Beiträge von BHShuber

    Erstmal vielen Dank für all die schnellen Antworten.
    Sind sich da alle einig? Denn ich möchte sicherlich nicht, dass er sich einfach Geld von mir nimmt.
    Ich habe derzeit mehr oder weniger Kontakt mit meinem Vermieter über email, obwohl ich ihn mehrmals gebeten habe mich telefonisch zu kontaktieren.
    In einer email weißt er mich darauf hin, ich zitiere:
    "wie du sicherlich weist haftet bei einer Wg jeder einzeln für alle Zahlungen und der Vermieter kann jeden als Gesammtschuldner heranziehen."

    Will er mich damit nur einschüchtern? Ich bin leider ein Laie was das Mietrecht angeht.

    Hallo,

    das ist mit Verlaub völliger Blödsinn, wenn überhaupt dann eben auch nur für gemeinschaftlich genutzte Räume und hier muss der Vermieter nachweisen wer evtl. nun einen Schaden verursacht hat, das hat aber gänzlich nichts mit Miet- oder Kautionsschulden zu tun und schon gar nicht mit Kautionsschulden Dritter.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Abend,

    bin am 01. September diesen Jahres in eine 2-Zimmer-Wohnung in ein Haus aus dem Jahre 1954 gezogen. Die Wohnung wurde jedoch vor ca. 15 Jahren renoviert und ist in einem guten Zustand. Allerdings habe ich gelesen, dass früher sehr viel Asbest verbaut wurde und jetzt habe ich etwas Angst dass in meiner Wohnung auch etwas von dem giftigen Zeug "versteckt" sein könnte. Andererseits besteht die Gefahr wohl nur wenn Bauarbeiten gemacht werden und das Zeug freigesetzt werden kann. Kann es sein dass Asbest in der Luft in meiner Wohnung ist?
    Bin etwas verunsichert - kann mich jemand vielleicht etwas beruhigen oder kennt sich da aus?
    Meine Vermieterin hat mich jedenfalls nicht hingewiesen oder so. Nur durch den Bericht über Asbest kam ich da erst drauf.

    Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

    Hallo,

    das ist schon ein wenig zu viel verlangt, wir sind hier keine bausachverständige Ingenieure.

    Um in Erfahrung zu bringen ob hier Asbest verbaut wurde musst du einen Gutachter einschalten der ist aber nicht billig.

    Vielleicht kann der Vermieter oder Hausverwaltung noch eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die Chancen sind da aber eher gering.

    BHShuber

    Zitat

    Ja, aber mein Vermieter hat ja jetzt verkauft und ich habe nen neuen.


    Hallo,

    das ist richtig, der neue Vermieter ist an die Stelle des alten Vermieters getreten und es ist dann so wie du vermutet hast, denn der alte Vermieter kann sich hier nicht aus der Verpflichtung zur Erstellung einer Abrechnung über Vorauszahlungen von Neben- Betriebs- und Heizkosten winden.

    Wenn der alte Vermieter nun nach schriftlicher Aufforderung weiterhin nicht abrechnet kann unter Umständen die vollständige Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen im Raum stehen.

    Das ist sehr komplex und ich rate hier einen Fachanwalt einzuschalten, dir kann nichts passieren, denn Nachforderungen für 2012 u. 2013 kann der Vermieter nicht mehr geltend machen.

    Das Versäumnis und damit eine Rechtsgrundlage für eine Klage besteht jetzt ausschließlich beim Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die schnnelle Antwort.

    Wir haben alle unseren seperaten Vertrag. Der Sohn hat wohl keinen (?), ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Die Mietverträge sind generell sehr schlecht geschrieben, vieles wurde nicht vom Vermieter eingehalten.

    Hallooooooo

    über ein Zimmer in der Wohnung mit Berechtigung der Nutzung der gemeinschafträume oder über die ganze Wohnung???????

    Wenn einzelne Zimmer im Mietvertrag stehen und hierauf die Kaution bezahlt wurde, dann gehen dich die Versäumnisse Anderer einen feuchten Kehricht an.

    Da dieser seinen eigenen Vertrag hatte und auch hier Kaution bezahlt hat, muss der Vermieter das Geld was noch geschuldet ist von dessen Kaution einbehalten, nicht von deiner.

    Es sei denn ihr seid alle Hauptmieter, dann haftet der Eine für den Anderen.

    Gruß

    BHShuber

    Denn ich muss rein rechtlich nicht ausziehen.

    Hallo,

    da befindest du dich aber auf dem Holzweg, schon mal etwas von Verwertungskündigung gehört?

