch nicht vollständig geräumt, wohnt dort jedoch nicht mehr. Endabnahme und Schlüsselübergabe fanden noch nicht statt. Der Mieter hat über die Wohnung noch volle Verfügung.
    Nun ist der Mieter der Meinung, dass er an den privaten Vermieter nur noch die Kaltmiete zahlen müsse, da er dort nicht mehr wohne. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, muss der Vermieter jedoch die monatlich festgelegten Vorauszahlungen für die Nebenkosten an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft abführen.
    Ist es nicht so, dass der Mieter den Mietvertrag erfüllen muss und erst mit der Endabrechnung der Nebenkosten nach Ablauf des Jahres die nicht verbrauchten Energiekosten erstattet bekommt?

    Hallo,

    und hahahahaahahaaaaa ich kringle mich schon wieder es ist einfach unfassbar auf welche Ideen so mancher Mieter kommt.

    Nein, der Mieter hat sich ebenso wie der Vermieter an vertragliche Vereinbarungen zu halten, wenn er selbst vorzeitig auszieht, dann ist das nicht das Problem des Vermieters.

    Das ist seine freie Entscheidung, Der Vermieter hat bis Rückgabe der Wohnung keinen Zugriff.

    Na soll er doch mal machen, am besten die Aussage hat man schriftlich, nach Übergabe der Wohnung wird die nicht bezahlte Vorauszahlung von der Kaution abgezogen und damit hat es sich.

    Gruß

    BHShuber

    .
    Nun haben wir mittlerweile eine andere Wohnung gefunden und selbst gekündigt, noch bevor der Eigenbedarf terminlich zum Tragen kam. Plötzlich behauptet der Vermieter über seinen Anwalt, dass wir kein Mietinteresse mehr hatten und ja jetzt selbst kündigten.Sein Anwalt schreibt, dass wenn wir die Wohnung nicht baulich in den Urzustand versetzen und deswegen Mietausfälle drohen, wir zur Rechenschaft gezogen werden.
    (Nur mal am Rande bemerkt, dass Zurückversetzten in den Urzustand ist kein Thema und wurde nicht von uns bestritten)
    Setzt unsere Kündigung die Eigenbedarfskündigung des Vermieters außer Kraft? Wir wären ja niemals gezwungen gewesen uns eine neue Wohnung zu suchen, wenn wir nicht diese Eigenbedarfskündigung bekommen hätten.

    Schnocke

    Hallo,

    das ist sehr richtig, denn unter dem Umstand die Wohnung ohnehin aufgeben zu müssen kamt ihr dem Vermieter mit der Kündigung der Wohnung zuvor.

    So nun jetzt für eine rechtlich einwandfreie Kündigung mit zurückversetzen des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt des Einzugs, fehlen mir ganz offen die rechtlichen Schadenersatzansprüche des Vermieters.

    Dass ein Mieter kündigt gehört zum unternehmerischen Risiko eines jeden Vermieters.

    Somit gibt es hier keinen Rechtsanspruch die Wohnung weiter mieten zu müssen oder berechtigte Mietausfälle!

    Voraussetzung ist wie erwähnt, tatsächlich die Wohnung in den Zustand zurück zu versetzen.

    Gruß

    BHShuber

    ..
    Jetzt teilt uns unser Vermieter mit das er vor längerer Zeit der Sohn der Eigentümer ist.
    Uns wurde nichts mitgeteilt und auch keinerlei Mietvertragsänderung, usw. in all den Jahren.
    Jetzt will der Vater mit dem Sohn zusammen mit uns verhandeln.
    Frage, müssen wir den Sohn in die Wohnung lassen? Wir brauchen uns doch nur mit unserem Vermieter besprechen, oder?
    .

    Hallo,

    bei einer Veräußerung oder Übertragung der Wohnung gilt gemäß § 566 BGB, dass der Erwerber an die Stelle des vorherigen Vermieters in die Rechte und Pflichten eintritt. Dies setzt lediglich einen wirksamen Eigentumsübergang voraus (Kauf, Auflassung, Eintragung ins Grundbuch, etc.).

    Daher ist schon ein gesetzlicher Übergang der Rechte und Pflichten des Vermieters vorgesehen. Insofern kann im wirtschaftlichen Übergang die Abtretung der Mietforderungen gesehen werden und eine gesetzliche Pflicht zur Anzeige des Eigentümerwechsels besteht somit nicht.

