Beiträge von BHShuber

    Erstmal danke euch beiden!


    Aber was bedeutet dieses "vertreten durch" denn rechtlich? Hat die Abmahnung an die Hausverwaltung irgendeinen Wert, wenn die Hausverwaltung die Vermieterin vertritt?

    Hallo,

    die Verwaltung kann nur so weit vertreten wie es der Verwaltervertrag hergibt, bzw. was dort vereinbart ist.

    Da du das aber nicht weist, ist der Vermieter dein Ansprechpartner in Sachen die die Verwaltung verbockt, was das dann rechtlich für die Verwaltung bedeutet, muss Vermieter und Verwalter miteinander ausmachen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo!
    Ich bin im Oktober 2014 aus einer Wohnung ausgezogen, die einer Gesellschaft gehört, aber von einer anderen Firma verwaltet wurde. Nach meinem Auszug wurde nichts beanstandet und mir wurde deshalb ein Teil meiner Kaution zurückgezahlt. Der andere Teil wurde einbehalten, um die ausstehende Nebenkostenabrechnnung abzuwarten. Besagte Rechnung ist letzten November (also 13 Monate nach meinem Auszug, allein das geht ja eigentlich schon nicht klar…) angekommen, ich musste nichts nachzahlen und hatte sogar noch ein Guthaben. Nur meine Kaution kam leider nicht zurück. Ich habe also bei der Hausverwaltung angerufen, Emails geschrieben, eine Zahlungsaufforderung mit der Post geschickt und zuletzt sogar eine Mahnung per Einschreiben. Keine Reaktion. Als nächsten Schritt habe ich also vor, das Mahngericht einzuschalten, bloss ist mir an dieser Stelle eingefallen, dass ich ja gar nicht die Hausverwaltung abmahnen kann, sondern nur die eigentliche Vermieterin, also der Gesellschaft, der die Wohnung gehört.

    Meine Frage ist jetzt: Kann ich direkt das Mahngericht einschalten, oder muss ich der vermietenden Gesellschaft auch nochmal eine offizielle Mahnung vorher schicken?

    Der Hintergedanke dazu: Einen Mahnbescheid kann man ja dann beantragen, wenn die Schuldner-Partei in Verzug ist. Das Gesetz sieht einige Fälle vor, in denen man auch ohne vorherige Mahnung in Verzug geraten kann, z.B. dann, wenn ein fester Termin für die Zahlung festgelegt ist. Das ist in meinem Mietvertrag nicht der Fall (die Rückzahlung der Kaution hängt ja an der letzten Nebenkostenabrechnung). Dennoch vermute ich, dass es rechtliche Regelungen dafür gibt, wann eine Kaution zurückgezahlt warden muss und mit 19 Monaten liegen wir da jetzt bestimmt schon weit drüber…

    Hallo,

    klar kannst du bereits einen Mahnbescheid beantragen, vielleicht wäre es aber sinnvoller an der Verwaltung vorbei mit der vermietenden Gesellschaft direkt Kontakt zu suchen.

    Allerdings, mit Vertretung durch die Verwaltung agiert die Verwaltung im Sinne des Vermieters.

    Hast du aber die Faxen dicke, dann lass krachen!

    Gruß
    BHShuber

    Wir wollen das bisher gute Verhältnis eigentlich nicht belasten aber sie bringt uns in eine unangenehme Lage.

    Also wenn Sie das Verhältnis nicht belasten wollen akzeptieren Sie den Vorschlag der Vermieterin.
    Andernfalls pochen Sie auf den Mietvertrag.
    Beides geht nicht und klingt nach waschen ohne sich naß zu machen.

    Hallo,

    nicht ihr seid in einer unangenehmen Lage sondern die Vermieterin, denn es ist mietvertraglich als Bestandteil der Wohnung eine Markise vereinbar, auf die ihr rechtmäßig bestehen könnt.

