Beiträge von BHShuber

    Kann mir jemand sagen ob so eine Steigerung der Kosten für die Gebäudeversicherung generell zulässig ist, und ob, wenn diese Steigerung auch 2014 schon feststand, der Vermieter die Nebenksten entsprechend hätte anpassen müssen?

    Hallo,

    das liegt sicherlich auch daran, dass die Gruppierung deiner Wohngegend in eine andere ZÜRS Zone eingruppiert wurde, siehe hier:

    geo-informationssystem-zuers-geo-zonierungssystem-fuer-ueberschwemmungsrisiko-und-einschaetzung-von-umweltrisiken

    Aber lass dir wie schon von den Vorschreibern angemerkt, mal die Unterlagen zeigen und erklären wie und warum diese Beiträge zustande kamen.

    Gruß
    BHShuber

    Ich möchte hier keine rechtssichere Antwort. Ich möchte nur, dass mich Leute mit mehr Erfahrung mich in meinem Heizverhalten korrigieren bzw. mir sagen können, dass bei dem Heizverhalten solche Kosten im Normalfall nicht anfallen dürfen.

    Der Nebenkostenabrechnung habe ich bereits widersprochen. Zahlen muss ich wohl trotzdem erstmal. Und gegen die ISTA komme ich, denke ich, nicht an, solange auf den Zählern die abgelesenen Werte stehen.

    Hallo,

    du sollst auch nicht gegen ISTA vorgehen, das ist Sache des Vermieters, sind diese Zahlen begründet unplausibel, hat der Vermieter das zu prüfen!

    Und wenn du die geforderte Nachzahlung leistest dann bitte ausschließlich unter Vorbehalt, wenn du zahlst, dann hälst du das Risiko einer falschen Einschätzung deinerseits gering, solltest du aufgrund deines Widerspruches nicht zahlen, dann wäre das nachteilhaft für dich, wenn dir der Einspruch um die Ohren fliegt.

    Kuck mal:

    http://www.focus.de/immobilien/mie…aid_683027.html

    Gruß
    BHShuber

    Also. Das Haus besteht aus (inkl mir) 6 Parteien.

    Ich habe die Hausordnung unterschrieben.

    Der will halt nicht, dass Wäsche gewaschen werden soll, wenn man in der jeweiligen Woche nicht auf den Plan steht.

    Hallo,

    was willst du denn noch jetzt, ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht oder was?

    Jegliche Vereinbarung die nicht explizit mit dir ausgehandelt wurde ist keine Individualvereinbarung zum Mietvertrag und somit unwirksam, ebenso die Beschränkung in der Hausordnung.

    Das mag für Miteigentümer gelten, die das in der WEG beschlossen haben aber niemals für einen Bruder oder Vermieter, was die mögen ist Scheißegal.

    Selbst den Platz zu bestimmen wo du das zu machen hast ist unwirksam, auch wenn ein Platz in Keller zugewiesen ist, wäre es möglich in der Wohnung eine Waschmaschine aufstellen zu können ohne das der Vermieter das verhindern könnte.

    Siehe hier:


    http://www.hausverwalter-abc.de/waschen.html

    https://www.mieterbund.de/index.php?id=597

    Also, wenn dich einer darauf anspricht, dann sag ihm mal was Sache ist.

    Gruß
    BHShuber

    Ich will auch keine Diskussion. Ich habe keine Erfahrung was heizen und Heizkosten angeht. Ich sage euch wie ich heize, ihr sollt mir sagen ob es normal ist, oder ob es solche hohen Kosten verursachen kann. Mehr nicht.

    Hallo,

    du bist ja ein herziges Kerlchen, in dem Fall, wenn du eine rechtsichere Antwort haben möchtest, wendest du dich bitte an eine Anwalt, der was kann halt, den gibt's sicher auch in deiner Nähe!

    Zudem, wenn das alles so ist wie von dir beschrieben, ist dein Vermieter der erste Ansprechpartner, denn ausschließlich mit diesem hast du ein vertragliche Vereinbarung.

