Beiträge von BHShuber

    Steht nichts in der Schneedienst-Anlage wie und an welchen Stellen. Steht nur pauschal, dass der Schneedienst- und Eisräumdienst den Mietern obliegt.


    MfG

    Hallo,

    meines Erachtens ist dann aber die Durchführung von Winterdienstarbeiten nicht wirksam auf den Mieter übertragen, so kann es sein, dass es angebracht ist, durch die Hausverwaltung eben zusätzliche Dienste durchführen zu lassen.

    Siehe hier:

    http://www.urteile-zum-winterdienst.de/raeum-_und_str…und_schnee.html

    Alles andere ist mit dem Vermieter zu klären.

    Gruß
    BHShuber

    Der Zug ist frei. Der Bezirksschornsteinfeger meint es wäre eigentlich kein Problem den Kamin weiter zu nutzen. Es geht dem Vermieter wohl eher darum evtl. in der Zukunft anfallende Sanierungskosten zu sparen. Daher will er die Nutzung einfach verbieten. Die Frage ist, ob er das darf?

    Hallo,

    das ist einfach nur eine Frage dessen, was im Mietvertrag vereinbart ist und wie schon von dir geschrieben ist davon nichts erwähnt also ist die Nutzung des Kamins mit Feststoffbrennstätten nicht vertraglich vereinbart und der Mieter hat hierauf keinen Anspruch.

    Gruß
    BHShuber

    Ich habe meine Mietwohnung an Dritten für einen Monat überlassen (1.11-1.12).
    Als ich zurückgekommen war, habe ich diesen Brief gefunden:
    https://picload.org/image/raarlawg/hausverwaltung.jpg

    Meine Untermieter meinen, dass jemand am 12.11 in die Tür geklingelt hat und teilte mit, dass Wasser aus meiner Wohnung in die unterliegende Wohnung läuft. Und sagte noch, dass ein Installateur am Montag (15.11) kommt um das Problem zu beseitigen. Am Montag kommt der Installateur und findet heraus, dass das Wasser nicht aus meiner Wohnung läuft und alles ist ok.
    Das haben mir die Untermieter erzählt.
    Der obengenannte Brief wurde jedoch am 23.11 erstellt, also eine Woche später.

    In meiner Küche habe ich keine Wasserspuren gefunden, nichts, als ob nichts passiert wäre.

    Privathaftpflichtversicherung habe ich leider keine, das ist mein Fehler.


    Was soll ich jetzt tun? Wie kann man jetzt den Grund der Durchlaufschäden feststellen? Und was soll ich dem Vermieter antworten?

    Hallo,

    ich würde es noch in 5 weiteren Foren publizieren und käme nie auf den Gedanken als dass die erste Anlaufstelle mein Vermieter ist aber da könnte ja aufkommen, dass man unerlaubt die Mietsache einem Dritten zum Gebrauch überlassen hat.

    Gruß
    BHShuber

    vergiss die Zustimmung nicht.
    schweigen wird als Ablehnung gewertet.
    dann wird es teurer

    Hallo,

    äußerst geistreicher Beitrag nicht nur dass der TE das bereits bestätigt hat und sich damit einverstanden erklärt muss man noch fasenlndes Gesülze hinterherschieben.

    Er schweigt nicht, wie kommt man darauf und wenn du schon einen Schoten raushaust was genau wird teuer?

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    *Bitte wirklich nur konstruktive Lösungen. Ich will mich nicht unbedingt beschweren oder sonstwie dem Vermieter das Leben unnötig schwer machen - zumal Instandhaltung ja auch in meinem Interesse ist. Eine Lösung, die für beide Seiten gut wäre, wäre natürlich super.

    Hallo,

    eine konstruktive Lösung kannst nur du und dein Vermieter finden indem ihr einen festen Termin hierfür findet, eventuell, mal mit den Handwerkern sprechen, was sie denken wann die kommen und wie lange anwesend sind.

    Gruß
    BHShuber

    BGB § 555a - Erhaltungsmaßnahmen
    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

    Aus Ihren Geschreibe entnehme ich, das am Ende nur Sie selbst anwesend sein können. Nachfolgenden Link lesen. Der Eigentümer muß sich nicht nach den Befindlichkeiten eines jedes Mieters richten.

    http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4921…ter-den-zutritt.

