Guten Tag,
vor ca. 1 1/2 Jahren sind wir in ein 6-Parteien-Haus eingezogen (2-Zimmer-Wohnung). Seit ca. 3 Monaten ist die vormals unbewohnte 1-Zimmer-Wohnung bezogen worden. Diese liegt direkt neben unserem Schlafzimmer.
Da die Wasserleitungen anscheinend direkt durch die Wand laufen, die das Schlafzimmer von der Nachbarwohnung trennen, treten bei jeder Betätigung der Wasserhähne / Dusche des Nachbarn sehr laute Rauschgeräusche auf, die definitiv die Grenzwerte überschreiten. Problematisch ist insbesondere der Fakt, dass gerne auch einmal mitten in der Nacht geduscht wird oder Wasserhähne betätigt werden. Ein durchgehender Schlaf ist somit nicht möglich. Da wir beide berufstätig sind ist dieser Störfaktor wirklich sehr belastend.
Die Frage ist nun, inwiefern man Mietminderung oder Beseitigung des Mangels vom Vermieter verlangen kann (z.B. Isolierung oder möglicherweise Austausch minderwertiger Armaturen). Über die lauten Geräusche wurden wir bei Einzug nicht aufgeklärt bzw. konnten wir auch nicht wahrnehmen, da die Nachbarwohnung wie bereits erwähnt unbewohnt war.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Vielen Dank und viele Grüße
Tim
Hallo,
bei rauschenden Wasserleitungen denke ich nicht dass eine Mietminderung, bzw. eine Möglichkeit hierzu besteht, zumindest in hellhörigen Gebäuden müssen Mieter mit solchen Geräuschen rechnen und haben keine Handhabe gegen sie.
Vorerst würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen ob er hier eine Möglichkeit sieht den Umstand zu mildern, was sicher nicht einfach sein sollte, er kann schlecht die Wand aufreissen und die Rohre schallisolieren.
Duschen und Baden ist ein normaler Gebrauch einer Mietsache, es gibt Menschen die z. B. Schichtarbeiten auch diese ist das Recht nicht abzusprechen nach 22.00 Uhr ihrer Körperpflege nachzugehen.
Gruß
BHShuber