Beiträge von BHShuber

    Hallo :)
    ich bin ganz neu heir und hab mal eine Frage. Meine Mitbwohnerin und ich haben bei der letzten Mieterversammlung rausgefunden, dass wir mit Absatnd die meiste Miete im Haus zahlen. Wir sind aber auch als letztes eingezogen... Gibt es reglungen die die Miete im Gegensatz zum Vormieter festlegen, oder können die Vermieter das einfach so viel erhöhen wie sie wollen?
    Liebe Grüße und danke schonmal :D

    Hallo,

    kommt darauf an, wann ihr eingezogen seid und in welchem Zustand ihr die Wohnung übernommen habt, wurde die Wohnung vor dem Mietbeginn umfangreich Renoviert und oder Saniert, dann gilt keine Mietpreisbremse, ebenso verhält es sich bei einem Neubau.

    Da wir das nicht wissen, kann die Frage nicht ausreichend beantwortet werden.

    Gruß
    BHShuber

    Eine WG:

    Der Hauptmieter überreicht dem Untermieter eine fristlose Kündigung (14 Tage Auszugszeit) aufgrund von Mietverzug. Daraus entsteht ein Streit, die 2 schreien immer lauter, schließlich spuckt der Untermieter den Hauptmieter an. Wütent spuckt der Hauptmieter zurück, woraufhin der Untermieter auf den Hauptmieter losgeht und ihm ein großes Büschel Haare ausreißt, sowie verletzungen rund um den Augenbereich zufügt. Dann gelingt es einem unbeteiligten dritten U von H zu trennen.

    Die Polizei wird gerufen und nimmt eine Anzeige auf, erteilt U jedoch keinen Platzverweis.

    Während auf die Polizei gewartet wird beleidigt der Untermieter den Hauptmieter.

    Was kann H nun tun? Kann er eine weitere Fristlose Kündigung mit kürzerer (7 Tage Auszugszeit) Frist stellen, da er beleidigt und geschlagen wurde?

    Hallo,

    leck mich doch am Abend, ihr habt Probleme.

    Der Hauptmieter und Untervermieter gehe dem Untermieter so weit es geht aus dem Weg und reiche Räumungsklage ein, sofern der Untermieter nach genannter Frist nicht auszieht.

    Einen Platzverweis kann die Polizei hier nicht aussprechen, denn solange das Mietverhältnis läuft, kann und darf sich der Untermieter in den gemieteten Räumen uneingeschränkt aufhalten.

    Ansonsten lässt er die Anzeige am laufen, zudem könnte man noch eine Privatklage wegen Körperverletzung nachschieben, das setzt voraus, dass man beim Arzt war und sich ein Attest hat geben lassen.

    Mit Mietrecht hat das nicht viel zu tun.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    vielen Dank erst einmal für die Antworten.

    Für die ersten 15 Monate haben wir einen beidseitigen Kündigungsschutz. Sprich, frühestens in 9 Monaten könnten wir ausziehen.

    Der Garten meiner Mutter hat 400qm. Und mir ist durchaus bewusst, das Gartenarbeit nie ein Ende nimmt. Ist man in der einen Ecke fertig, zwickt die nächste. Unter anderen Umständen würde mir das Ganze durchaus Spaß machen.

    Mein Partner und ich sind jedoch beide berufstätig und haben schlicht keine Zeit 1-2 Stunden pro Tag im Garten zu arbeiten. Als anfangs über die Grünpflege-Pflicht gesprochen wurde, hielt der Vermieter unsere eingeplante Zeit für die Pflege durchaus für ausreichend.

    Extern die Arbeiten erledigen zu lassen, können wir uns leider nicht leisten.

    Liebe Grüße
    Tracy

    Hallo,

    die Gründpflege kann unter bestimmten Umständen auf den Mieter abgewälzt werden ABER, wie und wann der Mieter das macht bleibt alleine sein Nutzungsrecht an der Mietsache.

