Beiträge von BHShuber

    Ok, nochmal, es geht darum ob man, nachdem man zu einer Unterschrift gedrängt wurde durch die sich der Vermieter wohl eine Komplettrenovierung der Wohnung sichern möchte eine Chance hat sich dagegen zu wehren, das war die Ausgangsfrage

    klare Antwort nein, denn du kannst es nicht zweifelsfrei beweisen, es steht Aussage gegen Aussage und zudem hat der Vermieter noch eine unterschriebene Vereinbarung (beweisbar) in Händen!

    Gruß

    BHShuber

    Bei einem Staffelmietvertrag ist es zulässig einseitig für den Mieter einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren.

    Es besteht kein automatischer Kündigungsverzicht.

    Das müßte schon ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.

    Schau also in den Vertrag ob das etwas steht wie:

    "Der Mieter verzichtet bis zum 28.02.2017 auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung"

    oder

    "die ordentliche Kündigung ist für den Mieter erstmals zum 31.05.2017 zulässig"

    Hallo,

    dann sollte da auch noch eine Begründung für die Befristung des Mietvertrages stehen, steht keine dabei, gilt wieder die normale 3 Monatsfrist.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,


    Kann mir hierzu jemand Auskunft geben, bzw. einen Paragraphen nennen aus dem mein Recht hervorgeht?

    Hallo,

    ganz einfach, lies in deinem Mietvertrag den Passus Rückgabe der Mietsache, dann hast du deine Rechtsgrundlage.

    "Nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie als Vermieter verlangen, dass Ihr Mieter den ursprünglichen Zustand der Wohnung auf seine Kosten wiederherstellt. Ihr Mieter ist also verpflichtet, die von ihm zu Beginn oder während der Mietzeit in der Mietwohnung vorgenommenen baulichen Veränderungen, Einbauten und Einrichtungen auf seine eigenen Kosten wieder zu beseitigen."

    Diese bauliche Veränderung muss der Vermieter nicht hinnehmen, der Mieter hat den baulichen Zustand vor Mietbeginn wieder herzustellen, weigert sich der Mieter kann der Vermieter den Zustand wieder herstellen und muss allerdings dann die Kosten beim Mieter einfordern, höchstwahrscheinlich in einem Gerichtsverfahren.

    Dabei ist es unerheblich ob eine Erlaubnis von Seiten des Vermieters vorlag oder nicht, denn die Vereinbarung über den Rückbau hast du ja auch schriftlich.

    Gruß

    BHShuber

    @BHSuber,

    Ok, also wenn die eine Partei die andere über den Tisch zieht und sich dadurch einen Vorteil verschafft, in diesem Fall eine Komplettrenovierung der Wohnung die lt. Mietvertrag überhaupt nicht fällig ist dann findest du das ok?

    Hallo,

    lies bitte nochmal meinen Beitrag, dann Behaupte, denn das scheinst du sehr schnell und gut zu können.

    Eine Behauptung muss man unter Umständen beweisen, was dir scheinbar völlig unklar ist!

    Wo genau steht dass ich irgendetwas ok finde?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Berny, so ganz verstehe ich es nicht. Wenn ich im Internet google nach Staffelmiete, dann scheint es schon ein Kündigungsschutz zu geben. Diese Staffelmeite ist bei mir einmalig zum 1.06.2016 festgelegt. Allerdings wenn er trotzdem von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf einer anderen Seite spricht, dann ist das irreführend.
    Ob ich mir Rechtsschutz suchen soll?

    Hallo,

    nochmal, eine Vereinbarung über Staffelmiete hat nichts aber auch gar nichts mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht zu tun.

    Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht würde auch voraussetzen, dass der Mietvertrag befristet abgeschlossen worden wäre, was nach deiner Aussage ja nicht zutrifft.

    Mögliche Vorgehensweise, Kündigung zustellen, Übergabe der Wohnung vorbereiten, sollte der Vermieter das nicht akzeptieren, dann ist das sein Pech, gerne kann er ja klagen, kommt der Vermieter nicht zur Übergabe, alles wirklich alles bilddokumentieren, Zeugen mitnehmen die den Zustand der Wohnung bezeugen können und dem Vermieter die Schlüssel auch unter Zeugen übergeben, somit hat der Vermieter nach Mietende die Sachherrschaft über die Wohnung wieder und der Mieter hat die Mietsache aufgegeben.

    Was danach kommt, kann man sich ausmalen, um dem zuvor zu kommen, kann man sich bei einem Anwalt für Mietrecht eine Erstberatung einholen.