    Hallo,

    und ein Mieter muss sich nicht nach dem Gutdünken und Vorgaben des Vermieters richten, schon gar keine Baufreiheit der Mietsache ohne Terminabsprache unterwerfen.

    Und hier verweigert niemand dem Handwerker den Zugang, wenn eine ordentliche Zeit zu einem festgelegtem Tag, vom Vermieter mit dem Mieter vereinbart ist, denke ich.

    Ein Aushang reicht keinesfalls.

    Gruß
    BHShuber

    Zitat

    Hallo Anonym,

    ich antworte dann mal als Vater. Ich habe meinen Kindern auch nie erlaubt Wände oder Böden anzumalen, ich habe es ihnen sogar explizit verboten.

    Hallo,

    darum geht es doch gar nicht, zu verhindern ist das wohl in den seltensten Fällen, es geht um die Frechheit und den Anspruch des TE, diese Spuren nicht beseitigen zu müssen.

    Am besten noch mit BGH Urteil, welches es freilich nicht gibt, weil es eine Sache des Anstandes ist, diese Spuren vor Auszug zu beseitigen.

    Davon abgesehen als Beschädigung der Mietsache angesehen werden kann.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Zusammen,

    ich wohne in einem Altbau zu Miete. Vor zwei Monaten ist eine Zentralheizung installiert worden. Vorher gab es eine unzureichende Elektroheizung und drei von vier Mietparteien haben zusätzlich mit einem Ofen geheizt.

    Der Vermieter will jetzt die Nutzung der Kaminöfen verbieten und hat schon den Schornsteinfeger beauftragt die Anschlüsse dicht zu machen. Darf der Vermieter die Nutzung einfach so verbieten? Mängel am Kamin gibt es derzeit keine. Im Mietvertrag ist nichts erwähnt.

    Ich würde meinen Ofen gerne weiter nutzen, da ich diesen vor sechs Jahren beim Einzug für viel Geld neu angeschafft habe und ihn sehr gerne nutze.

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

    Hallo,

    das kommt darauf an, was eine Feuerstättenschau durch den Bezirkskehrermeister ergibt.

    Dieser kann aufgrund der neuen Heizung und damit einhergehenden Belastung des Schornsteins druchaus die Befeuerung mit Holz und Kohle untersagen, das wird wohl auch der Grund dafür sein, sofern es keinen zweiten Kamin gibt, der die Rußentwicklung aufnehmen kann.

    Zum Verständnis, größtenteils entwickelt eine moderne Heizung im Höchstfall nur noch heiße und feuchte Abgase, wenn dann der Ruß durch die Befeuerung mit Holz und Kohle auf die Abgase der Heizung trifft, kann das durchaus verheerende Folgen haben, kann sein muss nicht sein.

    Gruß
    BHShuber

    Also, Frostschutz am Thermostat wird schon eingestellt, mehr aber nicht, und aus Erfahrung wird es auch bei längerer Abwesenheit in der Wohnung nicht so kalt dass der greift.

    Hallo,

    das kann man nur hoffen, sonst hast noch mehr Schwierigkeiten als die, die du eh schon als belastend empfindest.

    Gruß
    BHShuber

    Ok, nochmals Danke!
    Es gibt ein Lüftungssystem in der Wohnung, und bisher haben die Nachbarn mehr mitgeheizt. Es gibt Heizkörper die ich noch nie benutzt habe und es ist trotzdem warm. Nun, für einen Übergabetermin im Februar müsste ich halt extra frei nehmen, da der Vermieter so etwas nur unter der Woche macht und da es natürlich bei der neuen Arbeitsstelle auch die übliche Probezeit gibt habe ich leider auch keinen Anspruch auf diesen freien Tag. :( Schlüsselübergabe ist gleichzeitig Abnahme mit Protokoll.