    Mit Verlaub geht das den Vermieter einen feuchten Kehricht an, wann ihr diese auferlegten Tätigkeiten ausführt, immer Voraussetzung, dass diese Tätigkeiten im Gebrauchsfeld des Mieters bzw. der gemieteten Sache liegen.

    ZITAT:

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist davon auszugehen, dass die aufgeführten Arbeiten in einem vom Vermieter eingeholten Angebot (Pflanzflächen düngen, Gehölze beschneiden, Rasenkante abstechen, Teich von Schlamm, Algen und Pflanzenbewuchs säubern, Teichrand freilegen, Rasenfläche vertikulieren, düngen, nachsäen und mit Kompost abstreuen, Pflanzkübel und Schubkarre entsorgen) sowie die zugehörigen Materialien nicht zu den einfachen Pflegearbeiten zu rechnen sind, die dem Mieter vertraglich auferlegt waren. Auch die in Ansatz gebrachten Arbeiten für das Säubern der Terrasse von Moos und Algen mittels Hochdruckreiniger zählen nicht zu den geschuldeten einfachen Pflegemaßnahmen. Einerseits ist die Pflege der Terrasse bereits begrifflich nicht in der “Pflege des Gartens“ enthalten (LG Siegen, a.a.O.). Andererseits handelt es sich bei den aufgezählten Arbeiten ihrer Art nach um Instandhaltungsarbeiten und nicht mehr um einfache Pflegemaßnahmen.

    Im Falle der Vermietung eines Gartens mit Übertragung der Gartenpflegearbeiten ist in Anbetracht der Vielfalt der gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten für den Umfang der vom Mieter auszuführenden Arbeiten ein großzügiger Maßstab anzusetzen, wobei die Grenze da zu ziehen ist, wo der Mieter den Garten nicht mehr wild wachsen, sondern verwildern und verkommen läßt. Mangels gegenteiliger Absprache steht dem Vermieter hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen kein Direktionsrecht zu (Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, a.a.O.). Solange keine Verwahrlosung des Gartens droht (vgl. Blank, Mietrecht von A – Z, 17. Aufl., 2003), ist der Vermieter weder befugt, dem Mieter vorzuschreiben, an welchen Stellen und wann er Unkraut zu jäten hat noch kann er verlangen, dass der Rasen in bestimmten Zeitabständen gemäht werden muss (LG Köln, WuM 1996, 402; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II 364).

    Quelle OLG Düsseldorf: Urteil vom 07.10.2004 - 10 U 70/04 ZITAT Ende


    Gruß
    BHSHuber

    Hallo, Berny,

    ja, es gibt einen Mietvertrag, der Februar 2017 endet.
    Die Miete zahlte der Mieter, es gab einen Dauerauftrag von seinem Konto.
    Wir wissen nicht genau, was er zurückgelassen hat, wir können ja nicht einfach in sein Zimmer gehen ...

    Liebe Grüße

    Hallo,

    das dürfte hier vorliegend sein:

    Beispiele für eine Anwendung des § 573 a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html(link is external)):
    ◾Einliegerwohnungen in Fällen der Ein- oder Zweifamilienhäuser oder
    ◾möblierte Zimmer i.S.v. Einliegerwohnräumen in Einfamilienhäusern.

    Beim Letzteren muss der Wohnraum innerhalb der abgeschlossenen Wohnung/Haus des Vermieters sein, sodass ein teilweises Überschneiden der Wohnbereiche des Mieters und Vermieters vorliegt.

    Quelle: http://www.jurarat.de/das-sonderkuen…nach-ss-573-bgb

    So nun könnte man die erleichterte Kündigung aussprechen oder warten bis die zweite Monatsmiete nicht eingeht und dann eine fristlose, ersatzweise ordentliche Kündigung aussprechen.

    Wie sich das darstellt, hat der Mieter ohnehin wenig Möglichkeiten sich gegen eine Kündigung zur wehr zu setzen.