    Gruß

    BHShuber

    Auch wenn sie arglistig erschlichen wurde? Fällt doch eher in die Kategorie Haustürgeschäft, da haben die Leute doch auch keine Möglichkeit das zu prüfen....

    Hallo,

    achte auf deine Wortwahl, arglistig Erschlichen, ist deine eigene subjektive Meinung, dem Falschen ins Ohr geflüstert, kann dir gut Schwierigkeiten bereiten.

    Es gibt eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter dies ist das einzige was in der Tat beweisbar ist, sollte sich eine Partei nicht an die Vereinbarung halten, steht Ärger ins Haus, so einfach ist das.

    Die lapidare und wohl schwer beweisbare Einrede des arglistigen Erschleichens ist eine Behauptung, der eine unterschriebenen Vereinbarung entgegensteht, merkst was?

    Gruß

    BHShuber

    ... und über das Mietende 31.03.2015 entscheidet dann das Gericht in 2016...:o

    Hallo Berny,

    hä? Mietende 31.03.2015, wie kommst du darauf? hab ich da was nicht richtig gelesen?

    Man schreibt nur dass Ende 2015 Luftentfeuchter aufgestellt wurden und dann im Januar erneut Schimmel auftrat.

    Gruß

    BHShuber:confused:

    Kann ich jetzt noch etwas dagegen tun, oder habe ich es mir durch den Aufhebungsvertrag verbockt?! Kann ich den Widerufen? Bringt ein Anwalt hier noch was? Ich schmeiße lieber dem das Geld in den Rachen, anstelle den Vermieter so eine Frechheit durchgehen zu lassen. Sie waren ja lange einfach untätig.

    Danke für eure Hilfe.

    Hallo,

    na ja, das Recht auf seiner Seite zu sehen und das Recht auf seiner Seite zu haben sind zwei paar Stiefel.

    Wie hier schon beschrieben, durch den Aufhebungsvertrag habt ihr eure Karten verspielt, einzigen Ansatzpunkt sehe ich in dem Gutachten, allerdings brauchts da schon einen findigen Advokaten für Mietrecht der hier noch was rausholen kann oder zumindest den Versuch startet.

    Das ist aber mit Kosten verbunden und ein erfolgreiches Ergebnis steht in den Sternen.

    Gruß

    BHShuber

    Es ist nicht nötig, dem Verlangen zu widersprechen. Es reicht nicht zuzustimmen.

    Hallo,

    das ist richtig führt aber dazu, wenn denn der Vermieter ein geduldiger ist, dass er die Zustimmung anmahnt, ist er kein geduldiger, die Zustimmung einklagt.

    So ist es zu Beilegung eines kommenden Streites in jedem Fall besser der Mieterhöhung begründet zu widersprechen, zumindest meine Meinung.

    Müssen tut der Mieter das nicht.

    Gruß

    BHShuber

    Um die Kaltmiete.

    Hallo,

    alles was es dazu zu schreiben gibt wurde bereits geschrieben, wenn du der Überzeugung bist, dass das Mieterhöhungsverlangen nicht richtig ist, dann widersprich dem Ganzen.

    Kannst du das nicht selber, gibt es Mietervereine oder Rechtsanwälte.

    Auch wenn du hier obsiegst, heisst das nicht, dass der Vermieter die Miete nicht erhöhen darf, er macht´s halt dann im Nachgang richtig, ob so oder so, die Mieter wird er dann in absehbarer Zeit erhöhen.

    Gruß
    BHShuber

    Ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Im gleichen Schreiben will der Vermieter die Miete erhöhen. Als Grund gibt er an, das die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht wurde. Auf den gültigen Mietspiegel beruft sich der Vermieter nicht. Die neue Miete liegt auch über dem gültigen Mietspiegel. Da der Mieter die Nebenkostenabrechnung akzeptiert, geht der Vermieter aus, das auch seine Mieterhöhung gilt. Das stimmt doch nicht.
    Oder?

    Hallo,

    im Grund nicht, das hat man bereits richtig erkannt.

    Wesentlich ist nun zu unterscheiden, sind lediglich die Vorauszahlungen für Neben- und Betriebskosten, sowie Heizung erhöht worden oder handelt es sich um ein wirkliches Mieterhöhungsbegehren des Vermieters.

    So, nun kann man hergehen und der Mieterhöhung widersprechen aus eben genannten Gründen, die aber hieb- und stichfest sein sollten, denn der Vermieter hat dann die Möglichkeit sein Erhöhungsbegehren gerichtlich durchsetzen zu lassen.

    Man könnte das Mieterhöhungsverlange des Vermieters auch ignorieren, was aber dann zu weiteren Schwierigkeiten führen kann, das wäre nicht der richtige Weg.