    Nicht, dann lies mal das hier:

    http://www.gevestor.de/details/verwer…ags-722954.html

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/verwertungskuend.htm

    Ich rate dir hier mit Samthandschuhen vorzugehen und nicht übermäßig übertriebene Summen in den Raum zu stellen, dann damit könnte dein Plan zunichte gehen.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die raschen Antworten. Dann haben wir keine andere Möglichkeit, als die Miete am ersten immer zu zahlen.
    Mal sehen wie wir das hin bekommen.

    Längere Mietverhältnisse scheinen nichts mehr zu gelten in der heutigen Zeit - das ist wirklich sehr schade.

    Hallo,

    Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

    Wenn nun im Mietvertrag als Mietbeginn der 15. eines Monats steht, dann ist die Miete bis zum 18. auf dem Konto des Vermieters.

    Hier ist jetzt nachzuforschen was genau im Mietvertrag steht immer der Erste des Monats oder der von 15. bis 15. des Monats!!!!???????

    Jetzt einfach den bemessenen Zeitabschnitt so abzuändern, dass die Miete jeweils zum ersten des Monats fällig ist, ist nicht so ohne weiteres möglich, hierzu bedarf es einem Nachtrag zum Mietvertrag sowie einer Einverständniserklärung des Mieters.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo liebe Community,

    im bei mir noch laufenden Fall

    https://forum.mietrecht.de/thread/9966-He…s-kann-ich-tun/

    hat sich mir eine Frage ergeben, auf die ich unterschiedliche Antworten im Internet finde.

    Und zwar bin ich am 01.09.2015 in eine Mietwohnung gezogen.
    Ich habe festgestellt, dass der Wasserzähler seit 2003 nicht mehr geeicht ist.
    Jetzt ist der Vermieter der Meinung das Ersetzen des Zwischenzählers könne er komplett auf mich umlegen,
    obwohl der Zähler vor Mietbeginn schon nicht geeicht war.
    Und er hat bereits einmal mit dem nicht geeichten Zähler abgerechnet, was ja bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.

    Ist das rechtens?

    Falls wer meinen ursprünglichen Thread nicht verfolgt hat, ich ziehe übrigens schon zum 30.11.2015 wieder aus.

    Vielen Dank

    Hallo,

    hier bitte aufmerksam durchlesen, das sollte alle offenen Fragen beantworten:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm

    Gruß

    BHShuber

    Vielen Dank :)

    Selbstverständlich sind das hier nur Meinungen und Ratschläge, und können nicht "verwendet" werden.
    Ich hoffe nur, dass andere, mir nicht bekannnte, Aspekte genannt und besprochen werden.

    Natürlich möchte ich das Problem mit den Vermietern klären, rechtliches würde ich bei so etwas gerne meiden. Diese Fragen habe ich nur gestellt, sodass ich eine Notfalllösung parat habe, falls sie den ersten rechtlichen Schritt einleiten wollen.

    Ich versuche es hiermit erneut, eine klare Beschreibung zu liefern:

    Die gemietete Wohnung befindet sich über der Garage der Vermieter. Die Wohnung ist abgetrennt und muss durch die Haustür betreten werden. Daneben befindet sich das Haus der Vermieter.

    Letztes Jahr bin ich hier als Zweitmieter eingezogen, daraufhin hat sich die "Warmmiete" (so steht's im MV) um 50€ erhöht. Da eine Erhöhung um 50€ pro Person gewöhnlich sind, habe ich kein Problem, diese zu bezahlen.

    Vor paar Wochen habe ich eine E-Mail mit der Information bezüglich der Nebenkostenpauschalserhöhung erhalten, da nach Einsicht der Abrechnung die 50€ nicht mehr ausreichen.

    Die Abrechnung kommt direkt von der EWE und beinhaltet nur den Gesamtverbrauch der einzelnen Produkte (Strom und Gas). Die Differenz betrug 340€, dementsprechend haben die 50€ ausgereicht. Es wurde die Abrechnung von 2014 genommen und mit dieser verglichen, Ihre Aussage war wie folgt: "... kann das eigentlich nur mit deinem Einzug zusammen hängen...".
    In der E-Mail wurde ich aufgefordert, naechsten Monat 110 statt 50€ zu bezahlen.

    Außerdem konnte keine genaue Erfassung erfolgen, da wir in der Wohnung keinen eigenen Zaehler haben (werde aber einen einbauen lassen, sodass diese Problematik gelöst wird).