    Wer zahlte denn die Miete, doch nicht der Refugee oder? Eine Möglichkeit wäre, sich an das zuständige Amt zu wenden oder gleich hier eine Kopie der Kündigung hinzuschicken.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Morgen,

    viele werden jetzt denken, wir sind unmenschen,etc. Aber ich schildere trotzdem mein Anliegen.

    Aufgrund von diesem schlechten Verhältnis möchte meine Eltern das Mietverhältnis beenden. Leider klappt Eigenbedarfskündigung auch nicht.
    Habt Ihr Ideen?

    LIebe Grüße
    Sandra

    Hallo,

    unerheblich der Aussprache, hält ein Mieter, eine von einem Anwalt (hoffentlich) geprüften und zugestellem Mieterhöhungsverlangen für überzogen, soso.

    Nun, es gab Ärger, das ist gut, denn wenn der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmt, kann der Vermieter die Zustimmung am Amtsgericht einklagen!

    Spätestens dann wird der Mieter die Schnauze so voll haben, dass er unter Umständen von selber auszieht.

    Lass das mit fingierten Umständen, das führt dich in eine schlechte Rechtsposition gegenüber dem Mieter, hier werdet ihr ohnehin noch euer blaues Wunder erleben, lasst den Anwalt machen.

    Gruß
    BHShuber

    Jetzt mal langsam, ich habe 4 katzen und vier katzentoiletten, tägliche reinigung der toiletten, befüllt mit hochwertiger streu, da riecht nichts. Ausser es war grade mal einer frisch drauf. Und meine hunde riechen nicht mal wenn sie nass sind. Windhunde haben keinen eigengeruch. Aber egal, habe schon genug schikane hier von seiten der vermieterin, mir hier noch sagen lassen "weil ein halber zoo auch so riecht" finde ich unfair. Tierhalter sind nicht automatisch dreckschweine. Hatte mir hier hilfe erhofft, werde mich wohl besser wieder abmelden.

    Danke für die bisherigen antworten.

    LG
    MissKitty

    Hallo,

    es ist unerheblich was die jetzige Vermieterin hier verlangen möge solange hier kein Nachweis der Weitervermietung vorgelegt wird, damit basta, so nun übergib die Wohnung in einwandfreien Zustand unter Zeugen und mit Übergabeprotokoll und such dir gleich einen Anwalt für Mietrecht.

    Die Behauptung im Nachhinein wäre zu beweisen gewesen, es könnte in jedem Fall als Gegenbehauptung von dir kommen, dass die Tierhaltung mit dem Vorvermieter abgesprochen war.

    Erfahrungsgemäß scheuen diese Leute die Gerichtsbarkeit, die Kaution würde ich sofort und ohne umschweife einklagen, denn die da trau ich mir zu wetten, wird einbehalten werden.

    Lass dir kein X für ein U vormachen, diese Leute haben genau so wenig Ahnung wie du auch nur im Fordern da sind sie gut.

    Na ja, Fordern kannst du auch, denn ich gehe nicht davon aus, dass die Herrschaften als neue Vermieter hier schon mal in irgend einer Weise den Nachweis erbracht haben, dass sie tatsächlich hier als Eigentümer und Vermieter auftreten können, d. h. hat man dir einen Nachweis dahingehend erbracht ( in Form eines Grundbuchauszuges, o. ä.)?

    Gruß
    BHSHuber

    Das wird niemals funktionieren. Was passiert denn, wenn der Nachmieter beim Vermieter einen Vertrag zum 01.01.17 unterzeichnet, sich im Gegenzug aber weigert, deinen Vertrag zu unterschreiben?

    Wenn ich der Nachmieter wäre, würde ich mit Dir gar nicht "verhandeln", sondern einfach einen Mietvertrag mit dem Vermieter zu meinem Wunschtermin abschließen.

    Hallo,

    genau so ist es, es ist fantastisch immer wieder, auf welche seltsame Anwandlungen so mancher Mieter kommt, wenn er zu blöd, zu faul, zu viel Anspruchsdenken an den Tag legt!