    Spätestens dann wird aufkommen, was hier falsch gelaufen ist oder auch nicht!

    Aber, das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo BHSHuber,

    warum so grantelig? Natürlich hast du Recht und sein Fall ist total unschwammig uneindeutig, aber du hast auch jede Menge Erfahrung.
    Für Ihn ist das die erste fristlose Kündigung und dann auch noch gegen seine wahrscheinlich einzige Wohnung.
    Das muss doch nicht sein.

    Gruß
    Akkarin

    Hallo,

    in diesem Fall schon, den im Eingangspost hat er wenn man zwischen den Zeilen liest bereits anklingen lassen worauf er hinaus will.

    Und wenn man den weiteren Verlauf genau liest kann man unschwer erkennen, dass er sich eigentlich was anderes an Antworten erhofft hat.

    Warum, wie und was das Mietverhältnis hier so belastet hat wissen wir nicht aber das Verhalten lässt Vermutungen zu.

    Ansonsten bin ich eigentlich schon ein Netter, manchmal zumindest :cool:

    Gruß

    BHShuber

    Hallo!


    Du hattest aber definitiv zu wenig Infos um überhaupt so urteilen zu können.. (mein Fehler) Ich denke nicht, dass die Lage auf Anhieb sooo klar ist. Schließlich gibt es nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht. Kann mir nicht vorstellen dass du wirklich eine Ahnung hast. Trotzdem Danke für dein Beitrag.

    Gruß

    Hallo,

    Ach tatsächlich, ist das so?

    Alleine aus diese Aussage von dir kann man schon lesen wie du tickst, ich kann den Schuh umgehend zurück geben, denn aus den wenige Worten, die für absolut treffend sind habe dich schon richtig eingeschätzt, kannst du herauslesen, wer keine Ahnung hat und wer schon, soso!

    Nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht, auch das wieder eigenes subjektives Egomanendenken, denn nichts ist klarer geregelt als hier aber hierfür benötigt man ein Grundgerüst an Intellekt, der leider manchmal fehlt.

    Ansonsten kann ich mich den Worten von Mainschwimmer nur anschließen, dich brauchen wir hier wirklich nicht.

    Jede weitere Konversation erübrigt sich bei dir!

    Gruß

    BHShuber

    Naja, ein Anwalt möchte in der Regel für seine Hilfe bezahlt werden. Wir dachten in einem Forum mit Fachkundigen einen Hinweis darauf zu bekommen, wie hoch hier in einem solchen Fall eine Mietminderung ausfallen kann und worauf man bei einer deartigen Bitte an den Vermieter achten sollte.

    Mit dem Vermieter werden wir uns dann in den nächsten Tagen in Verbindung setzen.
    Wir denken das es durchaus legitim ist, sich vorher ausreichend in einem Forum zu informieren und gegebenenfalls Fragen zu stellen.

    Grüße,
    Daniel

    Hallo,

    spätestens als der Bohrer im Arbeitszimmer angekommen ist, wäre der Kontakt zum Vermieter herzustellen gewesen, dies hat nichts mit Bauarbeiten zu tun, bzw. die Beschädigung fremden Eigentums, das sollte der Vermieter sofort erfahren, damit dieser weitere Schritte einleiten kann.

    In allererster Linie ist es der Vermieter den man anzusprechen hat, die Bauarbeiten werden sich fortziehen, bis der Bau fertig ist, dessen muss man sich gewahr sein, aufhalten kann man das nicht, es sei denn man erwirkt eine Baustopp aber hierfür stehen die Interessen eines Mieters weit hinter denen des Vermieters und des Bauherrn.

    Als ich gehe nicht davon aus, dass der Vermieter vorher davon Kenntnis hatte, dass man sein Eigentum durchbohrt, ich rate mit dem Vermieter und Eigentümer am selben Strang zu ziehen, denn wenn ihr übereinkommt, dass aufgrund der Bauarbeiten eine Mietminderung durchgeführt wird, kann sich das der Vermieter unter Umständen vom Bauherrn des Nachbargrundstückes wiederholen.

    Mich interessiert dieser Fall doch sehr, bitte auf dem Laufenden halten, bin gespannt wie die Sache ausgeht.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die schnelle Antwort.
    Gibt's da nicht auch noch ein Gesetz, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur maximal 15% erhöht werden darf? Weil der vorherige Vermieter hat vor zwei Jahren ja schonmal wegen Modernisierung um 12% erhöht.

