Beiträge von BHShuber

    Ich muss dazu sagen das die Glastür aus einer einfachen Verglasung besteht, diese wurde (bevor dieses Haus zu 2 Wohnungen gemacht worden ist) als normal zwischen Tür eingebaut damals vom alten Vermieter.

    Hallo,

    und mit einem Sicherheitsschloss versehen, jetzt noch die Frage wie Bruchsicher ist die Verglasung?

    Dann noch, wie ist das Wohnhaus, bzw. die Hauseingangstüre gesichert?

    Wenn kein Hausfremder Zugang hat ohne eine Hausschlüssel, dann sollte der Fürsorgepflicht genüge getan sein, die Wahrscheinlichkeit, dass dein Nachbar deine Tür aufbricht ist wohl verschwindend gering.

    Gruß
    BHShuber

    Die 90 m³ WW-Verbrauch entsprechen in etwa dem von 6 Personen.

    Hallo,

    eine Frage in eigenem Interesse, wie kommst du auf diese Werte, ich habe ein Reihenhaus vermietet, es leben dort 3 Erwachsene und ein Säugling, ja der Verbrauch sobald ein Säugling da ist wird er immer höher, rede nur vom Wasserverbrauch, die haben 135,35m³ verbraucht, demnach ein Verbrauch von ca. 10 Personen?

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Anitari,

    nein es ist eine Mieterhöhung und nicht die Erhöhung der Nebenkosten. Und ich stehe nicht mit im Mietvertrag, aber da wir zusammen Leben ist es ja automatisch in der Formulierung ein Wir.

    Gruß Cigorin

    Hallo,

    der Vermieter kann eine Mieterhöhung gerne verlangen, wenn dies ausreichend begründet ist, was das genau heisst, liest du hier:

    http://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/…uefen-E1223.htm

    Die Türe ist so eine Sache, da bereits am Anfang akzeptiert mitgemietet, könnte man im höchsten Falle den Vermieter bitten, die Türe auszutauschen, eigenes subjektives Sicherheitsgefühl reicht hier nicht.

    Zudem hat der Mieter auch selbst viele Möglichkeiten die Türe sicherer zu machen solange er die Türe dabei nicht beschädigt.

    "Ausweichend diese Information:
    Glastüren, die optisch häufig sehr attraktiv gestaltet sind, müssen aus Glaskomponenten bestehen, die nachweislich Bruchtests erfolgreich bestanden haben. Einfache Verglasungen, wie sie zum Beispiel im Inneren der Wohnung zum Einsatz kommen können, taugen daher nicht für die Wohnungstür.
    Es handelt sich dabei natürlich um Aspekte der Sicherheit, die die Wohnungstür gewährleisten sollte. Sind diese Vorgaben nicht hinreichend erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass im Falle eines Einbruchs nicht nur die Polizei eine Mitschuld des Wohnungsbesitzers einräumt, auch die Versicherungen treten unter solchen Bedingungen womöglich nicht in Kraft."

    Wenn nachgewiesen in der Region viele Einbrüche gab, könnte man durchaus mal die Polizei bitten die Türe zu begutachten, dort gibt es sogenannte Präventionsabteilungen die aus pensionierten Polizisten bestehen und Beratungsleistungen anbieten und oder den Hausratversicherer fragen.

    Das wäre dann, wenn die Türe nicht den Standarten entspricht sicher ein wenig Munition für das Begehren einer anderen Türe, zudem erinnere man den Vermieter an seine mietvertragliche Nebenpflicht aus dem Mietverhältnis die da heisst Fürsorgepflicht des Vermieters, hier lesen:

    https://www.mietrecht.de/pflichten-aus-mietvertrag/

    Allerdings nur und ausschließlich, wenn die Wohnungseingangstüre keinerlei Mindesanforderungen der Sicherheit betreffend entspricht.


    Gruß
    BHShuber

    Hallo Berny,
    danke für deine Antwort.

    Nein bei der Gewerbemeldestelle habe ich mich nicht erkündigt! Kriege ich da als fragender dritter überhaupt eine Auskunft?

    Und nein, es war definitv vorher eine Mietwohnung und sieht in weiten Teilen auch heute noch wie eine aus. Sprich es sind keine Büroräume oder Vereinsräume oder sonstiges sondern einfach meine Wohnung x 2 . Ich denke, deshalb war es auch schwer die Wohnung wieder als ganze zu Vermieten...

    Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher ob hier eine Gewerbemeldestelle zuständig ist, wie von dir beschrieben ist hier ein Verein eingezogen.

