Beiträge von BHShuber

    Hallo Zusammen!
    Ich wohne in einer WG bei einem großen Vermieter in einem Hochhaus.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, rechtlich vorzugehen?

    Hallo,

    wenn der Vermieter so groß ist, höchstwahrscheinlich über 2 Meter, dann sollte man sich mit rechtlichen Vorgehensweisen zurückhalten, denn wenn der dann von dort oben den Arm fallen lässt, ist man manchmal einen Kopf kürzer.

    Natürlich gibt es in jedem Fall eine Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen, dafür benötigt man einen relativ erfolglosen Rechtsverdreher am besten einen vom Mieterbund, sehr viel Geld und ein dickes Fell, dann klappts auch mit dem Gerüst.

    Gruß
    BHShuber

    Ja aber niemand hat die Richtigkeit mit Paragrafen widerlegen können, also stand Aussage gegen Aussage, ich wende mich doch besser an einen Juristen.

    Hallo,

    zunächst bestätige ich die Aussagen von 3 Usern ebenso, dann verrennt sich Indi in was was seiner Meinung nach richtig ist, was aber komplett an der Fragestellung vorbei geht, Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum.


    Beides muss auf der Abrechnung hinterlegt sein.

    Also, den Gang zum Juristen kannst du dir sparen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich habe leider in letzter Zeit einige Differenzen mit meiner Vermieterin, einer älteren Dame.
    Bei jeder Reparatur besteht sie darauf, die ganze Zeit über persönlich anwesend zu sein. Sie muss ja " gucken,was gemacht wird ". Das letzte Mal haben die Arbeiten sechs Stunden gedauert, und so lange hat sie in meiner Wohnung gehockt, mich über mein Privatleben ausgefragt und im Beisein aller Beteiligten den Klodeckel hochgeklappt, um zu prüfen ob ich auch " den Urinstein richtig entferne".
    Ein absolut unmögliches Verhalten, wie ich finde.. Auch kündigt sie sich vorher nicht an, sie kommt einfach mit den Handwerkern zusammen, für sie ist das selbstverständlich.
    Natürlich muss sie sich ein Bild von den durchgeführten Reparaturarbeiten verschaffen können, aber dazu reicht es meiner Meinung nach aus, wenn sie das zu Beginn und nach Abschluss der Arbeiten tut.
    Habe ich also das Recht, sie während der Reparaturen der Wohnung zu verweisen?

    Hallo,

    das geht eben nur, wenn sich der Mieter das auch so gefallen lässt.


    Zitat

    Das nächste Problem sind die Handwerker an sich. Egal ob es der Wasserhahn, der Durchlauferhitzer oder die Heizung ist, es kommen immer dieselben zwei älteren polnischen Herren in einem Lieferwagen ohne Aufschrift, einer der beiden spricht kein Wort deutsch. Ich will niemandem was unterstellen, aber ich habe starke Zweifel, das für die Reparaturen in meiner Wohnung auch Rechnungen geschrieben wurden.
    Demnächst muss der Durchlauferhitzer getauscht werden und ich habe die Befürchtung, das wieder die beiden den Auftrag erhalten werden, obwohl ich stark bezweifele, dass einer von ihnen ausgebildeter Elektriker ist.

    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass eine richtige Firma mit den Reparaturen beauftragt wird? Bzw kann ich, wenn ich Zweifel an der Qualifikation der von ihr beauftragten Handwerker habe, entsprechende Nachweise verlangen und die Reparatur auch verweigern, wenn diese nicht vorgelegt werden? Habe ich in diesem Fall ein Mitspracherecht oder muss ich jegliche Handwerker, die sie schickt, akzeptieren?

    Ja, das man kann als Mieter verlangen, dass die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand dauerhaft versetzt wird.