    Gruß
    BHShuber


    Ich kann mir also auch nur schwer vorstellen, dass eine Wohnungsüberlassung einer Sozialwohnung legal ist.

    Ich will selbstverständlich nicht schmarotzen, und bin hier auch nur derjenige, dem dieses vermeintlich unmoralische Angebot gemacht wurde. Ich bin ein moralischer Mensch.

    Hallo,

    das spricht dir hier niemand ab, allerdings wäre bei mir nun der Boden des Glases erreicht und ich würde das durchaus melden.

    Die Dame ist asozial, ein anderer Bedürftiger würde die Wohnung sicher ganz dringen benötigen und wenn ich schon ein Haufen Steuern zahle, dann sicher nicht für so eine Schl...e!

    Gruß
    BHShuber

    Danke für deine Antwort!

    Weisst du was genaueres welche Probleme es geben könnte? Es handelt sich in diesem Falle um das Bürgeramt...

    Hallo,

    Wohnungsberechtigungsschein heisst nichts anderes als dass derjenige der die Wohnung beziehen darf, aufgrund seiner sozial-finanziellen Verhältnissen nicht in der Lage ist auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu bekommen.

    Genau hierfür sind diese Gesetze auch geschaffen und was ihr hier macht ist Sozialbetrug, denn die Dame nimmt Leistungen in Anspruch, die sie nicht nutzt.

    Zu allem Übel vielleicht auch noch von dir Miete kassiert!

    Mag sein, dass das lange Zeit gutgeht oder für immer, doch irgendwann erwischt es jeden und als Steuerzahler hoffe ich dass der Dame das Handwerk gelegt wird, es gibt noch andere bedürftige die dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen.

    "Schm..otzer" ist mein nicht ausgesprochener Gedankengang!

    Gruß
    BHShuber

    Tut mir leid falls ich meine Frage nicht konkretisiert habe.. Ich würde mögliche Erfahrungsberichte dazu hören wollen, von Leuten hören die eventuell Ahnung von dem Thema haben und gerne auch Vorschläge was ich machen kann um, falls ich eins habe, mein Recht einzufordern. Ich weiß von Rücklaufventilen und eine Eingangstür die eventuell abdichten könnte bis zu einem gewissen Grad, es gibt für alles Möglichkeiten und antworten, die frage ist da allerdings ob ich auf den kosten sitzen müsste oder nicht. Ich denke die Frage leuchtet besser ein.
    Falls ich "hier" für sowas falsch bin dann kann man dies auch einfach dazu schreiben ;)

    Hallo,

    alles ärgerlich und demotivierend.

    Denke mal doch über eine Hausratversicherung mit erweitertem Elementarschaden nach wenn du in dieser Wohnung weiter bleiben möchtest.

    Und eine Maßnahme wäre vielleicht ein Vorschlag für den Vermieter, eine Drainage mit Abfluss legen zu lassen, das verhindert vielleicht dass das Wasser ins Haus gelangt.

    Gru?
    BHShuber

    Hallo zusammen,
    ich habe vor 5 Monaten eine DHH gemietet. Neben mir wohnt ein weiterer Mieter. Im Mietvertrag ist mir die Nutzung des gemeinsamen großen Gartens zugesagt. Da ich im Sommer gerne draußen bin kommt es ab und zu vor, dass ich mich eines dringenden Bedürfnisses eriesige. Mein Nachbar hat mir ab und zu gesagt ich soll das bitte woanders machen, aber das hat mir die Polizei verboten.

    Mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt wegen stören des Hausfriedens. Darf er das so einfach?

    Gruß Naturliebhaber62

    Hallo,

    was soll das heissen die Polizei hat es dir verboten, bist du ein Wildpisser.