    So nun zum Thema, hast du schon ein Lärmprotokoll erstellt, von wann bis wann, an welchen Tagen usw. wenn ja, sollte der Vermieter hier schriftlich auf die außerordentliche Lärmbelästigung aufmerksam gemacht werden unter der Angabe, das dies zu einer Mietkürzung berechtigen würde, wer möchte schon gerne unter einem Vereinsheim wohnen, das ist nachvollziehbar.

    Hier lesen:

    http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag11.html

    Gruß
    BHShuber

    Wieso dieses? Der Parkplatz wird ja wohl vom Bauamt so genehmigt worden sein, oder meinst du das ist ein Schwarzbau? Da ist extrem unwahrscheinlich, weil eine neue Auffahrt mittelfristig immer auffällt.

    Hallo,

    er hat in seiner Mühe hier Argumentationen zu finden übersehen, dass die Regel auch Ausnahmen zulässt.

    Gruß
    BHShuber

    Abweichend von meinen Vorrednern, komme ich bei meiner Einschätzung zu einem anderen Ergebnis.

    Der Ausbau einer vorhandenen, mitvermieten Einbauküche stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung der Mietsache dar, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Auch ist der Vermieter in diesem Fall nicht verpflichtet, bauliche Veränderungsbegehren des Mieters zu akzeptieren. Dem Mieter fehlt somit die Anspruchsgrundlage für sein Begehren.

    Etwas anderes würde sich dann ergeben, wenn der Mieter aus gesundheitlichen Gründen bauliche Veränderungen vornehmen möchte. In diesem Fall besteht ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf dessen Zustimmungserteilung. In diesem Fall könnte der
    der Vermieter gem. § 554a Abs. 2 BGB seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen.

    Der hier behandelte Fall ist zwar anders gelagert, jedoch erkenne ich keinen Grund, warum der Vermieter nicht analog zu der o.g. Regelung eine zusätzliche Sicherheitsleistung im Rahmen seiner individuellen Zustimmung fordern könnte. Der Ausbau einer vorhandenen Einbauküche stellt eben keine vertragsgemäße Nutzug dar, auf die der Mieter Anspruch hätte. Eine Benachteiligung des Mieters bei Nichterteilung der Zustimmung der Umbaumaßnahmen ist somit nicht gegeben. Vielmehr hat der Mieter die Wahl, entweder dem Vermieter eine zusätzliche Sicherheit zu überlassen oder die Umbauten nicht durchzuführen.

    Hier wäre also zunächst zu klären, ob der bereits erfolgte Ausbau der vorhandenen Küche mit oder ohne Zustimmung des Vermieters erfolgte.

    Hallo Sweeny,

    lese deine Ausführungen immer gerne und interessiert durch.

    Gehe ich aber entgegen deiner Ausführung davon aus, dass die ursprünglich verbaute Einbauküche mietvertraglich Bestandteil der Mietsache war, kann der Vermieter hier keinerlei weitere Kaution verlangen oder aber auch auf die Küche bezogene Sicherheitsleistung.

    Abgerechnet wird zum Schluss, der Mieter hat den ursprünglichen Zustand der Mietsache wieder herzustellen und ihm obliegt die Obhutspflicht für die ausgebaute Küche, sprich er muss dafür Sorge tragen, dass die Küche durch die Einlagerung nicht zu Schaden kommt, wenn doch muss der Mieter eben für Schäden aufkommen.

    Ich gehe sogar noch weiter ist es von Seiten des Vermieter nicht einmal möglich die Forderung während der Mietzeit, dass der Mieter hier extra Vorsorge zu treffen hat, mittels Container oder Einmietlager, die Küche nach seinem Gutdünken einzulagern hat.

    Denn wie bereits erwähnt, abgerechnet wird zum Schluss. Unberücksichtigt der nicht eingeholten Genehmigung durch den Vermieter.

    Gruß
    BHShuber

    Das sollte man vorab besser selbst klären/prüfen. Der Vermieter könnte ja erklären z. B. das die einmalige Schädlingsbekämpfung mietvertraglich umlegbar ist.

    Hallo,

    genau darauf will ich hinaus, ist es unrichtig was der Vermieter hier verzapft, ist der Einspruch bereits berechtigt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo alle Miteinander,

    Ich würde mich über Meinungen und Ratschläge sehr freuen.

    Danke an Euch und einen schönen Start ins Wochenende.

    Liebe Grüße Lisa


    Hallo,

    den Vermieter bitten ob er die Pumpe gegen diese austauscht, wäre ein Vorschlag:

    http://wilo-pumpenfoerderung.xperts.de/hausbesitzer?g…CFVMo0wodLHwBkg

    Oder in Selbstvornahme eine andere neuere und effizientere Pumpe verbauen lassen, natürlich nur in Absprache mit dem Vermieter.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    Ich soll für 1 Jahr (65m² / 1 Person) insgesamt 1300€ (950€ wurden über das ja schon eingezogen) zahlen bzw. 350€ nachzahlen und das erscheint mir etwas hoch.