    Es sei denn, es wurde zwischen den Parteien eine andere als die benannte Konstellation ausgehandelt, in der Hinsicht, dass der Vater die Früchte aus der Vermietung erhält, im Gegenzug dazu, die Wohnung auf den Sohn übertragen wird, in Fachsprache nennt man das Nießbrauch.

    Da nun nicht genau feststeht und ihr Interesse an einer ordentlichen Übergabe der Wohnung habt, eventuell eure eingebrachten Sachen abgelöst haben wollt, würde ich hier nicht blockieren.

    Eine Verpflichtung die vom Mieter eingebrachten Gegenstände zu übernehmen besteht in diesem Zusammenhang nicht, der Mieter muss die Mietsache dann so zurückgeben wie er sie erhalten hat.

    Gruß

    BHShuber

    Denkst du das er mich dann aus der Wohnung kickt?
    Also Zahl ich lieber die Kosten?

    Hallo,

    diese Möglichkeiten des Kickens sind eng begrenzt.

    Nein, er wird sich wohl nicht mehr auf Wünsche des Mieters einlassen, das Verhältnis wird gestört und so fort und so fort, das kennt man doch schon alles.

    Manchmal muss man sich eben Ruhe erkaufen.

    Gruß

    BHShuber

    Hm ja. Ist ja alles schön und gut.

    Also vergessen wir mal das Klingelschild und so. Und die Wohnsituation komplett.

    Ist es rechtlich erlaubt, sich einfach irgendwo anzumelden, ohne dass der Vermieter davon Bescheid weiß?

    Das weiß ich jetzt immer noch nicht.

    Hallo,

    nein es ist nicht erlaubt, doch wo kein Kläger da kein Richter!

    Was steht in deinem Mietvertrag über Personenmehrheit in der Wohnung? Kuck doch bitte mal rein?

    Ausserdem, ab dem 01.11. muss jeder Vermieter nach Änderung des Meldegesetzes der Behörde gegenüber und auch dem Mieter eine Aus- und Einzugsbescheinigung ausstellen, die dann der Mieter beim wieder anmelden bei der Behörde vorlegen muss.

    http://news.immowelt.de/tipps-fuer-ver…estaetigen.html

    Dies gilt auch für Gebrauchsüberlasser von Wohnraum.

    Gruß

    BHShuber

    Deswegen frage ich im Vorfeld nach, um eben keinen Fehler zu machen. Wenn ich mir sicher wäre, würde ich nicht nachfragen. Und ganz besonders süffisant und ohne Wertschätzung war der User Berny, vielen Dank

    Thema für mich erledigt, verstehe jetzt auch den nachfolgenden Hinweis vom Admin im Mai 2015.


    ...

    Hallo,

    man muss aber schon zugeben, dass man hier in der Fragestellung bereits eine vorgefasste Meinung und Entscheidung getroffen hat und sich eigentlich hier nur die Bestätigung dessen holen wollte, oder?

    Was glaubst du wie viele hier mit den Antworten nicht zufrieden sind, weil sie das nicht lesen wollen was geschrieben steht, unzählige.

    Eines darfst du auch wenn du verärgert bist glauben, hier im Forum ist hochwertiges Fachwissen und Erfahrungen versammelt und 90% aller Fragenden bekommen eine gute sehr wertvolle Antwort auf ihre Fragen.

    Gruß

    BHShuber

    Nach sechs Jahren Mietzeit ohne Anstrich müsste/sollte ich es eigentlich.

    Das Problem sind die 900 km Entfernung zur neuen Wohnung. Die Umzugsfirma kommt am Tag X, demontiert und lädt ein Danach der Start zur neuen Wohnung, ich fahre natürlich hinterher.

    Danach müsste ich 900 km zurückfahren um den Anstrich auszuführen. Da sind mindestens eine oder zwei Übernachtungen in einer leeren Wohnung notwendig.

    Hallo,

    nachdenken, mhhm wessen Problem ist das, nicht das Problem des Vermieters oder?

    Zitat

    Deswegen ist es eine grundsätzliche Frage. Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut. Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe.

    Genau hier beginnt das fehlerhafte Denken, was dann bei Übergabe der Wohnung wie immer zu Ärger führt, den man eigentlich mit gesundem Menschenverstand hätte im Vorfeld bereits verhindern können.

    Zitat

    Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben? Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen.

    Das ist ein völlig anderer Sachverhalt als eine Küche die 6 Jahre drin ist und um die herumgemalert wurde!

    Aber mach das mal so wie du meinst, abgerechnet wird zum Schluss!

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!