    Hallo,

    das aber ist nicht das Problem des Vermieters, das muss der Mieter selbst organisieren oder einen anderen Tag mit dem Vermieter aushandeln.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    heute bekam ich von meinem Vermieter einen Brief, datiert vom 05.12.2016 ---> Mieterhöhung zum 01. März 2017.
    Meine Frage ist, ob der Zugang des Schreibens nicht bereits Anfang Dezember hätte erfolgen müssen.

    Freundliche Grüße
    Summerfeeling

    Hallo,

    das kommt darauf an, zur Einhaltung der Überlegungsfrist dürfte das ausreichend sein.

    Lies mal hier:

    http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/…oehung-fristen/

    Gruß
    BHShuber

    Sorry ich schreibe vom Handy ^^ vieles autokorrekt. Seid doch nicht gleich so.

    Hallo,

    Berny hat es ja schon geschrieben, wenn du und die Mutter als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet ihr Gesamtschuldnerisch für das Mietverhältnis.

    Einer ohne den Anderen kann nicht alleine Kündigen, wenn die Mutter sich hier querstellt, bleibt nur die Klage auf Zustimmung der Kündigung des Mietvertrages.

    Aber auch das kostet Geld, welches du nicht hast, eventuell kannst du aber für diesen Fall aufgrund der zerrütteten Familienverhältnisse über einen Anwalt Gerichtskostenbeihilfe beantragen lassen, ich denke diese wird auch gewährt, ob du so weit gehen möchtest, steht auf einem anderen Blatt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Berny,

    danke für deine schnelle Nachricht.

    Ich habe in meinem Mietvertrag eine allgemeine Klausel über die Instandhaltung, bauliche Veränderungen und Modernisierung, Anzeigepflicht und Haftung des Mieters. Kleinreparaturklausel gibt es nicht.

    Halllo,


    das Zugband gibt es für einen Zwickelfufzig im Baumarkt mit eine wenig Geschick kann man das selber austauschen aber auf die Finger aufpassen, kann ein wenig Schmerzhaft werden, wenn die Zugrolle auskommt.

    Der Rollladen selbst ist ja wohl nicht kaputt dadurch, somit kostet das wirklich nicht viel den Schaden zu beheben und wenn im Mietvertrag keine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, müsste das eh der Vermieter machen und zahlen.

    Gruß
    BHShuber

    Und um es noch einmal klar zu stellen, weil mir woanders unterstellt wurde, dass ich nur eine fristlose Kündigung erwirken will und einen (laut einem User eines anderen Forums) angeblichen Schaden meinerseits vertuschen will, mir geht es um meine Gesundheit und den Sachschaden und darum aus dieser Wohnung herauszukommen, da sie nun mal an einer Wand schimmelt. Wer will das nicht? Alle anderen Räume und auch alle anderen Wände sind ohne jeglichen Schaden. Wäre eine nicht ausreichende Lüftung oder Heizung meinerseits erfolgt, wäre der Schaden jawohl auch anderweitig zu sehen. Es wird Morgens einmal komplett gelüftet, nach der Arbeit und vor dem Schlafen gehen. Dazu sind die Heizkörper nie ganz aus (außer im Sommer) und sind nie unter Stufe 2 eingestellt. Und die Luftfeuchtigkeit in den räumen ist durchschnittlich um die 40-50%.

    Hallo,

    kuck mal hier wie man vorgehen soll, lies das aufmerksam:

    https://rechtsklarheit.de/mietrecht/wohnungsschimmel

    Gruß
    BHShuber

    Ja den letzten Satz sollte ich echt verinnerlichen und vergessen, dass es noch "gute" Menschen auf diesem Planeten gibt, die mal links und rechts schauen, was sie mit anderen anstellen. Danke dir, dass du dir die Zeit genommen hast. Gibt es wirklich keinen Trick?

    Hallo,

    auch ich fürchte es gibt keinen Trick als den, dass man mittels Rechtsbeistand die Möglichkeit der Kündigung für den Kündiger so schwer und nervend wie möglich macht, allerdings wird der Laden nicht zu halten sein und bevor du deine Lebenskraft in einem sinnlosen Rechtsstreit verbrauchst nimm diese Energie und such dir ein anderes Objekt.

    Das ist eben das Los eines jeden Mieters, vielleicht musst du dir aber auch selber an die Nase fassen, denn mit der ablehnenden Haltung hast du die Kündigung schon ein wenig herausgefordert.