    Ob die nun zu teuer ist oder nicht, hat dem Mieter so nicht zu stören, der Vermieter muss sich schon im Klaren sein, was er vertraglich vereinbart.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    wir, meine Frau und ich, haben einen Mietvertrag, in dem unter "Vermieter" folgender Eintrag ist:

    Frau A (das ist die erste Tochter)
    Frau B (das ist die zweite Tochter)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).

    Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter, wer hat was zu sagen?
    Hintergrund ist der, dass sich die 3 Genannten nicht immer einig sind.

    Gruß

    Hallo,

    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).


    Genau diese Person ist dein Ansprechpartner in Sachen Mietverhältnis, wie dieser dann die Informationen an die weiteren Beteiligten gibt ist dem Mieter wurscht.

    Es ist dem Mieter ferner nicht zu zumuten hier sich gerade an eine beliebige willige Person zu wenden die gerade ein Gehör für die Belange des Mieter hat.

    Die Vertretung wurde bekannt gemacht, der Mieter ist über die Vertretung informiert und beide Seiten haben das im Mietvertrag mit Unterschrift akzeptiert.

    Also, wenn du was zu melden hast, wende dich an die vertretende Person mit dem Hinweis alle betreffenden Personen über dein Belang zu informieren.

    Gruß
    BHShuber

    die Erben sind die neuen Vermieter und haben mir gekündigt. Ist es daher kündbar weil der Vertrag unbefristet ist?
    wie sieht es mit Eigenbedarf aus, da sind doch die Fristen länger.
    wieso soll ich abwarten, wenn die Entscheidung steht, dass ich zum 31.07. raus muss und somit ja dann unberechtigt hier wohne, wenn ich dies nicht tue.
    tut mir leid, es ist verwirrend, ich versuche dies nur nachzuvollziehen was da auf mich zukommt bzw. zu gekommen ist.

    Hallo,

    vielleicht kann dir das ein wenig helfen.

    Du, bzw. deine Person hat einen Mietvertrag (Untermietvertrag) mit einer Person geschlossen, die nicht Eigentümer des Hauses ist. Das hat dich nun erst mal nicht zu interessieren.

    Nun ist der Untervermieter verstorben und die Erben den Nichteigentümers versuchen dich aus der Wohnung zu werfen, das geht so nicht, wenn der Vertrag ein unbefristeter ist.

    Nicht mehr und nicht weniger!

    Zudem, fehlt wohl noch jegliche Berechtigung der Erben, überhaupt einen Vertrag kündigen zu können, denn auch die sind nicht Eigentümer und haben höchstwahrscheinlich noch keinerlei Handhabe für irgendetwas was den verstorbenen betrifft.

    Einzig möchten sie die Mietsache loswerden und somit auch dich!

    Das geht aber nicht so einfach, maßgeblich werden die Vereinbarungen im Mietvertrag (Untermietvertrag) sein, die wir noch nicht kennen.

    Ich rate dir, hier einen Juristen zu konsultieren um nicht in rechtlichen Hintergrund zu geraten, da du selber ja offensichtlich damit überfordert bist.

    Das kostet nicht die Welt und wenn du im Recht bist, dann muss ohnehin die Gegenseite löhnen.

    Gruß

    BHShuber

    Trifft Aussage gegen Aussage auch dann zu wenn ich wie gesagt eine Zeugin habe?
    Ok, es ist ja nun eine Monatsmiete offen, die andere ist ja fast abbezahlt, also sind keine 2MM offen (eher könnte man nicht fristlos kündigen?).
    Nein, eine habe ich nicht gesehen.

    Hallo,

    bitte zu verstehen, dass ein Vermieter nicht verpflichtet werden kann, ausstehende Mieten von einer Mietkaution zu bedienen.

    Den Nachweis über die Zahlung der Kaution solltest du hieb- und stichfest beweisen können, wen dem so ist, kannst du nun die jeweilig zuständige Person auffordern über den Verbleib der Kaution Auskunft zu geben.