    Zitat

    Außerdem verlangt sie von mir, dass ich eine Feuerversicherung abschließe. In der Nachbarwohnung lebte ein alkoholkranker Messie, der irgendwann im Suff seine Wohnung abgefackelt hat, der Schaden im Haus war beträchtlich.
    Ich finde es relativ unverschämt von ihr, mir diese Tatsache als Argument vorzuhalten, ich bin weder alkoholkrank noch Messie und sehr sorgfältig im Umgang mit Kerzen.
    Außerdem habe ich eine Haftplichtversicherung, die von mir verursachte Feuerschäden mit abdeckt, doch das reicht ihr nicht.
    Kann sie mir vorschreiben, welche Versicherungen ich abzuschließen habe?

    Nein, das kann ein Vermieter nicht aber so was von gar nicht, das ist Vermietersache eine Brandversicherung für das Haus zu unterhalten.

    Zitat

    Ich habe schon ein bisschen nachgeforscht, den stundenlangen Aufenthalt in meiner Wohnung kann ich ihr wohl verwehren aber bei den Themen Handwerker und Versicherung bin ich mir noch unsicher. Ich bin für jegliche Hilfe sehr dankbar. :)

    Einen schönen vierten Advent und Grüße aus Berlin :)

    M.

    Hallo,

    selbst das nicht, der Mieter muss keine Baufreiheit für Tätigkeiten die Handwerker im Auftrag des Vermieters unangekündigt durchführen müssen stellen.

    Es wird mal Zeit, das Schäfchendasein abzulegen und die Vermieterin in Ihre Schranken zu weisen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

    - kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
    - bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
    - Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
    - Luftzug an Türen und Fenstern
    - Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
    - Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
    - erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
    - Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
    - Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
    - Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen

    Hallo,

    das es nicht sonderlich intelligent was in das Loch einzuziehen noch vor Fertigstellung das hast du ja schon gemerkt.

    Was ich nicht verstehe ist, dass man sich hier noch irgendwelche Informationen in einem Forum erhofft, das ist ein Fall für einen Richter, der dem Vermieter unmissverständlich klar macht, dass er Schadenersatz zu leisten hat und wenn auch nur in Form von einer 100%igen Mietkürzung bis die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand ist.

    Weiter noch, aus welchem Grund unterschreibt man einen Mietvertrag dessen Inhalt erst bei Vorlage zur Unterschrift bekannt wird?

    Gruß
    BHShuber

    hä?...

    aber es sind doch schwerwiegende Gründe für eine außerordentliche Kündigung gegeben.

    Die Heizungen funktionieren nicht. Und zahlreiche Renovierungsarbeiten wurden nicht gemacht. Die Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter war schriftlich festgelegt und wurde nicht eingehalten.

    Warum sollte der Mieter dann ordentlich kündigen? Dann müsste er ja noch 3 Monate Miete bezahlen. Warum sollte er 3 Monate Miete bezahlen für eine Wohnung, die quasi nicht bezugsfertig ist? Voller Staub und kalt...?!

    Was ist los mit euch?

    Würdet ihr bitte mal etwas ernsthafter antworten?


    Gruß
    KommFort

    Hallo,

    hier eine ernsthafte Antwort, du bist nicht in der Lage den Inhalt der Vereinbarung nachzuweisen, somit auch nicht in der Lage nachzuweisen, was mündlich besprochen wurde und überhaupt was besprochen wurde.

    Also kündige mit 3 monatiger Frist oder bleib in der Wohnung.

    Was mit uns los ist, wir amüsieren uns köstlich über so manchen Mieter.

    Gruß
    BHShuber

    Das haben wir ihm schriftlich gegeben.
    Hab ich doch auch schon geschrieben..

    Hallo,

    ich rast gleich aus, verdammte scheiße ist das so schwer zu beantworten, hast du für die 1.800€ einen Nachweis dass die von deinem Konto auf das Konto vom Vermieter ging, oder eine Quittung für Barzahlung???

    Das du ihm einen scheiß Zettel geschrieben hast ist kein Nachweis für Irgendwas!!!!

    Was du mit dem Kümmeltürk geschwafelt hast ist nicht nachweisbar, es wundert mich kein Bisschen, dass der euch bescheißt, offensichtlich bist du nicht in der Lage eine einfache Frage zu beantworten.

    Gruß
    BHShuber

    Andrerseits könnten die Mieter den VM dahingehend belangen, weil er die Kaution, also Eigentum der M., nicht angelegt hat. So gesehen wäre es für beide Seiten von Vorteil sich gütlich zu einigen.

