Beiträge von BHShuber

    Hallo mieter_frage,
    ich würde das Ansinnen des ehem. VM ablehnen:
    Der DE gehört zur Mietsache und dessen Funktion ist lt. § 535 BGB VM-Angelegenheit.
    Dass ein Abfluss nicht hungertprozentig frei ist, würde ich wohl mit Nichtwissen bestreiten und dem Mann empfehlen, den DE i.O. zu bringen und dann mit heissem Wasser den Abfluss durchzuspülen.

    Hallo,

    genau!

    Vermieter werden ist nicht schwer, Vermieter sein dagegen sehr!

    Verlangen kann der Vermieter ja mal gerne, ob er damit durchkommt, steht auf einem ganz anderem Blatt, spätestens ein Richter beim Amtsgericht wird ihn hier über sein Verlangen aufklären.

    Gruß

    BHShuber

    Mir fiel hier besonders Punkt 2.1.a auf... - Nach § 535 BGB ist der VM (auf seine Kosten!) verpflichtet, die Heizung funktionsbereit zu erhalten. Mglw. müsste man hier abwägen.

    Hallo Berny,

    stimmt, kommt wohl darauf an, wie lange der Vermieter bereits in Kenntnis war, das die Heizung einen Defekt aufweist, hätte er hier durchaus eine Ankündigung, bzw. eine Modernisierungserhöhung des Mietzinses ankündigen können.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag!

    Ich muss mich ziemlich mit meinem Vermieter rumärgern und zwar geht es um folgendes:

    Beim Einzug wurde versprochen Mängel zu beseitigen: Balkon Reparatur, Heizung defekt beheben und Kühlschrank erneuern.

    Jetzt wohne ich in der Wohnung seit über einem Jahr und es ist nichts passiert. Termine wurden nicht wahrgenommen und ich kann den Balkon nicht benutzen und zahle viel zu viel Heizkosten bzw. Strom.

    Die Krönung ist, dass der Vermieter jetzt Schadensersatz noch gelten machen will. Die Mängel wurden lediglich via Foto (selbst aufgeschriebenes Datum) von mir aufgenommen und ich könnte eine Bestätigung des VORmieters bekommen. Ich möchte jetzt sowieso kündigen, unzumutbar, und ich zahle doch jetzt garantiert nicht für die Mängel, die der Vermieter nicht behoben hat. Im Gegenteil, ich möchte jetzt eine Schadensersatzklage gegen meinen Vermieter aufsetzen. Wie kann ich das am besten machen?

    - 1 Jahr nicht möglich den Balkon zu nutzen
    - 1 Jahr nicht möglich kostengünstig zu heizen
    - 1 Jahr zu viel Strom gezahlt durch Kühlschrank

    Hallo,

    schwer bis gar nicht, warum, Sie hätten zu jedem Zeitpunkt je nach Mangel die Möglichkeit gehabt, den Vermieter aufzufordern mit Frist die Mängel zu beheben, dessen ungeachtet, ab Eintritt des Mangels die Miete entsprechend zu kürzen.

    Jetzt im Nachhinein Forderungen zu stellen, das brauchen Sie einen Anwalt, das würde ich alleine nicht versuchen.


    Zitat

    Problem dabei ist, ich habe keine schriftliche Beweise für:

    1. Vereinbarung von Mängelbeseitigung vor Unterschrift des Mietvertrags
    2. Keine Beweise für das nicht wahrnehmen der Termine zur Beseitigung der Mängel
    3. Keine ordentliche Protokollierung

    Genau hier ist die Krux versteckt.

    Zitat

    Allein der Makler hat die Mängel vor Einzug notiert und der widerspricht das natürlich!

    Der Immobilienmakler ist nicht Vertragspartner, was der verzapft ist für Sie nicht von Belang!

    Zitat

    Wie kann ich eine Schadensersatzklage geltend machen und mit welchen Beweisen?
    Wie kann ich auf eine Schadensersatzklage vom Vermieter reagieren?

    In dem man einen Fachanwalt für Mietrecht konsultiert, alles Andere wäre in der Situation nicht sehr ratsam.

    Zitat

    Am liebsten würde ich einfach kündigen und meine Kaution nehmen und endlich abschließen aber ich befürchte das er alle Mängel auf meine Kosten reparieren lassen wird.