    Vor allem solltest du schnellstens alle Mietrückstände begleichen das hat oberste Priorität!

    Gruß
    BHShuber

    Ich verstehe also richtig, dass ich als Mieter in Zahlungsverzug gerate, wenn der Vermieter nicht fähig ist die Miete einzuziehen oder uns den zu zahlenden Mietbetrag nennt? Zwischenzeitlich habe ich den Vermieter sogar per E-Mail daran erinnert, dass noch keine Miete eingezogen wurde, jedoch ohne eine Antwort zu bekommen.

    Hallo,

    Achtung, Anfang des Jahres hatten sehr viele Probleme mit dem Einzugsverfahren aufgrund der SEPA Umstellung!

    Es kann also sein, dass der Vermieter gar nicht einziehen konnte und seine Bank es nicht gerafft hat, denn hier müsstet ihr dann auf Anfrage des Vermieters eine erneute Einzugsermächtigung geben!

    Und du hast Recht, wenn eine Einzugsermächtigung gegeben wurde hat eigentlich der Vermieter dafür Sorge zu tragen, die Miete auch einzuziehen, allerdings befreit das von der Mietzahlung nicht.

    D. h. die Miete die rückständig ist müsst ihr überweisen.

    Für die anderen Probleme mit dem Vermieter wäre wenn es sich gar nicht vermeiden lässt durch Gespräch und Klärung mit eben dem Vermieter, eine anwaltliche Beratung ins Auge zu fassen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe nun meine Nebenkostenabrechnung erhalten, es stand ein Guthaben von 406,44€ auf der Abrechnung. Nun hat mein Vermieter mir lediglich 300€ ausbezahlt, da ich im Sommer letzen Jahres einen "Schaden" an meiner Duschwanne festgestellt habe. Dadrauf bin ich meiner Verpflichtung nachgegangen und habe meinen Vermieter drauf angesprochen, er möge sich bitte kundig machen über diesen Schaden. Dies hat er leider nicht gemacht, sondern Direkt den Hersteller kontaktiert, der darauf einen Gutachter geschickt hatte. Dieser Gutachten konnte keinen Schaden feststellen, mein Vermieter bekam darauf eine Rechnung (Anfahrt etc.) von diesem Gutachter. Nun möchte er die Rechnung von 116€ von meinen Nebenkosten abziehen/einbehalten. Ich wollte nun meinem Vermieter eine schriftliche Frist setzen. Da es ja Gerichtsurteile über "Kleinreperaturen" gibt in denen steht, das Kleinreperaturen über 110€ vom Vermieter zu tragen sind, sehe ich mich bis jetzt im Recht.

    Die Frage für mich ist, fällt so eine Bestellung ohne Rücksprache mit mir unter Kleinreperaturen und kann ich dem Vermieter eine Frist setzten unter diesen Umständen.

    Grüße aus Osthessen.

    Hallo,

    dein Empfinden ist nachvollziehbar, denn das Guthaben mit nicht geforderten Beträgen zu verrechnen ohne eine Forderung gestellt zu haben, sollte dem Vermieter in jedem Fall zum Nachteil gereichen.

    Erst, wenn konkret eine Forderung gestellt wird, kann diese Forderung auch geltend gemacht werden.

    Das Guthaben aus der Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung hat damit nichts zu tun und wäre sofort und ohne Abzug zur Auszahlung zu bringen.

    Am besten du wendest dich an einen örtlichen Mieterverein, was kostengünstiger ist als ein Rechtsanwalt oder eben gleich eine anwaltliche Beratung.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo BHShuber,

    Danke für die Absolution, Dir glauben zu dürfen ;)

    Spaß bei Seite. Ich danke Euch für Eure laienhaften Einschätzungen und werde mich mit der Angelegenheit an meinen Rechtsbeistand wenden.

    Ich werde berichten.