    Von mir hättest du noch viel mehr als eine Kündigung bekommen und im Übrigen, verscheißern können wir uns hier alleine da brauchts keinen solchen Trottel wie dich.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo BSHuber,

    danke für Deine Antwort. Wenn ich aber wüsste, dass auf jeden Fall ein Formfehler vorliegt, bspw. durch das fehlende Baujahr oder die - wenn auch nur geringfügig - abweichende Quadratmeterzahl, dann wäre ich zumindest momentan etwas beruhigter. Dadurch, dass ich demnächst einen neuen Job anfange und Depressionspatient bin, stehe ich schon genug unter Stress.

    Ich versuche ja, anhand der mit vorliegenden Informationen herauszufinden, ob ein Formfehler vorliegt. Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir das sagen kann. Wenn eine Einschätzung anhand der von mir gemachten Angaben nicht möglich ist oder eben kein Formfehler vorliegt, dann muss ich das auch akzeptieren.

    Liebe Grüße

    takamine

    Hallo,

    zunächst ist das hier ein Laienforum und keine kostenlose Rechtsberatung und dann liegen, um das halbwegs beurteilen zu können, zu wenig Informationen über den Vorgang vor.

    Selbst wenn man mutmaßen wollte, dass der Vermieter hier einen Formfehler begangen hat, ändert das an seinem Verlangen nach höherer Miete nichts, er ist jederzeit in der Lage nach einiger Zeit Formgerecht wiederholt eine Erhöhung zu begehren.

    Gruß
    BHShuber

    Der kann, selbst wenn er wollte, auch nicht viel machen. Denn für einen Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen nötig.

    Hallo,

    doch kann er und zwar in der Form, dass er das Mädchen aus dem Mietvertrag entlässt und noch vor Mietbeginn aufgrund dessen, dass nicht sichergestellt ist, dass der Mietzins beglichen werden kann, den Mietvertag mit dem verbleibenden Vertragspartner widerrufen.

    Aber das kommt eben auf das Wohlwollen des Vermieters an.

    Im schlimmsten Fall wird wohl die Miete für die Kündigungsfrist von 3 Monatsmieten fällig werden, es sei denn, die Herrschaften finden jemanden den der Vermieter als Nachmieter akzeptiert.


    Gruß
    BHShuber

    Ist ja wirklich schlimm .
    Ich habe Ihnen eine pn geschrieben. Sie scheinen mir hier der einzigst kompetente Mensch zu sein.

    Hallo,

    nein, das bin ich bei weiten sicher nicht und man darf es den anderen Usern nicht ganz so verdenken, wenn man sich die Threats so ansieht zu verschiedenstenn Themen fällt eines sicher auf, jeder stellt den Sachverhalt immer so dar, sodass er im besten Licht erscheint.

    Dass das aber nicht hilfreich ist um eine Frage beantworten zu können dürfte auch klar sein, sodann geht man einher und versucht teils mit provozierenden Antworten die Wahrheit aus dem TE herauszulocken, was in ca. 80% auch gelingt.

    Gaube mir, hier ist eine geballte Sach- und Fachkenntnis versammelt bei den Stammusern und es konnten in vielen, vielen Fällen sehr hillfreiche Tipps gegeben werden.

    Gruß
    BHShuber

    Liebe Forumsmitglieder,

    Ich danke euch im Voraus.
    Liebe Grüße

    takamine

    Hallo,

    du kannst dem Mieterhöhungsverlangen widersprechen oder aber gar nichts tun, in beiden Fällen, wird der Vermieter dann wohl, wenn es ihm ernst ist, die Mieterhöhung versuchen per Gericht, bzw. Klage zu erreichen.

    Spätesten hier wird sich dann zeigen ob er bei dem Verlangen nach einer höheren Miete Formfehler begangen hat.

    Meinungen und Empfindungen über den Zustand der Mietsache sind subjektiv, der Mieter hat naturgemäß eine Andere als der Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

    Jetzt ist hier schon die rede von mietschulden. Erstmal habe ich eine ganz normale kündigung eingereicht und eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Also zu befürchten habe ich erst mal gar nichts.
    Wie gehässig kann man eigentlich sein? Ihr seit doch so aufgeklärt. Dementsprechend sollte man sich denken können dass ich bestimmt nicht in einer 90qm behausung lebe! Daher werde ich wohl auch , selbst wenn, keine enormen mietschulden verursachen können! Ist ja n witz!