    Genau das wird passieren, einige Tendenzen im Verhalten des Vermieters sprechen jetzt schon dafür.

    Gruß

    BHShuber

    Wenn mein Mann von Arbeit kommt, werde ich mal genau nachfragen, was er alles unterschrieben hat :)

    Hallo Tess,

    ja genau, erstmal cool bleiben.

    Dann sehen was unterschrieben ist, im Grunde kann nur das erneuert werden, was auch beschädigt ist, für eine kostmische Erneuerung hat kein Richter Verständnis, ganz offen, lass es darauf ankommen, es gibt Vermieter die so von sich eingenommen sind und tatsächlich nur einen Richterspruch akzeptieren.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, vielen dank für die schnellen Antworten! Ich hatte noch nie was mit einem Anwalt zu tun. Kann man nicht beim Amtsgericht einen Antrag stellen wegen einem Anwalt? Kann ich beim Amtsgericht nachfragen wann die Klage eingereicht wurde? Wenn sie über den 01.01.2016 hinaus ist dann habe ich Recht?
    Lg Mala

    Hallo,

    beim Amstgericht gibt es sog. Rechtspfleger, die helfen Anträge zu stellen, Widerspüche gegen Mahnbescheide zu formulieren, wenn es nicht zu schwierige Angelegenheiten sind, auch Klageschriften zu beantworten, das wäre eine Anlaufstelle.

    Allerdings empfehle auch ich, einen Anwalt.

    Gruß

    BHShuber

    anitari, das weiß ich , war aber nicht meine Frage.

    @Mainschiwmmer : Jep, so in die Richtung wird es wohl laufen, da er eher froh ist wenn man einen Nachmieter präsentieren kann.
    Wollte nur wissen wie Ihr das so angegangen seit. Nachmieter evtl. gleich präsentieren oder erst mal kündigen und dann warten.

    Hallo,

    das kann dem Vermieter völlig schnuppe sein in welcher Reihenfolge du das machst.

    Für dich wichtig ist einen fristgerechte, beweisbar zugestellte Kündigung in Schriftform, alles danach ist Verhandlungssache.

    Gruß

    BHShuber

    So einfach ist das? Obwohl es jahrelang funktionierte?

    Aus Mietersicht natürlich ein Unding. Also wird jetzt ein Jahr Sky bezahlt ohne es sehen zu können.

    Hallo,

    ja genau so einfach ist das, der Empfang von bestimmten Privatsendern ist keine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache, der Hinweis dass man das könnte, reicht hier nicht.

    Wenn überhaupt müsste dann der Vermieter der Hauptvertragspartner bei Sky sein und das empfangene Signal an die Mieter weiterverteilen.

    Auf was für Ideen so mancher kommt??? tztztz

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo zusammen,


    Wenn jemand evtl. auch nur auf einen Punkt meiner Fragen eine Antwort hat, würde ich mich sehr freuen :)

    Hallo,

    man beachte bei durchlesen der Seite des folgenden Links auf Schadensersatz , Lebensdauer des Teppichbodens:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

    Das sollte alle deine Frage bezüglich des Teppichbodens erklären.

    D. h. aber nicht dass du hier einfach selbstständig Abzüge von der Forderung des Vermieters machen darfst, nachdem er dir eine Forderung zukommen hat lassen oder die Erneuerung von Kaution abgezogen hat, kannst entweder du klagen oder eben der Vermieter.

    Beim Vermieter gibt es noch eine Besonderheit, Mietschäden verjähren nach 6 Monaten wenn diese nach Bestreiten durch den Mieter nicht mit Klage eingefordert werden.

    Hast du die Kaution schon, dann lass den Vermieter doch Forderungen aufstellen, Mahnbescheid wird Widersprochen, wenn es dann der Vermieter auf eine Klage ankommen lässt, kannst du alle deine Einwände vorbringen und es wird geprüft ob die Forderungen des Vermieters rechtens sind, das Dummschauen für so manchen Vermieter kommt spätestens dann zum Vorschein :p

    Gruß

    BHShuber

    Leute ich will hier nicht hören wer wo aufgepasst hat oder sonst was , ich wollte wissen wer davon ahnung hat und wie gesagt wäre es so logisch das sich eis von innen bildet, würde mein vermieter ja jetzt nicht die kosten ünernehmen...