    Es steht nicht fest, dass ein Käufer hier auch gekündigt hätte, zumindest kann ich nicht herauslesen durch wen die Kündigung kam.

    Gruß
    BHShuber

    In meinem Mietvertrag steht aber, dass die Wohnung für die Nutzung durch 1 Person bestimmt ist. Damit habe ich beim Unterzeichnen des Vertrags einverstanden, weil ich glaubte, dass die Besuche und Übernachtungen automatisch erlaubt sind. Sie meint aber, dass wenn es so explizit in dem Vetrag definiert ist, heisst es, dass da meine Gäste nicht übernachten dürfen. Ich habe ja argumentiert, dass in der Wohnung dauerhaft nur ich (1 Person) wohne und dass die Besuche etwas besonderes ist. Deshalb bin ich mir jetzt nicht sicher, ob eine solche Klausel eigentlich rechtlich wirksam ist. Was meinen Sie davon?

    Hallo,

    diese Klausel ist durchaus wirksam, doch betrifft diese Klausel nicht Besucher von einem Mieter, denn wie Sie schon erkannt haben ist das kein Bewohner, selbst wenn dieser bis zu 6 Wochen am Stück bei Ihnen übernachtet wäre der Vermieter nicht berechtigt einen Einwand zu erheben.

    Weitere Munition für die Argumentation von der rechtlichen Betrachtung her habe ich Ihnen bereits mit dem verlinkten Artikel geliefert.

    Es wäre eben nur aufzupassen, sollte sich die Wohnung in einem Zweifamilienhaus befindet in dem der Vermieter selbst auch wohnt, denn dann hätte er erleichtertes Kündigungsrecht, in so einem Fall würde ich die Konfrontation mit dem Vermieter nicht unbedingt suchen.

    Gruß
    BHShuber

    ... aber leider ist die Halle noch an einen anderen "Freund" Eures "Freundes" vermietet...:o
    PS:: und unter "Feunden" gibt es ja auch keine schriftlichen Mietverträge...:rolleyes:

    Hallo,

    ja schon ein seltsames Gehabe unter Freunden ob sich eine Anmietung wieder mal unter Freunden lohnt ist hier die Frage zumindest nicht mündlich würd ich sagen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo martiti81,

    heute möchte ich mal als Mutter argumentieren;)

    Leider gehen viele Eltern davon aus, dass das Anmalen der Tapete bei Kindern normal ist - nein, ist es eben nicht. Ich hätte an deiner Stelle den Kringel noch am gleichen Tag entfernt.....

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo,

    danke, dass du das vorgebracht hast, hätte ich das auch noch getan, wäre das Halloooo noch viel lauter gewesen.

    Wenn man nicht gerade antiautoritär erzieht, wäre das alleine schon ein Sache des Anstandes, die Frage nach einem Anspruch es nicht zu machen hätte sich nicht im Ansatz gestellt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich bin gerade ein Mieter einer vollmöblierten 2,5 Zimmer Wohnung. Die Vermieterin hat mir gesagt, dass die Besuche erlaubt sind, aber die Gäste dürfen bei mir nicht übernachten.

    Sie behauptet, dass es bei einer möblierten Wohnung solche Regeln gelten (im Gegensatz zu unmöblierter Wohnung) und sie will einfach nicht, dass die Möblierung schneller abgenutzt wird.

    Hat sie Recht oder ist eine solche Einschränkung nicht möglich?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten

    MfG

    Martin

    Hallo,

    das ist wieder so ein Hirngespinnst eines übervorsichtigen Vermieters, lies mal hier:

    https://www.welt.de/print-wams/art…es-Mieters.html

    Dies wäre ausschließlich möglich, wenn dies in einer Individualvereinbarung nach vorheriger Verhandlung zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde möglich, doch halte ich selbst das für Humbug.

    Der Mieter hat die über die Mietsache und deren Bestandteile das alleinige Nutzungsrecht dies gilt auch für Besucher des Mieters, der Vermieter kann weder vorschreiben wer, noch wie lange ein Besucher bleibt.

    Gruß
    BHShuber

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