    Und noch mal zum Befall . Es sind in 3 Zimmern Dielenböden. In all diesen zimmern kriecht es. In allen dunklen ecken!

    Zu den Vorwurf ich würde nach einem Grund suchen:
    Ich wohne seit meinem 16. Lebensjahr alleine. Habe mir alles was ich an Möbeln, Textilien usw besitze hart erarbeiten , ersparen und aus zweiter hand nehmen müssen. Es hängt zum Teil eine menge Herzblut dran. Eine Couch, in deren Bettkasten 7 Larven zu finden waren , nehme ich bestimmt nicht mit in meine nächste unterkunft. Die kosten diese fiecher beseitigen zu lassen sind höher als ein berauchtes “neues“ sofa von ebay. Wenn man nicht viel hat, kann man nicht mal eben kaufen! Daher trenne ich mich auch sehr ungern von meinen Besitzen. Da ich aber nichts verschleppen möchte, ist dies wohl notwendig.

    Ich habe keinen Zuspruch erwartet sondern lediglich Meinungen zur Situation bezüglich einer fristlosen Kündigung. Dass sich leute hier anscheinend so an meiner Situation erfreuen , gehässig werden und auch noch solche Vorwürfe in den Raum werfen finde ich ubfassbar. Vielleicht kommt ihr selber oder eure Kinder ja mal in so eine Situation. Dann denkt ihr vielleicht anders. Karma leute, Karma!

    Hallo Samira,

    lass dich von so mancher Äusserung nicht beirren und auch nicht ärgern, es ist halt eben auch so, dass es immer wieder viele neue User oder Fragende gibt, die nicht wirklich den Sachverhalt richtig darstellen und auch sich immer wieder in ihren Aussagen verstricken, dann bist du hier nicht gerne gesehen und wirst dementsprechend auch gedisst.

    Lasse dich nicht aus deinem Konzept bringen, die ersten Schritte hast du ja schon eingeleitet nun ist der Vermieter am Zug, macht er nichts, dann lass dich von einem Juristen beraten.

    Gruß
    BHShuber

    Liebe Forumsmitglieder,


    Meine Frage ist nun: Ist es zulässig, dass die Eigentümergemeinschaft über Sanierungsmaßnahmen entscheidet und Folgekosten, die mehrere Tausend Euro betragen werden, dem Mieter aufgebürdet werden? Meine Mutter ist inzwischen Rentnerin und alleinstehend und damit finanziell (und auch sonst) komplett überfordert. Und kann sie nicht im Gegenzug verlangen, dass die Vermieterin die neue Verkabelung und die Beseitigung der Schäden übernimmt? Sie kann ja schlecht eine Wohnung ohne Beleuchtung vermieten.

    Falls jemand dazu etwas sagen kann, wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße, Susanne

    Hallo,

    ja, das ist rechtens und von aufbürden ist keine Rede auch wenn man das als Mieter naturgemäß anders sieht.

    Und Schadenersatzanspruch für einen Nichtbestandteil der Mietwohnung durch Selbsteinbauten gibt es schon gar nicht!