    Wie man das mach, siehe hier:

    https://www.mineko.de/widerspruch-heizkostenabrechnung/

    http://www.widerspruch.org/betriebskosten…-einspruch-ein/

    Gruß
    BHShuber

    Hallo, hoffe es kennt sich hier jemand aus. :)

    Wohne in der Wohnung 1 Jahr und habe seitdem immer meinen Stelplatz gehabt.

    Dieser Parkplatz ist im Mietvertrag mit reingeschrieben, das er zu meiner Wohnung gehört. Das darf doch dann mir egal sein was die Mieter davor gemacht haben?

    Oder muss ich den Platz tauschen?

    Hallo,

    einmal davon abgesehen, dass wenn der Ersatzstellplatz nicht einige Kilometer vom mit gemieteten entfernt liegt, ist das echter Kleinkram.

    NEIN, ein Stellplatztausch muss nicht durchgeführt werden da die geographische Lage des Stellplatzes eine zugesicherte Eigenschaft des im Mietvertrag vereinbarten Stellplatzes darstellt.

    ABER möchte man sich deshalb mit dem Vermieter in die Haare kommen?

    Sollte der Stellplatz z. B. unter einem Baum sein und die Vögel verscheißen mein Auto oder man hätte mit Baumharz und Verschmutzung zu rechnen, würde ich persönlich das auch nicht wollen, gäbe es aber keine wesentliche Verschlechterung, könnte man durchaus mal guten Willen zeigen.

    Einmal davon abgesehen, dass der Vermieter das auch schon beim Mieterwechsel hätte richtig stellen können.

    Gruß
    BHShuber

    Vieleicht lässt sich das Problem mir der nicht nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung anhand eines Bild besser nachvollziehen.

    Anbei meine Nebenkostenabrechnung:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hallo,

    die waage Aussage über ein Ergebnis der Abrechnung ist nicht bindend, ich glaub das erkennst du auch oder?

    Das Ergebnis steht fest, wenn alle Unterlagen berücksichtigt wurden, die zum Ergebnis einer Abrechnung führen.

    Dieser Schmierzettel ist in gar keinem Fall eine Abrechnung über Neben- Betriebs- und Heizkosten, das ist Murks.

    Überlege dir gut in wie weit du gehen möchtest, wie bereits mehrmals erwähnt, wäre es dem Vermieter ein leichtes das Ärgernis mit dem Mieter abzustellen, unberücksichtigt, dass dem Mieter eine förmlich und inhaltlich richtige Abrechnung zusteht.

    Hier kannst mal schauen wie die Mindestanforderungen für eine Abrechnung aussehen:

    https://www.mietrecht-reform.de/praxistipps-mi…stenabrechnung/

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    Mich ärgert außerdem, dass bei einer Nachzahlung die Nebenkostenabrechnung noch im Januar im Briefkasten liegt und bei einer Rückerstattung ein Jahr gewartet. Ich weiß das es rechtlich in Ordnung ist aber trotzdem ärgert mich diese Vorgenensweise.

    Gruss

    Hallo,

    hier wäre unter Umständen ein Ansatz, wenn die Abrechnung nicht rechtzeitig zugestellt wurde, kommt auf den Abrechnungszeitraum an.

    Zudem, Rückzahlungen an den Mieter sind in der Regel sofort nach Zustellung der Abrechnung fällig und nicht erst ein Jahr danach, entscheidend wird aber sein, ob im Mietvertrag andere Fristen für Guthaben oder Nachzahlungen vereinbart sind.

    Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen des Vorschreibers an.

    Gruß
    BHShuber

    Also. Darauf kann ich doch zumindest eine Antwort formulieren.

    Letztes Jahr habe ich offensichtlich die Ablesung auch nicht mitbekommen. Im letzten Jahr habe ich von meiner Vermieterin keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Folglich habe ich davon nichts mitbekommen.

    Dieses Jahr habe ich offensichtlich ebenfalls nichts von der Ablesung, wohl irgendwann Anfang des Jahres mitbekommen. Anscheinend wurde einfach IRGENDETWAS in das Messprotokoll (glatt 100) eingetragen.
    Deshalb hatte ich der Nebenkostenabrechnung wiedersprochen, da sie auf einem Messprotokoll basiert, was offensichtlich falsche Messwerte erhält. Folglich also falsch ist.