    Punkte zum MV:
    - Mietzins beträgt....
    - Die Betriebskosten werden als Pauschale in Höhe von "(hier wurde das Feld durchgestrichen)" entrichtet (dahinter steht: incl. Warmmiete)
    - Es wurde kein Verteilerschluessel angegeben
    - Strom wird bei der Definition Warmmiete nicht explizit aufgelistet


    Muss ich die Erhöhung wahrnehmen? Wenn ja, auch direkt am nächsten Monat bezahlen?


    Mit freundlichen Grüßen
    TheUnknown

    Hallo,

    jetzt kommen wir der Sache näher, bitte lies dir das hier aufmerksam durch, es sollte alle deine Fragen beantworten:

    http://www.klasen-hennings.de/mietrecht-fach…-betriebskosten


    Gruß

    BHShuber

    die Wohnfläche der anderen interessiert mich nicht, wohl aber der auf der Wohnfläche basierende %-Anteil der Nebenkosten!

    Nochmal,

    der %- Anteil berechnet sich aus der von dir gemieteten Einheit, sprich Wohnfläche und nicht der Einheit des Nachbarn.

    Was genau willst du denn in Erfahrung bringen, dein Anteil in % der Gesamtwohnflächen aller Mieteinheiten?

    Ich gehe davon aus, dass der Umlageschlüssel in m² der Wohnfläche berechnet wurde oder nicht?

    Gruß

    BHShuber

    Mal Interessehalber, nicht das ich es jetzt sofort vorhabe aber wie und unter welchen Bedingungen schaltet man das Wirtschafts- und Ordnungsamt ein.
    Mit wie ist gemeint ob per Anzeige im Internet oder freundlicher Mail mit Hinweis.

    Hallo,

    zu aller erst ist das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, das hat oberste Priorität.


    Zu deiner Frage, Wirtschafts- und oder Ordnungsamt immer mit Beschwerde bei der zuständige Behörde, sollte der Vermieter nicht einsichtig sein.

    Ob diese dann von Erfolg gekrönt ist, kommt darauf an, wie die Nutzung der Gewerbeeinheit gestaltet ist, gibt es nur eine Genehmigung für sog. stilles Gewerbe, dann kann eine Tanzstudio mit lauter Musik u. U. nicht Bestandteil der Genehmigung sein, du verstehst.

    Vorausgehend immer eine Beschwerde.

    Gruß

    BHShuber

    Sprichst du hier ernsthaft von der Partei "Die Grünen", oder habe ich hier was mißverstanden? Wenn ja, warum sollten die dir bei deinem Lärmproblem helfen, und vor allem wie? Da wäre dann wohl ein, leider kostenpflichtiger, Fachanwalt der bessere Ratgeber.

    Hallo AJ1900,

    es hat sich bei ihm noch nicht rumgesprochen, dass die auch manchmal je nach Bundesland blau sind.

    Polizei dein Freund und Helfer, zumindest manchmal.:cool:

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Habe den Aufhebungsvertrag bis jetzt nicht unterschrieben.
    Nun hat sich die Situation ein wenig geändert. Ich habe zum 1.1.2016 eine neue Wohnung. Das weiß mein jetztiger Vermieter noch nicht. Er teilte mir vor kurzem mit , dass die Stadt das Haus nur kaufen wird wenn alle Mieter bis spätestens 15.02.16 ausgezogen sind. Die Mieter im EG sind zum 1.11. ausgezogen. Der Rest der Mieter gehört zur Familie meines Vermieters und wird auch ausziehen. Es hängt quasi nur an mir. Ich bin jetzt natürlich bereit den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben- unter gewissen Bedingungen.
    1. Komplette Übernahme meiner Umzugskosten
    2. Befreiung von Schönheitsreperaturen
    3. Zahlung einer Abfindung
    Ich weiß nur nicht genau welche Summe ich fordern kann. Immerhin kommt ohne meinen Auszug der Hausverkauf nicht zustande.
    Zudem ist die neue Wohnung teuer und renovieren werde ich dort auch.
    Hat jemand eine Idee?

    Hallo,

    na dann mache eben wie beschrieben den Gegenvorschlag für den Auszug, allerdings eben nicht mit an den Haaren herbeigezogenen Summen.

    Gruß

    BHShuber

    Na die Aufforderung der Unterlassung der Lautstärke, wobei halt wie oben schon erwähnt wurde dies vor 22:00 Uhr nicht von Erfolg gekrönt wäre.

    Hallo nochmal,

    genau so ist es.