    Hallo,

    zweischneidiges Schwert!

    Zum Einen hast du die Wohnung in diesem Zustand angemietet, zum Anderen muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Wohnung ordentlich beheizt werden kann.

    Wegen einer Mietminderung solltest du dich an einen örtlichen Mieterverein oder Rechtsanwalt wenden, die Frage darf man hier nicht mit Ja oder Nein beantworten, es ist ein Layenforum.

    So wie es aussieht werden ja nun bereits Maßnahmen getroffen, meiner Meinung nach mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg.

    Gruß

    BHShuber

    Also ist er auch in der Pflich wenn er etwas von mir will mir dies schriftlich mitzuteilen? Ich bin nicht gezwungen ans Telefon zu gehen?

    Hallo,

    nein, es kann dich niemand zwingen telefonisch zu kommunizieren.

    Gruß

    BHShuber

    Bei Aus-/Umzug innerhalb Deutschlands ist das nicht nötig.

    Zum Verständnis, die Wohnungsgeberbestätigung muß der ausstellen der der meldepflichtigen Person Wohnraum zur Verfügung stellt. Das muß nicht immer der Eigentümer sein. (sagt die Oberlehrerin anitari:o.

    Hallo Frau Oberlehrerin,


    dann lies dir bitte das mal genau durch:

    http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber…gung.d1410.html

    Ein Mieter wird niemals Wohnungsgeber sein, dies würde voraussetzen, dass er die ganze Wohnung untervermietet hätte, es bedarf also der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters und Eigentümers der Wohnung.

    Auch wenn das dort durchaus propagiert wird gibt es viele Gemeinden und Meldebehörden die das nicht akzeptieren, eigener Erfahrungswert als Vermieter, wurden wir von der Meldebehörde angeschrieben mit Androhung eines Bußgeldverfahrens, weil die Wohnungsgeberbestätigung des zugezogenen Partners ausgefertigt von der Mieterin nicht akzeptiert werden kann.

    Theorie und Praxis liegen weit auseinander!

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die Antwort. Mein Freund ist bereits umgemeldet ich wurde lediglich beim Einwohnermeldeamt gefragt ob der Vermieter bescheid weiß und das war ja der Fall. Mehr wurde nicht vom Amt verlangt. Ich habe bereits per einschreiben meinem Vermieter mitgeteilt dass ich ausschließlich schriftlich kommunizieren möchte aber er ignoriert das

    Hallo,

    ok, scheinbar ist der Freund vor dem 01.11.2015 eingezogen.

    Wichtiger erscheint mir, da ich nicht davon ausgehe, dass ihr beide einen Untermietvertrag geschlossen habt, du nicht die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen kannst, dies muss dann der Vermieter tun.

    Nachdem dieser schriftlich darüber informiert wurde und da wohl auch akzeptiert ist er verpflichtet bei Auszug des Freundes oder euch beiden eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug für beide zu erstellen.

    Macht er das nicht, sollte dies der Meldebehörde mitgeteilt werden, die helfen ihm dann schon in die Schuhe.

    Also, sowohl deine als auch alle Schriftstücke des Vermieters gut aufheben, alles ist wichtig oder kann einmal wichtig werden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo und guten Tag,

    ich arbeite und wohne in einem Mietobjekt, Haus. Mein Mietvertrag ist allerdings nur als Gewerbemietvertrag abgeschlossen, welcher die Wohnräume unterm Dach explizit ausweist.

    Mich würde mal interessieren, wie es sich in so einem Fall mit dem Kündigungsschutz verhält, sollte das Objekt verkauft werden? Bin ich dann als privater Mieter geschützt? Liegt in diesem Fall eine "Mischform" vor? Oder greift ausschließlich gewerbliches Mietrecht?

    Vielleicht hat ja jemand ne Idee oder Tipps.