    Hallo,

    Quark mit Soße ohne einen Nachweis die Kaution überhaupt bezahlt zu haben geht gar nix!

    Gruß
    BHShuber

    Die Hauptfrage ist für mich, ob die Kaution ursprünglich bar und ohne Quittung erfolgte oder mit Quittung bzw. Unbar.

    Kann er aber die ursprüngliche Zahlung nachweisen, hat hier nur der Vermieter ein Problem.

    Hallo,

    der TE bildet sich ein, dass es ein Nachweis wäre, das der Vermieter schriftlich aufgefordert wurde die Kaution anzulegen, einen Nachweis dahingehend, dass die Kaution bezahlt wurde kann er nicht erbringen, die Frage wurde schon mehrfach gestellt und nicht beantwortet.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    durch die Übergabe und das unterschriebene Protokoll, sowie die Akzeptanz des Vermieters sie Stufenfelder dort zu belassen, seid ihr dahingehend aus dem Schneider, könnte man denken.

    Allerdings umfasst das nicht die Beschädigung der Mietsache was nunmehr beim Entfernen zu Tage kam.

    Ich würde einmal abwarten, ob überhaupt vom Vermieter noch was kommt, sich vorab verrückt zu machen bringt grad gar nichts.

    Die Ablösung für die noch vorhandenen Pellets ist eine privatrechtliche Vereinbarung und wenn ihr das schriftlich habt, dann könntet ihr nach Fristsetzung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und so die Forderung eintreiben.

    Gruß
    BHShuber

    Ein liebes Hallo an alle! Wir haben ein Problem.... Wir sind zum November aus einer Doppelhaushälfte ausgezogen. Diese haben wir 5 Jahre als Erstbezug bewohnt. Bei Auszug haben wir die Wohnung in sehr guten Zustand übergeben(Maler war da, Putzfrau hat sogar Fenster geputzt, etc). Mit den Vermietern gab es kein Problem, Übergabeprotokoll ohne Beanstandungen unterschrieben, Kaution bekommen und wir sind Freundschaftlich auseinander gegangen.

    Jetzt das Problem: zu Beginn des Mietverhältnisses haben wir stufenmatten auf die Holztreppe geklebt, in Rücksprache mit den Vermietern haben wir natürlich welche besorgt mit dem Beisatz Rückstandslos zu entfernten.
    Wir haben die Nachmieter gefragt ob wir die Matten abmachen sollten, diese meinten nein, sie würden sie noch als Schutz während des Umzugs nehmen und danach selbst entfernen. Sollte uns nur Recht sein.
    Nun gibt es einen riesen Ärger, weil sie anscheinend den Kleber der Matten nicht abbekommen. Sie meinten sie hätten schon einen Schreiner und 3 putzfirmen dagehabt, da würde nur abschleifen und neu einlassen gehen. Kosten ca 1500€. Außerdem wollten sie, dass wir uns an den kosten die sie bis jetzt für Putzmittel ausgegeben hätten ca 100€ beteiligen. Das verneinten wir. Wir haben auch schon mehrmals Hinweise auf Möglichkeiten der Entfernung gegeben, aber wissen natürlich nicht in das versucht worden ist oder nicht, bzw ob es wirklich nicht abgeht oder sie sich nur anstellen.

    Jetzt mehrere Fragen:
    -kann der Vermieter uns gegenüber noch Ansprüche geltend machen
    - haben wir noch pflichten
    - hätte man sich noch eher überlegen müssen dass so Matten evtl schwer abgehen anstatt jetzt beleidigt zu sein (wie gesagt, wenn gewünscht hätten wir sie zur Übergabe entfernt gehabt, und ich gehe doch stark davon aus, dass wir es geschafft hätten)

    Ein Problem kommt noch hinzu:
    Wir hatten eine Pelletsheizung, und die Pellets die sich bei Auszug noch im Tank befanden wurden von den nachmietern zum Einkaufspreis übernommen. Es gibt ein von ihnen unterschriebene Protokoll auf dem der Pelletsstand, der zu überweisende Betrag, ein Zahlungsziel sowie unsere Bankverbindung hinterlegt ist. Bis heute haben sie noch nicht überweisen. Sie meinten sie hätten keine Zeit, da sie jeden Abend nach der Arbeit die Treppe putzen müssten.