    Hallo,

    wie mir scheint, war mein Anfangsverdacht doch begründet und wie mir scheint bekommst du so gar nichts mit.

    So, eine Lösung deines Problems könnte sein, dass du künftig am Anfang des Abrechnungszeitraumes die Heizkostenverteiler selber abließt und diese dem Vermieter oder dessen berechtigten Vertretern zur Verfügung stellst.

    Je nach Gerät wäre es unter Umständen vielleicht möglich, den Vorverbrauch des vorhergehende Abrechnungszeitraumes auch jetzt noch abzulesen und zu Verfügung zu stellen mit der Bitte um Berichtigung der Abrechnung mit den tatsächlichen Werten, vielleicht.

    Gruß
    BHShuber

    1. Ich wohne seit 2,5 Jahren in der Wng. Seit Beginn war es in Ordnung, das ich vor der Tür ein schmales Schuhregal stehen hab. Es war so schmal, das es nicht mal die Sicherheit im Falle eines Brandes gefährden würde. Schon mal gar nicht, da ich unterm Dachgeschoss wohne, d.h. keiner rauf läuft. Seit wir aber seit 6 Mon. einen neuen Sachbearbeiter für das Gebäude haben, sind nicht mal mehr 1 Paar verdreckte Straßenschuhe erlaubt. Allerdings nur im 1. Stock. Im EG dürfen Schuhe stehen. Obwohl dies eine größere Gefahr darstellen würde.Mal abgesehen davon, das die Feuerlöscher nicht geprüft sind und im Keller in einer Ecke rumstehen. Gibt es nicht eine Art Duldungsgesetzt oder so? Dürfen nun nicht mal mehr Straßenschuhe vor der Haustür stehen?

    2. Die Wng ist komplett kalt. Keine Zentralheizung. Wir können mit Holz- oder Ölöfen heizen. Ölöfen sind in der Wng inbegriffen beim Einzug, wenn man aber wie ich mit Holz heizen will kann man die Ölöfen auf den Dachboden oder in den Keller unterbringen. Diese wurden aber letztes Jahr aufgrund vom Alter entsorgt. Holz kann ich mir leider nicht mehr leisten, möchte nun auf Öl umsteigen. Die meinten aber ich müsse mir die Öfen hierfür selber kaufen. Ist dies richtig? Schließlich waren diese in der Wng inbegriffen?

    3. Unsere Wohnanlage schimmelt. 5 Mal habe ich bereits den Schimmel in einem Zimmer entfernt. Es sind immer die Außenwände. Am Lüften liegt es eindeutig nicht, ebenso wenig am heizen. Doch unternehmen wollen die nichts obwohl ich schon eine Allergie entwickelt habe und das Zimmer nicht mal mehr nutzen kann. Wie kann ich das voran bringen?

    Hallo,

    1. gehört nicht zur Mietsache, somit kann die Nutzung untersagt werden, Duldungsgesetz? Schon geil was der Gesetzgeber alles so regeln soll, es gibt Gesetze die regeln, genau das was du nicht möchtest, nämlich die Nutzung zu untersagen.

    2. beim Einzug, was soll das heißen, wenn dort Öfen waren, muss das nicht zwangsläufig so sein, dass diese Bestandteil der Mietsache sind, es könnte ja sein, dass der Vormieter diese hat stehen lassen, ein Blick in den Mietvertrag dürfte hier Abhilfe schaffen.

    3. dann lasse man einen Fachmann kommen, der feststellt, woher, aus welchem Grund und um welche Art von Schimmel es sich handelt, entweder hängt einem dann der Flunsch am Boden, weil man durch Heiz- und Lüftungsverhalten diesen selber verursacht hat oder es sich um einen Mangel oder Baumangel handelt, den der Vermieter zu vertreten hat, in diesem Fall sollte man den Mangel beim Vermieter anzeigen und unter Umständen eine Mietminderung vornehmen, dann grinst man wieder.

    Gruß
    BHShuber

    Na schön, aber dann müssten sie doch auch mal was anderes anzeigen(?) als Null...:confused:

    Hallo Berny,

    es gibt verschiedene Modelle, bei einigen kannst du mit den kleinen Knopf auf dem Zähler die Einheiten des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes anzeigen lassen, zudem auch die Einheiten des laufenden Zeitraumes. Die Nullstellung erfolgt automatisch wie bereits beschrieben.