    Molto grazie,

    vinidomini

    Hallo,

    lies mal das hier:

    Mischmietverhältnisse sind problematisch


    Kann der Mieter die Räume zu Wohn- und zu Gewerbezwecken nutzen (Ladenlokal mit anliegender Wohnung) liegt ein Mischmietverhältnis vor. Dann ist zu prüfen, in welchem Bereich das Mietverhältnis seinen Schwerpunkt hat. Der Schwerpunkt bestimmt dann, ob die Vorschriften über die Wohnraummiete oder die der Geschäftsraummiete zur Anwendung kommen (Überwiegenstheorie des BGH, ZMR 1986, 278).

    Dabei soll der „wahre“ Vertragszweck maßgebend sein. Ein diesem Vertragszweck entgegenstehender vorgetäuschter Vertragszweck bleibt unbeachtlich. Ist dieser nicht feststellbar oder unklar, sollen objektive Kriterien die Richtung weisen. Dann soll es auf das Verhältnis der Flächen oder das Verhältnis der Miete für die einzelnen Flächen zueinander ankommen. Nicht möglich soll es sein, einen einheitlichen Vertrag aufzuspalten und bezüglich der zu Wohnzwecken genutzten Räume Wohnraummietrecht und wegen der übrigen Räume Gewerberaummietrecht anzuwenden.

    In diesem Sinne hatte der BGH im Fall eines Rechtsanwalts entschieden, der seine überwiegenden Einkünfte aus dem Betrieb der in dem Mietobjekt befindlichen Kanzlei erzielte. Auf die Wohnfläche, die in diesem Fall die gewerbliche Nutzfläche überwog, kam es nicht an (BGH ZMR 1983, 211).

    Erfolgt also die Vermietung sowohl zur Berufsausübung als auch zu Wohnzwecken, steht in der Regel die gewerbliche Nutzung im Vordergrund (OLG Köln ZMR 2001, 963).

    Mietet der Mieter die Räume zur teilgewerblichen Nutzung, wobei die gewerbliche Nutzung den Schwerpunkt bilden soll, findet Gewerberaummietrecht Anwendung, auch dann, wenn die Parteien ein Wohnraummietvertragsformular verwenden (KG Berlin NZM 2000, 338).


    Gruß

    BHShuber

    Soweit ich weiß nicht.
    Einer hat meines Wissens unter Vorbehalt die höhere Miete bezahlt, der könnte wahrscheinlich recht schnell was tun (einfach die Mehrzahlung einstellen und ggf. zu viel bezahlte Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf seinen Vorbehalt) - aber soweit ich weiß, hat selbst der nichts in der Richtung unternommen ....

    Hallo,

    na dann, frei nach dem Motto, was geht mich fremdes Elend an!

    Sollte es dich selber betreffen, dann sollte man jetzt hier tätig werden sofern man nicht von vornherein bereits der Mieterhöhung widersprochen hat, dann kann der Vermieter es dabei belassen oder beim zuständigen Amtsgericht das Begehren, bzw. die Zustimmung, falls den Berechtigt, das wird selbstverständlich bei Bestreiten dann geprüft, einklagen.

    Spätestens dann sollte der Fehler aufkommen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo an alle,

    ich bin erst vor Kurzem in die Verlegenheit gekommen ein Vermieter zu sein und bin dementsprechend noch ziemlich unterfahren, was die rechtlichen Bestimmungen angehen. Entschuldigen also vorab schon einmal, wenn ich micht etwas "anstelle".

    Hier mein Sachverhalt: Ich habe heute den Jahres- und Gebührenbescheid 2015 für den Wasserverbrauch von meinem vermieteten Haus erhalten. Die Vorausleistungen haben sich im Gegensatz zum letzten Jahr um 177,46 Euro erhöht und auch ein Abrechnungsrest für 2015 von 165,04 Euro kommen hinzu.

    Die Abwassergebühren wurden im Mietvertrag separat mit 82,00 Euro aufgeführt. Auch erhält der Mietvertrag folgenden Hinweis, den ich als Bild hinzugefügt habe.

    Kann ich auf dieser Grundlage die Nebenkosten erhöhen? Wenn ja, kann ich dies auch schon jetzt für Vorausleistungen verlangen?

    Vielen Dank bereits im Voraus für eure Mühen, ich bin um jeden Tipp dankbar.

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    Hallo,

    wie du dem Passus des Auszuges deines Mietvertrages entnehmen kannst, ist eine Erhöhung, bzw. Anpassung der Vorauszahlungen zulässig.