    Anders wäre das, wenn die Beleuchtung so mitsamt Verkabelung im Mietvertrag als Bestandteil der Mietsache stehen würde, ein Blick in den Mietvertag unter dem Passus, z. B. Zustand der Mietsache bei Rückgabe der Wohnung dürfte das bereits erklären, weil Beispielhaft, wenn das dort so steht die Selbsteinbauten eines Mieters erwähnt sind.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo nochmal,
    Den Betrag kann mir die Vermieterin leider noch nicht nennen, da auch sie noch keine Rechnung vom Reinigungsunternehmen hat... Das Reinigungsunternehmen ist übrigens gleichzeitig der Hausmeister der Wohnanlage, dem dann unsere "verdreckte" Wohnung gezeigt wurde, der Vermieter selber hat die Wohnung zwischendurch nicht gesehen und verlässt sich dabei voll auf die Aussage des Nachmeters. Die Wohnung war alles andere als verdreckt und die Küche und auch das Bad wiesen lediglich, meiner Meinung nach, ganz normale Verbrauchsspuren auf. Wir haben nur ein knappes Jahr in der Wohnung gewohnt und auch an uns wurde die Wohnung nicht vom Vermieter sondern vom vormieter übergeben.
    Ich frage mich vor allem ob es rechtens ist, dass wir die Wohnung wie vom Vermieter gewünscht an den Nachmieter übergeben, dieser keine Einwände hat und dann 3 Wochen später der Zustand der Wohnung bemängelt wird und uns eine Reinigung in Rechnung gestellt wird.

    Hallo,

    das ist rechtens, der Vermieter kann entweder selber kommen oder eine von ihm beauftragte Person, in diesem Fall der Nachmieter.

    Es oblag dir, eine Ausfertigung des Protokolls aushändigen zu lassen, wenn das nichts davon steht, dass die Wohnung verdreckt übergeben wurde und vom beauftragten unterschrieben wurde, dürfte es schwer fallen für den Vermieter den Kautionseinbehalt zu rechtfertigen.

    Allerdings müsst ihr die Herausgabe der Kaution einklagen, denn der Vermieter wähnt sich im Recht.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Abend,


    Ich habe versucht mich einzulesen, aber inwiefern habe ich Anspruch auch durchgehend Warmwasser? Muss ich es hinnehmen das sie es abstellen? Wenn nein, was für Rechte hätte ich?

    Ich hoffe Sie können mir helfen.

    Vielen Dank vorab.

    Hallo,

    euer erster Ansprechpartner ist der Vermieter, genau dieser muss veranlassen, dass die WW-Versorgung auch nachts sicher gestellt ist, wie er das macht, ist nicht euer Problem.

    Informationen, dass das Warmwasser zur Verfügung stehen muss, habt ihr ja bereits bekommen, also fordert euren Vermieter auf, diesen Umstand zu ändern.

    Je nach Reaktion des Vermieters könnt ihr dann weitere Schritte planen, wie z. B. eine Mietkürzung oder gerichtliche Verfügung, WW-Versorgung auch nachts sicher zu stellen, bzw. stellen zu lassen.

    Bitte murkst hier nicht selber rum, ohne juristischem Beistand wird das nichts werden.

    Gruß
    BHShuber

    Erstmal danke an BH Schuber !!!

    Und an die , die mir hier sowas unterstellen . Euch soll bitte ein kleiner Teppichkäfer rein geklogen kommen und schön seine eierchen legen ! Ich bin 20 jahre alt und azubine . Ich weiss ja nicht ob ihr damals die kohle von euren erzeugern in den a**** gesteckt bekommen habt aber ich bekomme keine Unterstützung und kann mir einen umzug bei gott nicht leisten . Ihr habt echt ne ganz tolle Phantasie . Weiter so !

    Hallo,

    und danke.

    Bedenke bitte, dass das Zitat nur beispielhaft und nicht fallspezifisch ist, es ist alles eine "kann" Option.

    Ohne juristischem Beistand wirst du hier nicht weiterkommen, das ergibt sich bereits aus deinen Erläuterungen.

    Hierfür gibt es aber auch eine Lösung, die da heisst, Gerichtskostenbeihilfe, die kann ein Anwalt für dich bei Gericht beantragen, nachdem du AZUBI bist wird dir diese sicher auch genehmigt um deine Ansprüche an den Vermieter durchsetzen zu können.

    Überlege dir gut was du tust, es muss schon ein erheblicher Ungezieferbefall vorhanden sein um eine fristlose Kündigung durchzudrücken, nicht dass du am Ende noch so richtig draufzahlst.

    Gruß
    BHShuber

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