Mich beschäftigt folgende Frage:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Vermieter die Miete „versehentlich“ erhöht?
Im vorliegenden Fall wurde ein Mieterhöhungsverlangen versandt und mit dem Vorhandensein eines Sondermerkmals begründet, das, wie sich viel später herausstellte, gar nicht vorhanden war.
Außer einem Mieter haben alle anderen der Mieterhöhung zugestimmt. Bei dem einen Mieter wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da das Sondermerkmal, auf das sich die Erhöhung begründete, nicht vorhanden war.
Wahrscheinlich muss der Vermieter die Mieterhöhungen bei den anderen, die zugestimmt hatten, nicht eigenständig zurücknehmen, obwohl ihm nun bekannt ist, dass die Erhöhung zu unrecht erfolgte.
Können aber die Mieter, die im guten Glauben der Mieterhöhung zugestimmt hatten nun auf Herabsetzung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bestehen?
Hallo,
hahahhahhhhaaa, selten so gelacht, versehentliche Mieterhöhung was es nicht alles gibt.
So, nun hat sich ja einer wenigsten erfolgreich gegen die Mieterhöhung gewehrt, das ist gut, gilt aber nicht automatisch für alle andern insbesondere wie auch bereits geschrieben wurde, wenn dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wurde.
Da allerdings eben das benannte Merkmal nicht vorhanden ist, kann nun jeder selbst genau aufgrund dieser Tatsache den Vermieter auffordern, die Mieterhöhung zurück zu nehmen mit Ankündigung der Klage dagegen, wenn das nicht fruchtet, sollte man sich zusammentun und aufgrund des Urteils eine gemeinsame Klage anstreben, kostet weniger, denn es sind mehr Leute somit teilen sich die Kosten.
Ich denke, wenn der Vermieter nicht ganz blöd ist, wird die Ankündigung schon seine Wirkung haben, denn offensichtlich ist die Erhöhung ja zu unrecht erfolgt.
Aber man muss eben nun tätig werden, von nichts kommt nichts.
Gruß
BHShuber