    Gruß
    Neospin

    Hallo,

    ja mach das, es ist wirklich die bessere Lösung und für max. 250€ hast du dann Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen, lass uns wissen wie die Sache ausging und nichts für Ungut, ok!

    Gruß
    BHShuber

    Woher nimmst Du die Weisheit, Deine Aussagen als unfehlbar hinzustellen?

    Du willst nicht diskutieren? Dann verlasse doch das Diskussionsforum!

    Hallo,

    mal das Hirn einschalten, wenn unabhängig voneinander mehrere sehr erfahrende User das Gegenteil von dessen schreiben was du als These vertrittst, dann sollten die grauen Zellen mal auf Trab gebracht werden und man doch einsehen, dass man einen Juristen hierfür benötigt, die äußerst dämlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter auseinander zu klabustern.

    Und nicht nur nachgelesenen Humbug vertreten, den man selber nicht verstanden hat.

    Noch was, wenn ich dich anpisse, dann würdest du das merken!

    Gruß
    BHShuber

    wir haben die steckdose aufgemacht und man sieht nichts!

    ändert auch nichts an der tatsache dass unser vermieter seit einer woche nicht zurückruft!!!

    Hallo,

    dann fordere deinen Vermieter schriftlich mit Nachweis der Zustellung auf, die Mängel in der Wohnung zu beseitigen und kündige zeitgleich eine Mietminderung an.

    Ausweichend kannst du ja auch einen Juristen mit der Durchsetzung deiner Ansprüche beauftragen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    jetzt habe ich das Internet seit einer Woche durchforscht und bin immer noch nicht schlauer.

    Hier zu meiner Situation.
    Ich wohne seit 7 Jahren in meiner Wohnung. Im Januar wurde meine Wohnung an den Nachbarn unter mir verkauft. Zack hatte ich im Februar die Kündigung da Eigenbedarf angemeldet wurde. Seine Mutter ist krank usw.. Neuer Vermieter und ich trafen uns auf ein Kaffee. Er wollte eigentlich nur die Wohnung begutachten, da er diese gekauft hatte ohne die vorher zu sehen. Nachdem er geschaut hatte gab er mir die Kündigung. Rechtlich auch in Ordnung, 6 Monate Frist. Ist doof aber kann ich mit Leben. Er fragte auch, ob ich eventuell früher was finden würde. Ich war selbstverständlich erstmal geschockt und überfordert und meinte, dass ich ja nicht weiß wie der WOhnungsmarkt aussieht und ich keine Zeit nennen könnte. Er wollte dennoch dass ich was sage. Ich meinte eventuell 3 Monate, ich weiß es nmoch nicht. Er kam mir sehr entgegen und meinte er würde mich unterstützen und helfen und mir entgegen kommen.

    Ich machte mich auf die Wohnungssuche. Ich schrieb Ihm eine Email, dass ich wissen müsste wie wir das mit den Renovierungsarbeiten machen, da wir uns ja einigen wollten und ich das für die WOhnungssuche einplanen müsste allein wegen dem finanziellen.
    Er schrieb dann zurück. Im ersten Satz schrieb er mir ununterbrochen Pragraphen runter und Auszüge aus dem Mietvertrag. Sämtliche Klauseln... Ich war total erschlagen und am Ende schrieb er, dass wir uns aber gerne einigen können, da nicht jede Wand weiß werden soll.

    letzte Woche fand ich eine WOhnung die bezugsfrei zum 01.06.2016 ware. Ich fragte an, ob ich dann auch zum 01.06.2016 aus dem Mietvertag komme, er wollte ja dass ich früher gehe. Er meinte , dass wäre kein Problem. Ich soll nur direkt Bescheid sagen wenn ich die Wohnung bekomme. Ich bat um ein Gespräch, da er mir ja versicherte er würde mir entgegen kommen mit den Renovierungsarbeiten. Meine neue WOhnung ist unrenoviert und laut Vertrag muss ich die alte auch renovieren.