    Posten wie Schädlingsbekämpfung etc fallen mir halt auf..

    Humpel


    Hallo,

    grundsätzlich sind eigenen subjektive Empfindungen ob etwas zu hoch ist kein Grund einer Neben- und Betriebskostenabrechnung zu widersprechen oder einzelnen Posten zu widersprechen.

    Hier hat der Mieter den Beweis zu führen, in aller erster Linie, sich mit dem Vermieter auseinanderzusetzten in der Form, dass man sein Recht auf Belegeinsicht in Anspruch nimmt.

    Hierbei kann man sich dann vom Vermieter erklären lassen wann, was, wo, wieso und ob diese umgelegten Kosten mietvertraglich vereinbar sind.

    Dann ist es sinnvoll wenn man weitere Schritte einleitet oder gehst zum Mieterbund, der dann einen pauschale Einspruch gegen die Abrechnung verfasst und den Vermieter dann damit konfrontiert oder einem Rechtsanwalt für Mietrecht, der dann sagen kann ob man hier einen berechtigten Einspruch gegen die Abrechnung hat.

    Gruß
    BHShuber

    Ich bin ziemlich sicher, dass der Vermieter bzw. dessen Verwalter, Rechnungen vorlegt die den angesetzten Beschaffungspreis ausweisen. Da aber dieser Preis, es handelt sich um den Monat Januar 2015, mit ca. 1,10€/l ausgewiesen wird, während der vom stat. Bundesamt ermittelte Preis für Jan. 2015 bei ca. 0,55€/l lag, interessiert mich wirklich eine gesetzliche oder rechtsprecherische Grenze ab der eine unwirtschaftliche Beschaffung anzunehmen ist, die nicht zu Lasten des Mieters gehen darf. Der geringe Anfangsbestand (Rest aus 2014) ist ebenfalls mit zu hohem Preis angesetzt hat aber keinen substantiellen Einfluss auf die Abrechnung. Die Beschaffungsdaten sind mit Menge und Datum angegeben und damit nachprüfbar. Es handelt sich hier um einen Großvermieter aus GB der alle 2 Jahre den Verwalter austauscht - das nur nebenbei. Danke für die Mühe

    Hallo,

    dann nimm von deinem Recht zur Einsicht in die Unterlagen gebrauch und kontrolliere ob die Beschaffungspreise in der Tat so hoch waren wie in der Abrechnung angegeben, wenn ja kann man versuchen, dem Vermieter einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu unterstellen, den Nachweis freilich muss derjenige erbringen, welcher diesen Verstoß bemängelt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen, ich bräuchte einen Rat wie man in der Situation am besten vorgehen soll.

    [B]Etwas viel an Text, jedoch hoffentlich alles notwendige erwähnt, sonst bitte ich um Rückfragen.


    Hallo,

    als Mieter kannst du bei anhaltendem Lärm unter Umständen auch eine Mietminderung geltend machen.

    Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

    Da der Nachbar eben auch an einer Reparatur interessiert ist, weil er ja zwangsweise seine Tür nicht normal schließen kann, betrifft das eben dann die mietvertragliche Nebenpflicht des Vermieters, in der er den Lärm einzustellen hat und die Mietsache in gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten hat.

    In jedem Fall sollten Sie ein Lärmtagebuch unter Benennung von Zeugen führen, um es im Zweifelsfall als Beweismittel vorlegen zu können. Insbesondere die Höhe der Mietminderung ist aber auch wieder eine Frage des Einzelfalls.

    Also tut euch zusammen und fordert des Vermieter schriftlich auf die Türe in Ordnung zu bringen. Fruchtet das nicht müssen eben dann schwerere Geschütze aufgefahren werden.

    Gruß
    BHShuber

    Habe bei meiner HK Abrechnung entdeckt, dass die angesetzten Beschaffungskosten um ca. 100% über den zum genannten Zeitpunkt festgestellten und auch nachweisbaren Marktpreisen liegen. Gibt es hier eine gesetzliche Vorgabe ab welchem Überzug (in %)eine unwirtschaftliche Beschaffung vorliegt? Habe derzeit Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt und harre der Antwort

    Hallo,

    ist denn ersichtlich, dass sich die Beschaffungskosten nicht auf den Anfangsbestand bezog, der in der Vergangenheit duchaus einen höheren Betrag bzw. Beschaffungspreis rechtfertigt?

    Man müsste das Dingens mal sehen können um sich eine Meinung darüber zu bilden, vielleicht klärt sich das ja auch auf, sofern man eine Reaktion auf den Widerspruch erhält.