    Interessant wäre zu wissen welche Art des Mietzinses hier vereinbart wurde, das Betriebs- und Nebenkosten variable Kosten sind ist es nicht von Vorteil, bestimmte Summen in einem Mietvertrag zu vereinbaren, das führt immer zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Mieter denn dieser hängt sich gerne mal an der Höhe der Summe auf.

    Auch der Wasserverbrauch ist nicht immer der Gleiche, verbraucht der Mieter weniger, zahlt er auch weniger!

    Die Erhöhung der Vorauszahlungen werden in der Regel mit der Zustellung der Neben- Betriebs und Heizkostenabrechnung angekündigt und erhöht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,


    Danke für Tips! :)

    Hallo,

    Berny hat dir ja schon einiges geschrieben, was mich hier interessiert ist, wusstest du vor der Abnahme dass ein Mangel besteht, den der Vermieter unter Umständen reklamiert?

    Dann kommt es natürlich darauf an, welcher Mangel, bzw. was hat der Vermieter genau am Zustand der Wohnung bemängelt.

    Wie Berny schon schreibt, dient das Rückgabeprotokoll lediglich als Dokumentation des Ist-Zustandes bei Rückgabe der Mietsache, ernst wird es erst, wenn dann der Vermieter eine Forderung stellt.

    Gruß

    BHShuber

    Mich beschäftigt folgende Frage:

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Vermieter die Miete „versehentlich“ erhöht?

    Im vorliegenden Fall wurde ein Mieterhöhungsverlangen versandt und mit dem Vorhandensein eines Sondermerkmals begründet, das, wie sich viel später herausstellte, gar nicht vorhanden war.

    Außer einem Mieter haben alle anderen der Mieterhöhung zugestimmt. Bei dem einen Mieter wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da das Sondermerkmal, auf das sich die Erhöhung begründete, nicht vorhanden war.

    Wahrscheinlich muss der Vermieter die Mieterhöhungen bei den anderen, die zugestimmt hatten, nicht eigenständig zurücknehmen, obwohl ihm nun bekannt ist, dass die Erhöhung zu unrecht erfolgte.

    Können aber die Mieter, die im guten Glauben der Mieterhöhung zugestimmt hatten nun auf Herabsetzung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bestehen?


    Hallo,

    hahahhahhhhaaa, selten so gelacht, versehentliche Mieterhöhung was es nicht alles gibt.

    So, nun hat sich ja einer wenigsten erfolgreich gegen die Mieterhöhung gewehrt, das ist gut, gilt aber nicht automatisch für alle andern insbesondere wie auch bereits geschrieben wurde, wenn dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wurde.

    Da allerdings eben das benannte Merkmal nicht vorhanden ist, kann nun jeder selbst genau aufgrund dieser Tatsache den Vermieter auffordern, die Mieterhöhung zurück zu nehmen mit Ankündigung der Klage dagegen, wenn das nicht fruchtet, sollte man sich zusammentun und aufgrund des Urteils eine gemeinsame Klage anstreben, kostet weniger, denn es sind mehr Leute somit teilen sich die Kosten.

    Ich denke, wenn der Vermieter nicht ganz blöd ist, wird die Ankündigung schon seine Wirkung haben, denn offensichtlich ist die Erhöhung ja zu unrecht erfolgt.

    Aber man muss eben nun tätig werden, von nichts kommt nichts.

    Gruß

    BHShuber

    Ich hab die heizkostennachzahlung direkt bezahlt,also war nichts offen die haben die 600 eu durch 12 geteilt sprich 50 eu im monat und das wurde auf die miete umgelegt.

    Hallo,

    das Geld wurde nicht auf die Miete umgelegt, sondern die Vorauszahlungen wurden erhöht!

    So, nun hast du die Möglichkeit die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einzusehen, hier kannst du oder ein Rechtsbeistand eruieren, wieso es trotz Anpassung der Vorauszahlungen zu einer weiteren hohen Nachzahlung gekommen ist.

    Was genau und ob überhaupt ein Fehler vorliegt, kann man ohne die Unterlagen gesehen zu haben nicht sagen nur Vermutungen aufstellen.

    Gruß

    BHSHuber

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