    Es kam zum Gespräch und plötzlich war alles anders. Er meinte, er könnte nichts dafür dass ich das damals unterschrieben hätte. Er hätte Rechte und er würde auch Wert drauf legen dass ich vernünftig und professionell streiche und nicht einfach "wischi waschi". Ich meinte dann, dass ich das verstanden habe und das dann so mache, dass ich nur dachte er wolle mir entgegen kommen. Er meinte er würde mir schon mit dem Laminat im Schlafzimmer entgegen kommen. Denn ich fragte, ob ich das Laminat im Schlafzimmer drinnen lassen soll, da ich es erst vor 2 Jahren verlegen lies. Er meinte er würde mir ja die Kosten und die Zeit ersparen das raus zu reissen.

    Ich sagte dann auch erstmal okay.

    Dann sagte er, ich soll mit Gedanken machen was ich ihm zahlen würde wenn ich einfach Besenrein die WOhnung hinterlasse. Ich meinte, ich würde die Farbe dann hinstellen. Er will auch die Arbeitszeit bezahlt bekommen. Ich meinte ich weiß nicht wieviel Geld ich locker machen kann. Er wollte direkt ne Zahl. Ich meinte dann wieder ich weiß es nicht. Ich muss mich fast komplett einrichten und die neue WOhnung renovieren. Ich habe nicht viel Geld. Er meinte dann, das könnte er sich nicht vorstellen, da ich so viel arbeite.

    Es ist sehr schwierig mit Ihm.
    Ich verzweifel. Ich habe vor 3 Jahren die komplette Wohnung gestrichen. Im Dezember noch einen Mega großen Kleiderschrank aufbauen lassen der sehr teuer war. Ich brauche eine neue Couch und Küche weil die kein Umzug durchhält.

    Ich habe mich auch beeilt mit der Wohnung, da es für beide Partein besser ist und ich nicht wollte dass er bzw seine Mutter so lange wartet. Ich wollte es einfach nicht unnötig ausreizen und bis zum letzten Tag warten, ich wolte nur die passende Wohnung finden und die fand ich jetzt. Als ich die Kündigung bekam machte erschon Druck und 1 Tag später fragte er schon, ob ich schon suche... Ich dachte auch er würde mir entgegen kommen. Er sagte es ja.

    Und jetzt stehe ich da mit meinem dummen Gesicht. Jetzt habe ich öfters gelesen dass manche Mietvertäge , bzw manche Klauseln unwirksam sind. Ich würde gerne wissen, inwiefern das auf meinen Mietvertrag zutrifft. Ich habe nichtmal eine Rechtsschutz, da ich gerade erst aus der Lehre bin , sonst wäre ich schon beim Anwalt gewesen.

    Ach und er meinte auch, er habe die Wohnung zwar nicht gesehen, aber der Vorvermieter hätte Ihm gesagt es sein in einem Tadelosem Zustand gewesen und das erwartet er jetzt auch von mir.

    Ich habe mal versucht den Auzug aus dem Mietvertag anzufügen.

    Kann mir irgendeiner Tipps geben?

    Ich wäre sehr sehr dankbar.

    Hallo,

    ich rate dir zu einer Erstberatung bei einem Juristen, denn es ist zum Zeitpunkt der Kündigung höchstwahrscheinlich nicht nachgewiesen worden, dass der neue Vermieter bereits im Grundbuch eingetragen war und somit wäre die Kündigung nichtig.

    Kannst du dir aus welchem Grund auch immer keinen Anwalt leisten, kann dieser bei der Erstberatung und anschließender Beauftragung unter weiteren Umständen für dich Gerichtskostenbeihilfe beantragen.

    Ohne wird das schwierig für dich.