    Gruß
    BHShuber

    Was sagt der Mietvertrag wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist?

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Seite als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hochladen.

    Das hier ist zum Thema ganz interessant

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…terungsschaeden

    Hallo,

    guter Link, gefällt mir, das kann man dem Vermieter mal so richtig unter die Nase reiben.

    Will man keinen Ärger, dann versuchen mit einen Bürste und Grünbelagentferner für Steinzeug versuchen, meist funzt das ganz gut.

    Gruß
    BHShuber

    Du schreibst von Recht anderen Usern etwas vorzuschreiben und bedienst Dich bereits im nächsten Satze dessen, was Du anderen vorwirfst. Eventuell bist Du selbst für ein Laienforum unterqualifiziert und solltest Dir ein anderes Hobby suchen?

    Hallo,

    in deinem Fall nehme ich mir das Recht heraus, denn deine Beiträge und zwar alle lassen zu 100% den Bezug auf die eigentlich gestellte Frage eines User oder Ratsuchenden missen.

    Einzig der permanente Versuch hier rumzutrollen, unterschwellige Beleidigungen und ausgemachter Schwachfug sind Inhalt deiner Beiträge zu jeglichem Thema.

    Lass es einfach, tue deine Meinung zum Thema kund und hilf dem Fragenden! Wenn du das nicht kannst dann hast du die Forenregeln und den Forensinn leider nicht verstanden.

    Gruß
    BHShuber

    was soll man da noch sagen?

    Hallo,

    am besten gar nichts, wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, wie das bei 99% deiner Beiträge der Fall ist.

    Was denkst du eigentlich wer du bist und mit welchem Recht du hier Usern vorzuschreiben hast wie, was und inhaltlich sie zu schreiben haben.

    Troll dich dorthin wo man diesen Schmäh auch lesen will oder sich köstlich darüber amüsiert.

    Gruß
    BHShuber

    Ich bin zwar nicht Paulchen, aber ich bin mir der Kontrollpflicht und Haftung bewusst.

    Es geht mir doch nur einfach darum, was für Mieter leichter zu gestalten ist- Schneeräumen nach Schneekarte oder nach Plan.

    Hallo,

    Übertragung durch Vertrag:
    Die Übertragung des Winterdienstes auf den Mieter muss im Mietvertrag selbst oder gesondert vertraglich erfolgen.

    Eine Verpflichtung des Mieters aufgrund der Hausordnung ist nur gültig, wenn der Mietvertrag hierauf ausdrücklich Bezug nimmt und die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist.

    Umstritten ist ob eine formularmäßig formulierte Übertragung den AGB-Vorschriften Stand hält. Die meisten Gerichte bejahen dies. Außerdem sollte der Vermieter dem Mieter einen Zeitplan für die Durchführung der Dienste übergeben.

    Dann klappts auch mit dem Winterdienst, übrigens war das Kapieren durchaus nur auf unser Paulchen gemünzt, der ausser Beiträge anderer User zu kritisieren hier nicht viel konstruktives beiträgt.

    Gruß
    BHShuber

    Wir wohnten 6 Jahre lang in einem Einfamilien Haus zur Miete,
    von Anfang an war der Balkon im 1 OG nicht nutzbar,der Beton war kaputt, das Balkongeländer morsch.

    Der Vermieter sicherte uns zu das der Balkon erneuert wird, jedes Jahr auf's neue...
    und jedes Jahr hieß es das es zur Zeit aus finanziellen Gründen nicht möglich seie.

    Dummerweise haben wir aus Rücksicht keine weiteren Schritte unternommen.

    Am Haus befindet sich des weiteren eine Zisterne, die für die Toilettenspülung gedacht war,
    diese war aber falsch angeschlossen und zwar gab es keine klare Trennung zum Trinkwassernetz.
    Diese ließen wir damals trennen, haben also die letzten 6 Jahre Zisternengebühr gezahlt
    obwohl wir davon gar keinen nutzen davon hatten.


    Das war nur ein Teil der Mängel die vorlagen.

    Der Vermieter hatte von allen Mängeln Kentniss und uns die ganzen Jahre nur vertröstet,
    aus Rücksicht haben wir damals keine weiteren Schritte unternommen.

    Ist eine rückwirkende Mietminderung nach Auszug noch möglich?

    Danke im vorraus.

    Hallo,

    das ist sehr bedauerlich für euch, dass ihr so nett seid, denn ausser dem Balkon hätte man durchaus hier mittels Möglichkeiten den Vermieter unter Druck setzen können, was ihr aber nicht getan habt, euer eigenes Handeln und Gutmütigkeit hat euch um euren Anspruch gebracht.

    Jetzt rückwirkend noch zu handeln ist nicht mehr möglich.

    Gruß
    BHShuber

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