    Hallo,

    ja, das ist richtig.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Liebe Community,

    Ich würde gerne wissen:

    1.) Der Vermieter schreibt, dass 3 Personen zugegen sein werden. Ich habe eine ziemlich kleine Wohnung (30m2) und 3 Personen wären mir überhaupt nicht geheuer. Ist es möglich darauf zu bestehen, dass nur 2 Personen Zutritt erhalten?

    Hallo,

    aus welchem Grund? Hast du was zu verstecken, was wenn denn hier eigens Fachleute zum Termin kommen, die dein Vermieter beauftragt hat, möchtest du durch die Verweigerung deren Rechnung bezahlen, der Termin ist ordnungsgemäß angekündigt.

    Zitat

    2.) Ich würde gerne die Ausweise der Personen kontrollieren, die meine Wohnung besichtigen und mir eine Kopie machen für den Fall der Fälle. Ist das erlaubt? Wenn nicht, kann ich darauf bestehen die Namen der Personen, die meine Wohnung besichtigen im Voraus zu erhalten um diese mit den Personalausweisen beim Besichtigungstermin abzugleichen (ohne sie zu kopieren)?

    Personalausweis ansehen, darf man, eine Kopie anfertigen davon ist nicht erlaubt.

    Kann es sein, dass du unter Verfolgungswahn leidest?

    Zitat

    3.) Ich möchte das Fotografieren verbieten. Darf ich das?

    Was deinen persönlichen Lebensraum betrifft ja, was das Eigentum des Vermieters betrifft, wie z. B. Elektrokasten, Wasserabsperrhähne, Wasseruhren nein.

    Zitat

    4.) Ich möchte darauf bestehen, dass die Leute ihre Schuhe ausziehen. Ist das erlaubt?

    ja, die Forderung ist berechtigt, schließlich musst du den Dreck wieder wegmachen.

    Zitat

    Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für die Antworten.

    Viele Grüße, Micha

    Ganz ehrlich, man kann alles ein wenig übertreiben, wenn ich nichts zu verbergen habe, dann dürfte die Angelegenheit nicht zu so einem Problem erwachsen, bedenke, der Vermieter kann auch anders, wenn du die Personenanzahl begrenzen möchtest, dann werden es mehr Termine weil er mit den Anderen wieder kommen muss, bei berechtigtem Interesse.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich hab vor kurzem eine Mieterhöhung erhalten, bin mir aber nicht ganz sicher ob das alle so stimmt.

    Die Daten: Wohnort München

    Aktuelle Kaltmiete:653€ neue 750,95€ entspricht 15%
    Begründung Miete ist unter Durchschnittsniveau, als Beweis eine Mietspiegel von Immobileienscout.de, wenn ich allerdings den aktuellen Mietspiegel der Stadt München benutze bekomme ich als Durchschnittsmiete 690€

    Des Weiteren wurde die Miete vor zwei Jahren vom alten Eigentümer schonmal erhöht und zwar um 12% aufgrund von Modernierungsmaßnahmen.

    Kann mit jemand weiter helfen?

    Danke schon mal

    Hallo,

    existiert ein qualifizierter Mietspiegel ist das Mieterhöhungsverlangen an diese anzulehnen, das ist in München der Fall.

    Zu Beachten sind gerade beim münchner Mietspiegelprogramm der Stadt München die Spannenrechnung.

    So sollte es nun so sein, dass die ortsübliche Miete bei 690€ liegt, dürfte der Vermieter gerade bis dahin die Miete erhöhen, ob dem so ist kann ich dir nicht beantworten, da ich weder eine Adresse der Wohnung habe und auch keine Ausstattungsmerkmale kenne.

    Du kannst dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, wenn du dir sicher bist widersprechen, dann wird unter Umständen die Folge sein, dass der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen versucht mit einer Klage beim zuständigen Amtsgericht durchzusetzen.

    Spätestens dann kommt auch auf ob er richtig gehandelt hat oder nicht.

    Zudem weil keine zeitliche Angabe von dir, hat der neue Eigentümer nachgewiesen, mittels Grundbuchauszug, dass er dort bereits als Eigentümer eingetragen ist, wäre das nicht der Fall, wäre auch das Mieterhöhungsverlangen nichtig.


    Gruß

    BHShuber

    Ja ist einer für Mietrecht.

    Aber wie ihr das sicherlich auch selbst kennt, versucht man alles um evtl. doch zu gewinnen. Oder jedenfalls einen Teil wieder zu erhalten. 1200 euro sin halt doch schon viel geld und für 1200 euro waren definitiv keine schäden in der wohnung

    Hallo,

    den Zustand der Wohnung kann hier keiner bewerten.

    Es wird sofern die Parteien sich nicht gütlich einigen, ein Richter entscheiden.

    Gruß

    BHShuber

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