    Gruß
    BHShuber

    Wie erwähnt handelt es sich um eine unechte Nachmieterklausel. Der Unterschied zu einer "echten" ist aber nur, dass der Vermieter eine Wahl hat, ob er meinen Nachmieter aktzeptiert oder nicht. Aktzeptiert er diesen nicht, habe ich ein ordentliches Kündigungsrecht.

    Mehr als meinen Vertrag erfüllen will ich doch gar nicht. Und in der Wohnung wohnen bleiben kommt daher nicht in Frage, weil diese etwa 500 Km von meinem (dann neuen) Arbeitsplatz entfernt liegt.

    Hallo,

    du willst es nicht wahrhaben oder?

    Dann geh bitte zu einem Rechtsanwalt und lass dich beraten und unter Umständen vertreten, hoffentlich diskutierst du mit dem dann auch so Siebengescheid.

    Gruß
    BHShuber

    Hi,

    ja schon klar aber mein Kosten ergeben sich durch die Zählerstände in der Wohnung. Diese ergeben sich nicht durch den Gas( Brennstoff) verbrauch der Heizung. Zähler sagen aus wie viel ich verbraucht habe und was eine Einheit kostet und das bezahle ich. Sehe so aber keinen Vorteil für mich. Nur der Vermieter zahlt weniger an Gas.

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Hallo,

    ja hast du und zwar in der Form, dass du denkts, dass die Ersparnis hier irgendwo beziffert werden muss, dem ist aber nicht so, denn die ist ja auch nicht immer gleich.

    So je weniger Brennstoff verbraucht und eingekauft wurde aufgrund der Ersparnis durch die Solarthermieanlage, desto weniger wird für den Umlageschlüssel deiner Verbrauchseinheiten herangezogen und berechnet, die anderen User haben dir das ja auch schon plausibel erklärt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    wir haben nun seit einer woche 2 defekte Steckdosen im Wohnzimmer, das heisst wir können hier nicht wirklich etwas nutzen, hinzu kommt dass eine der beiden Dosen in die Küche geht und uns dort auch ein paar Geräte fehlen!
    Ich habe unserem Vermieter bisher jeden Tag auf die Mailbox gesprochen, allerdings kommt keinerlei Reaktion!
    Weiss jemand ob die Möglichkeit besteht selbst einen Techniker zu beauftragen und dann die Rechnung dem Vermieter zukommen zu lassen?!

    Ebenso haben wir seit fast 2 Jahren Schimmel im Schlafzimmer!
    Erst war seine Ausrede immer dass die Fenster erneuert werden müssten bevor man den Schimmel beseitige, dies ist nun vor etlichen Wochen aber auch schon geschehen (nach 2 Jahren wartezeit^^), und nun tut sich wieder nichts!

    Wie kommt man bei solchen Vermietern weiter?
    Wer hat Erfahrung?

    Bitte um Hilfe !

    Hallo,

    was genau ist nun defekt, die Steckdosen? Welche im häufigen Zugriff des Mieter sind und aus diesem Grund unter Umständen in die Kleinreparaturklausel fallen, falls diese im Mietvertrag vereinbart sind?

    Oder die Stromleitungen? Dann wäre das ein Fall für eine Mietminderung aber Vorsicht, hier bitte genau informieren und evtl. anwaltlichen Rat einholen.

    So nun Schimmel, woher kommt der, wie wirkt der sich aus, ist es Schimmel oder nur Stockflecken, ist sicher gestellt, dass der Umstand den Fenstern zugerechnet werden können oder unter Umständen vom Verhalten des Mieter selber verursacht?????

    Wie es scheint, ist dein Vermieter überfordert und legt hier die Vogelstraußtaktik an den Tag.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    auf dem Dach meiner Mietswohnung ist eine Solanlage die die Heizung unterstütz für das Warmwasser.

    Nach der ersten Betriebskosten Abrechnung sehe ich aber keinen Geldwerten Vorteil für mich?

    Auf Anfrage beim Vermieter sollte es aber ein Vorteil sein, dieser könnte aber nicht in Zahlen ausgedrückt werden.