    Es obliegt jetzt dem Vermieter hier für das Abstellen des Nachbarschaftslärms Sorge zu tragen, bei Einzug war es für den Mieter nicht vorauszusehen, dass der Vermieter irgendwann ein ruhestörendes Tanzstudio in die Gewerbeeinheit einziehen lässt, wie er das gestaltet ist Sache des Vermieters.

    Bei nicht unerheblichen Störungen, zumal nach einer Nutzungsänderung in den gewerblichen Räumen, kann u.U. das Wirtschafts- und Ordnungsamt eingreifen, wenn der Vermieter uneinsichtig ist.

    Gruß

    BHShuber

    es geht um die Aufteilung der Nebenkosten auf 3 Parteien, die im Hause wohnen: 1. Vermieter, 2. wir als Mieter, 3. eine Eigentumswohnung mit Dachterrasse

    Hallo erneut,

    was soll uns das jetzt sagen, ist es nicht so, wenn nach Wohnfläche abgerechnet wird, nur die Wohnfläche des jeweiligen Nutzers herangezogen werden kann, was geht dich dann, die Wohnfläche des Nachbarn an?

    Gruß

    BHShuber

    Laut Wohnflächenverordnung werden bei Mietverträgen ab 2004 normalerweise 25% in die Grundfläche der Wohnung eingerechnet. Gilt das auch, wenn die Terrasse garnicht im Mietvertrag steht? Gehört die Terrasse zur Mietwohnung, obwohl sie von uns und nicht vom Vermieter bezahlt wurde?

    Hallo nochmal,

    differenziere bitte, die Terrasse ist nicht dein Eigentum geworden, du hast diese zwar hergestellt allerdings wurde sonst mit dem Vermieter nichts vereinbart, somit ist uns bleibt die Terrasse Bestandteil der Wohnung wenn das im Mietvertrag so hinterlegt ist.

    Steht im Mietvertrag keine Terrasse, dann kann auch diese nicht zur Wohnfläche gezählt werden.

    Was passiert eigentlich nach Auszug aus der Wohnung, bezahlt der Vermieter dann die Terrasse? Wenn nicht hat man ihm eine solche geschenkt solange keine vertragliche Vereinbarung hierüber besteht.

    Gruß

    BHShuber

    2010 musste unsere Terrasse wegen Absturzgefahr komplett neu aufgebaut werden. Der Vermieter hatte kein Geld für die Reparatur und überliess uns die Entscheidung, auf die Terrasse zu verzichten oder die Kosten selbst zu übernehmen, bot aber keine Mietminderung an. Wir übernahmen die Kosten, weil wir nicht auf die Terrasse verzichten wollten.

    Hallo,

    wenn die Terrasse Bestandteil der Mietsache war, dann hätte der Vermieter diese selbst wieder herstellen müssen und nicht der Mieter!

    Zitat

    In den Nebenkostenabrechnungen werden einige Positionen nach Wohnfläche (mit Terrasse) aufgeteilt.

    Unerheblich dessen, dass der Mieter die Terrasse hat erstellen lassen, ist diese Vorhanden und wird genutzt somit auch richtig in der Aufteilung, der Fehler war, die Terrasse selber zu bezahlen, denn damit ist diese Terrasse nicht ins Eigentum des Mieters übergegangen!

    Zitat

    Frage1: wieviel % der Terrassenfläche können als Wohnfläche angerechnet werden?

    Zwischen 25% und 50 % nach Wohnflächenverordnung.

    Zitat

    Frage2: Der Vermieter bewohnt die Erdgeschoßwohnung im Hause und hat durch seine Küche Zugang zu einer abgeschlosssenen, umzäunten und befestigten Freifläche am Haus, auf der ein gemauerter Grill steht und Sitzmöbel sowie Liegestühle von ihm genutzt werden. Ist diese Freifläche nicht ebenfalls als Terrasse in der Nebenkostenberechnung zu berücksichtigen?

    Unter Umständen jaein, zumindest nicht in der Nebenkostenabrechnung des Mieters.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    hatte in der Ausbildung das Thema MWSt.
    Als Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%, aber kann doch nur 7% an Mieter umlegen, da Wasser Lebensmittel.
    Wie verhält sich nun die Umlage bei BetrK.-Abrechnung?

    Danke für Antworten

    Hallo,

    die Frage stellt sich erst gar nicht wenn es sich beim Mieter nicht um einen Gewerbetreibenden handelt?!

    So nun um welche Art des Mietobjektes handelt es sich um eine Gewerbeeinheit oder Mietwohnung?