    Hier liegt vielleicht der Ablesefehler von Seiten des TE, kann sein, muss nicht sein.

    Das Modell des Heizkostenverteilers mal im I-Net herausfinden und die Ablesebeschreibung, bzw. Anleitung befolgen, könnte Licht ins Dunkel bringen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:


    Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es steht so im Mietvertrag.

    Hallo,

    Wäsche waschen ist tägliches Werk und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, somit kann dir niemand verbieten wann du deine Wäsche wäscht.

    Zudem, gehört auch der Waschmaschinenplatz an dem du deine Maschine stehen hast zur Mietsache und das waschen dort zum vertragsgemäßen Gebrauch auch dieses Bestandteils.

    Jegliche Vereinbarung im Mietvertrag, die nur das Waschen von Wäsche an bestimmten Orten, wie z. B. Waschmaschinenplatz im Keller und vor allem zu bestimmten Zeiten vorschreibt ist schlichtweg unwirksam.

    Gruß
    BHShuber

    Strom, Warmwasserversorgung und Heizkosten werden NICHT mit den Nebenkosten verrechnet, da ich einen Warmwasserboiler im Bad habe und mit Holz heize. Dennoch zahl ich 110 € NK/Monat, das sind im Jahr 1320€.
    Letztes Jahr bekam ich 51 € wieder raus. Der Hausmeister ist fast nie zu erreichen, wenn man mal was braucht, im Sommer wird der Rasen dafür allerdings bis zu 4 mal in der Woche gemäht, egal ob er das braucht oder nicht und der Schornsteinfeger besucht uns auch 4 mal jährlich. Reparaturen sind hier fehl am Platz. Was der HM macht ist eh fraglich. Das einzig feste was ich bezahle sind monatlich die Müllkosten.

    Wieso sind die NK nur so hoch, obwohl so wenig beinhaltet ist?

    Hallo,

    warum, warum, warum ist die Banane krumm?

    Das alles sind Fragen, die du in allererster Linie mit deinem Vermieter klären solltest.

    Wir kennen weder den Mietvertag, noch das Warum!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    zunächst, gibt es sicherlich einen Aushang, wann die Ablesungen stattfinden, die finden oftmals jedes Jahr zur gleichen oder gleichwertigen Zeiträumen statt.

    Sollte jemand nicht in der Lage sein Aushänge zu lesen oder zu beachten, kommt es vor, dass der Ableser erfolglos versucht seine Arbeit zu machen, in diesem Fall ist eine Schätzung durchaus zulässig.

    http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php

    http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebsk…ende-schaetzen/

    Alleine durch Selbstablesung und Mitteilung an die Hausverwaltung hätte man die Schätzung ebenso verhindern können, dass du hier von den Ableseterminen so gar nichts mitbekommen hast ist ein wenig unglaubwürdig, zumindest für mich.

    Gruß
    BHShuber

    Also Ihr lieben, vielen Dank für eure vielen Kommentare. Ich hatte natürlich vor der Mietminderung eine Rechtsberatung bei meinem Anwalt. Dieser sagte mir dass das vorhanden sein eines Gerüstes richtigerweise die Miete um 10 % kürzen kann bzw. dazu berechtigt. Die Arbeiten am Dach die übrigens nicht konkretisiert dargelegt sind stören mich nicht und dagegen werde ich mich auch nicht wehren können. Übrigens gehen die Bauarbeiten in die Verlängerung daher erneuere ich die Minderung für den Monat Dezember:-)

    Hallo,

    ok, dann lies dir das hier nochmal sehr aufmerksam durch und vergleiche das mit der Höhe deiner Minderung, nicht dass du dich hier noch in die Nesseln setzt, weil der Winkeladvokat das so gesagt hat.

    http://www.mietrecht.org/mietminderung/…ung-baugeruest/

    Da wir die Vorort herrschenden Umstände nicht kennen, kann man zugegeben über die Höhe der Minderung keine verlässliche Aussage machen, vergiss nicht deine Hausratversicherung über das Gerüst zu informieren, dies könnte bei einem Schaden durchaus je nach Versicherungsbedingungen zu einer Obliegenheitsverletzung führen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    die Firma erreichte heute ein Fax des Mieterbundes, in dem man im Namen der Mandanten Beschwerde darüber einlegte, dass der Dachboden unangekündigt gereinigt wurde und somit dort Wäsche hing.
    Ich gebe zu, dies ist ärgerlich und wird weitergereicht.