    Auf der Techem Abrechnung ist auch nichts davon zu sehen?!

    Meiner Meinung nach rechnet Techem ja anhand der Zählerstände ab. Die Zähler laufen egal ob die Sonne scheint oder nicht. Der Vermieter hat einen geringeren Gasverbrauch, da die Solaranlage ja das Wasser erwärmt.
    Wo und wie sollte ich einen Geldwerten Vorteil sehen?

    Vielen Dank

    Hallo,

    man stelle sich vor, dass diese Solathermieanlage dabei hilft Warmwasser oder erwärmtes Wasser in den Speicherkessel zum Einen Warm zu halten und zum anderen in bestimmten wetterlichen Bedingungen ganz erwärmt.

    Dann muss die reguläre Heizung nicht so oft nachheizen oder aufheizen und genau da liegt der Vorteil, der jetzt aber nicht verpflichtend auf der Heizkostenabrechnung stehen muss. Zudem man da eben auch nur im Verbrauch von nicht verbrannten Brennstoffkosten erkennen kann.

    Bedenke, je weniger die Heizung von sich aus tätig werden muss umso mehr Brennstoffkosten werden eingespart und der Mieter hat darin gesehen eben den genannten Vorteil.

    Gruß

    BHShuber

    Moin Moin,


    Meine Nachmietersuche war sehr erfolgreich und ich habe 3 Selbstauskünfte von willigen Nachmietern die mir auch schriftlich bestätigen würden, an meiner Stelle in den Vertrag einzutreten.

    Ich bin kein Anwalt für Mietrecht, aber meine Recherche hat folgende Fakten ergeben:
    - Bei Stellungen eines Nachmieters hat der Vermieter bis zu 3 Monate Zeit sich für einen zu entscheiden. Lehnt er alle - obwohl solvent und geeignet - ab, kann ich mit Datum des möglichen Einzugs des Nachmieters die Mietzahlungen einstellen und ausziehen.
    Neospin

    Hallo,

    wie untermauerst du diese These?

    Wenn du 50 solvente Mieter anschleppst und keiner die Kriterien des Vermieters/Eigentümers der Wohnung entspricht, dann ist es immer noch dessen Entscheidung wer dort einzieht und wer nicht.

    Vor allem wer solvent genug und geeignet ist, bestimmst sicherlich nicht der Mieter!

    Und ja, der neue Eigentümer tritt in das bestehende Mietverhältnis ein, Kauf bricht Miete nicht!