    Der Vermieter legt in der Regel so um wie sie ihm nachweislich entstanden sind.

    Gruß

    BHShuber

    Sicherlich kann dies mit Lärmbelästigung verbunden sein aber im normalen Maße, bei Anmietung vor 5 Jahren waren dort normale Geschäftsräume und keine Tanzstudios. Direkt dort neben ist ja auch MrsSporty, von denen gehen keine Bässe und Musik in meine Wohnung durch.
    Zudem die Bassbelästigung bis 21:00 Uhr abends andauert.

    Ich möchte mich aber auch nicht darüber streiten was kann oder nicht kann.
    Mir geht es einfach um Rat was ich dagegen als Mieter überhaupt tun kann und was für Rechte ich habe.
    Darf man auch wenn es einem zu bunt wird die Grünen zwecks Ruhestörung anrufen?

    Mit dem Vermieter wurde telefonisch gesprochen und das Ganze noch einmal per E-Mail versendet.

    Hallo,

    Ruhestörung ist es erst ab 22.00 Uhr, vorher kommt die Polizei erst gar nicht.

    Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn der Gewerbebetrieb bei Abschluss des Mietvertrags nicht bestand.

    Wenn der Betrieb sich im selben Haus bzw. auf demselben Grundstück befindet, kann ein Anspruch gegen den Vermieter bestehen, dass er die Störungen unterbindet. Hiergegen kann er sich nicht mit dem Argument wehren, er habe dem Gewerbemieter die störenden Verrichtungen erlaubt. Wie er die Störungen unterbindet, ist seine Sache.

    Bitte sich selber einen Gefallen tun, in dem man sich vorher anwaltlich beraten lässt, der Schuss könnte nach hinten losgehen, das konstruktive Gespräch mit dem Vermieter halte ich vorerst für den besseren Weg.

    Wenn das nicht fruchtet, dann eben mit härteren Bandagen vorgehen aber immer in geeigneter Art und Form.

    Gruß

    BHShuber


    Welche Argumente und Paragraphen ünterstützen mich, sodass ich diese Nebenkostenerhöhung anfechten kann?

    Hallo nochmal, wenn nicht geklärt ist ob es sich nun um eine Inklusivmiete oder Kaltmiete zzgl. Neben- und Betriebskostenvorauszahlung handelt kann auch keine Ratschlag für eine Anfechtung gegeben werden!

    Basierend auf unverständlich verwirrende Aussagen in der Eingangsfrage wie z. B. Nebenkostenpauschale, Nebenkostenerhöhung usw.

    So wie ich das verstanden habe, sind die Stromverbrauchskosten pauschal mit Summe 50€ mtl. gezahlt worden, da nun wie beschrieben der Mieter nicht immer anwesend war und nun doch ist, ist naturgemäß der Stromverbrauch auch etwas höher.

    Als normal denkender Mieter lasse ich mich auf so was erst gar nicht ein, der Mieter hat einen berechtigten Anspruch auf einen eigenen Stromzähler, zumindest einen Zwischenzähler, wie der Vermieter jetzt seinen Verbrauch von dem des Mieters trennen möchte verschließt sich mir gänzlich.


    Zitat

    Ich freue mich auf Kommentare und spezielle Fragen, die ich anschließend beantworten kann, sodass dieses Problem gelöst werden kann.

    Zitat


    Edit: Mit Stromkosten ist der Wohnungsstrom gemeint

    Hier gibt es keine Rechtsberatung, denn diese ist uns nicht erlaubt und das Problem kann nur mit dem Vermieter gelöst werden, in dem man sich Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen erbittet um den Sachverhalt klären zu können.

    Ersatzweise Mieterverein oder Rechtsanwalt, hier noch Informationen über Inklusivmiete:

    http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/inklusivmiete/


    Gruß

    BHShuber

    Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Im MV wird von einer Warmmiete gesprochen und es wird wie folgt definiert:

    - Wasser
    - Abwasser
    - Niederschlagswasser
    - Grundsteuer
    - Müllabfuhr
    - Schornsteinfeger
    - Grundbesitzer- und Grundstückshaftpflicht
    - Deichacht
    - Brandkasse
    - Gebäudeversicherung
    - sonstige Betriebskosten


    Eine genaue Auflistung, wie sich die Warmmiete zusammenstellt, ist nicht vorhanden.

    Hallo,

    man glotze doch einfach mal in den Mietvertrag und sage dann ob es sich um eine Pauschalmiete oder Neben- und Betriebskostenvorauszahlungen handelt, ist das so schwer?

    Gruß

    BHShuber

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