    Nun fordern diese Mandanten allerdings Schadesersatz für die nochmals zu waschende Wäsche und ließen die Möglichkeit der Mietminderung anklingen.

    Habt ihr schonmal einen solchen Fall erlebt oder kennt hierzu Gerichtsfälle, in denen einer Minderung stattgegeben wurde?

    Vielen Dank.

    Hallo,

    sehr schön, mein Lieblingsthema, doch dies ist eine ganz neue Variante der Begründung, sehr geil, man kann nur hoffen, dass dies nicht Schule macht, sonst können Vermieter hier noch ein Sammelkonto errichten um für solche Forderungen gewappnet zu sein.

    Dieser Mieter wäre sicher auf meiner Liste der anstehenden Mieterhöhungen ganz oben zu finden.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Matzekovski,
    ich würde die Wohnung einfach kündigen, die Strafzahlung in Kauf nehmen und dafür die Wohnung in der Zwischenzeit auf Airbnb zwischenvermieten, somit hast du gegebenenfalls die Strafe wieder drin. Ist zwar nicht ganz legal wenn das mit deinem Vermieter nicht abgesprochen ist, aber ich schlimmsten Fall kann er dir ja nur die Miete kündigen und das wäre ja auch nicht so schlimm =)

    Hallo,

    das wäre ja mal ein Beitrag für unser Paulchen, da könnt er sich mal richtig drüber aufregen, hahahahhaaaa

    Zum Inhaltswert, lesen und vergessen!

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für den Link! Am 28.11.16 konnte ich einen Termin beim Bürgeramt zur Vertragsberatung vereinbaren.

    Hallo,

    sehr gut, der Link ist nicht schlecht, allerdings betrifft das hier nur bestehende Mietverträge WBS-konform.

    Ein Vermieter welcher WBS-Wohnungen anbietet kann durchaus Staffelmietverträge mit dem Mieter vereinbaren, er muss nur darauf achten, dass er die Voraussetzungen, bzw. Vorschriften der §§ 558 bis 560 BGB beachtet, sowie die zulässigen Mietobergrenzen nicht überschreitet.

    Das genau ist hier zu prüfen.

    Gruß
    BHShuber

    okay vielen dank an alle dann bin ich jetzt schon etwas weiter, jedoch weiss ich jetzt immer
    noch nicht was jetzt gilt...da hier wohl die meinungen auseinander gehen...

    wer könnt das denn zu 100 % wissen an wen soll ich mich wenden wegen dieser Frage wenn beides angekreuzt ist ?

    Hallo,

    an einen Anwalt der was kann halt, für Mietrecht bitteschön.

    Gruß
    BHShuber

    Lieben Dank für die Kommentare!

    Die Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht ermittelt werden, weil es keinen Mietspiegel gibt. Somit beruft sich der Vermieter, dem die Häuser einer ganzen Straße gehören, auf die Vergleichsmieten. Diese Vergleichsmieten sind jedoch höher, weil es sich um 5 Jahre jüngere Neubauten handelt und hier Staffelmietverträge vergeben wurden.
    Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist.


    Hallo,

    die Vergleichsobjekte die genannt werden müssen allerdings in der Tat mit der betroffenen Wohnung vergleichbar sein, der Mieter muss in der Lage sein die Wohnung identifizieren zu können.

    Die Vergleichbarkeit ist anhand bestimmter Vergleichsmerkmale festzustellen § 558 II BGB.

    Eine Mieterhöhung setzt voraus, dass die aktuelle Miete seit einem Jahr unverändert ist, die verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum in der Gemeinde oder in einer benachbarten Gemeinde nicht übersteigt und die gesetzliche Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent, bzw. in einigen Gemeinden 15 % nicht überschritten wird.

    Gruß
    BHShuber

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