    Gruß
    BHShuber

    Wer kann uns bitte helfen, wir wollen auch nicht solange hier alles niederschreiben es würde dass sog. Fass sprengen.
    Wir wohnen seit seit knapp zwei Jahren in einem Einfamiliehaus, der Vermieter und seine Frau wohnen unten, wir wohnen in der Mitte und seit neustem wohnt oben in der Dachgeschoss Wohnung auch ein Mieter, Vor zwei Jahren erst nachdem wir eingezogen sind, sagte uns die Frau die auszog, sowas hat Sie noch nie erlebt beleidigungen der Vermieterin und den Umgangston dieser Frau, beide haben auch einen riesen Durst was dem Alkohol betrifft, der neue Mieter der ihm Dachgeschoss wohnt auch, leider haben wir vorher nicht in das Vermieter Check Forum geschaut, den Tipp bekamen wir erst vor einen halben Jahr. So nun aber, wir sind absolut ruhige Mieter und ist mal was hingefallen Morgens um 11.00 Uhr da kloppt die Vermieterin wie einer Irre und hat dann in Ihrem Sprachgebrauch so Wörte wie, elendes Dreckspack, dreckiges Gesindel u.s.w. deren Wörter will ich nicht alle hier weiter geben, da es unterste Schublade ist, auch war die Mieterin schon in unserer Wohnung und suchte alles ab, generell seit Monaten geht dass ganze schon so schreit herum ohne Grund, wir haben Ihren Mann in unsere Wohnung zitiert und dass schon zweimal, das es so nicht weitergehen kann.
    Zweimal entschuldigte sich seiner Frau und nun wird es noch schlimmer Ihre Ausdrucksweise und mehr an solchen Wörtern, mein Mann kann schon nicht mehr, war schon beim Arzt deswegen gewesen, auch werden wir überall bewacht, wenn wir über den Hof gehen bekommen wir dauernd den Mittelfinger gezeigt. Frage an Euch der Arzt weiß auch schon Bescheid weil wir haben echte Probleme damit, es geht auch an unsere Substanz und vorallem an die Gesundheit, ob wir fristlos Kündigen können. Da wir den Vermieter heute wieder zitierten wobei der Vermieter sagte, seine Frau dass sie beleidigt ist Ihm bekannt, aber das Sie einen und mehrere Male den Mitteflfinger zeigt kann niemals sein, sowas mache Sie nicht. Wir halten es nicht mehr aus und wollen zum 30.04.2016 raus, wann würden wir unsere Kaution zurück erhalten und ist eine fristlose Kündigung laut OLG München möglich? ZMR 1997.557. Und wieviele Monate wäre dass wir haben einen unbefristeten Mietvertrag mit 3 monatiger Kündigung. Es wäre sehr nett wenn uns jemand dazu helfen kann. Danke Euch.

    Hallo,

    ausziehen, ausziehen, ausziehen, mehr kann man hier wohl nicht dazu sagen.

    Gruß
    BHShuber

    Abend!

    Zunächst vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Eine Hausratversicherung besteht (leider) nicht für meine Wohnung, da bis auf meinen Laptop alle "Wertgegenstände" noch bei meinen Eltern gelagert sind. Somit empfand ich diese Versicherung als überflüssig.

    Vielleicht könnt Ihr mir zumindest bei der Suche nach einem treffenden Fachgebiet für meine wohl anstehende Anwaltssuche helfen?
    Laut Aussage meiner Privat-Rechtsschutzversicherung fällt mein Problem in den Bereich Miet-Rechtsschutz und ist somit nicht von ihr abgedeckt. Aber wenn ich nach Fachanwälten für Miet-RS suche, dann finde ich in deren "Tätigkeitsbeschreibung" nichts Passendes.

    Welchem Fachgebiet würdet Ihr mein Problem zuordnen/ wo würdet Ihr nach Beratung suchen?

    Gruß
    Mathias

    Hallo,

    dein Mietrechtschutz ist ein Bestandteil einer Rechtschutzversicherung die man zusätzlich mitversichern muss.

    Und es würde dir jetzt eh nichts mehr helfen, denn für Schäden die bereits eingetreten sind und Verfahren die bereits laufen zahlt keine Rechtsschutzversicherung im Nachhinein.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Mathias33,

    ich würde mal meine Hausratversicherung fragen, denn Schäden von aus der Wama-Zuletung austretendem Wasser müsste von ihr abgedeckr werden.

    Hallo Berny,

    eine Hausratversicherung deckt nur das was das Wort schon sagt, nämlich den Hausrat des Versicherungsnehmers und der Boden und die Decke der Mietsache gehört hier nicht dazu.

    Die Haftpflichtversicherung wird einen Teil davon übernehmen, es war allerdings das Versäumnis, bzw. die Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, welche zu dem Schaden geführt hat.

    Merke, nach jedem Waschgang ist der Hauptzulaufhahn zur Waschmaschine zu schließen, daran hängen sich die Versicherungsunternehmen gerne auf und versuchen sich aus der Regulierung zu schleichen.

    Da hier fahrlässig gehandelt wurde, in dem man den Hauptzulauf zu WM nicht geschlossen hatte, wird der Fragesteller selber den Rest des durch ihn verursachten Schaden zahlen müssen.

    Gruß
    BHShuber

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