    Und dass sie uns doch eh schon so entgegen kommen, weil sie die Reinigung übernehmen und es nicht an die Vermieterin weitergeben.

    Ist das aber wirklich unser Problem?
    Sehen wir das so falsch das wir nicht s falsch gemacht haben, keine pflichten mehr haben und unser Geld bekommen müssen?
    Ok, dass der Kleber nicht/schwer abgeht und sie damit jetzt soviel Arbeit haben Ist echt doof! Aber das konnten wir ja nicht wissen(und das Risiko hätten sie sich doch davor überlegen müssen?)....shit Happens? Das müssen die doch jetzt mit der Vermieterin klären, nicht mit uns, oder?
    Alles sehr verzwickt! Über Meinungen bin ich sehr dankbar

    Hallo,

    wenn du das noch 50 mal postest, werden die Antworten nicht vorteilhafter für euch.

    Gruß
    BHShuber

    Darauf habe ich schon geantwortet. Wir haben ihm mehrere Briefe geschrieben das er uns einen Nachweis geben soll.

    Wir haben 2 mal je 550€ der Miete einbehalten. Auch aus nettigkeit das ihm das Geld nicht komplett fehlt.

    Hallo,

    so und ab diesem Moment würde ich jetzt als Mieter die Klappe nicht mehr aufreissen sonst folgt eine fristlose Kündigung.

    Ihr habt keinen Nachweis darüber, dass die Kaution überhaupt entrichtet wurde, ist das richtig?

    Ihr seid mit 2 Monatsmieten im Rückstand aufgrund einer nicht nachweisbaren Vereinbarung mit dem Vermieter, richtig?

    Das ist der Zeitpunkt an dem man sich nicht mehr in einem Forum mit der Thematik auseinandersetzt ab diesem Zeitpunkt ist das ein Fall für einen Juristen und Richter.

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für Deine Einschätzung :)

    Ab wann ist denn eine "schwergängige" Armatur überhaupt ein Mangel?
    Ich denke sowas resultiert aus normaler Verkalkung.
    Haftet für so etwas überhaupt der Mieter?

    Haftet generell der Mieter für "normale" Abnutzung?

    Hallo,

    ja der Mieter müsste dafür aufkommen, wenn tatsächlich zum Einen eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde und die Armatur tatsächlich repariert wurde und zwar nachweislich.

    Die Armatur liegt im häufigen Zugriff des Mieters somit unterfällt diese auch einer Kleinreparaturklausel es sei denn, es fand ein Austausch statt hierzu bitte auf die Rechnung kucken was da tatsächlich draufsteht.

    Ein Austausch gilt als Erneuerung und hierfür greift die Kleinreparaturklausel nicht, siehe Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08

    Gruß
    BHShuber

    Alles sehr verzwickt! Über Meinungen bin ich sehr dankbar

    Hallo,

    durch die Übergabe und das unterschriebene Protokoll, sowie die Akzeptanz des Vermieters sie Stufenfelder dort zu belassen, seid ihr dahingehend aus dem Schneider, könnte man denken.

    Allerdings umfasst das nicht die Beschädigung der Mietsache was nunmehr beim Entfernen zu Tage kam.

    Ich würde einmal abwarten, ob überhaupt vom Vermieter noch was kommt, sich vorab verrückt zu machen bringt grad gar nichts.

    Die Ablösung für die noch vorhandenen Pellets ist eine privatrechtliche Vereinbarung und wenn ihr das schriftlich habt, dann könntet ihr nach Fristsetzung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und so die Forderung eintreiben.

    Gruß
    BHShuber

    Es betrifft ja im Grund nur 2 Monate im Jahr 2016 (Januar und Februar), da die Miete ja ab März an mich ging .
    Wegen diesen 2 Monaten werde ich da kein großes Fass aufmachen.
    Wenn es aber um das gesamte Jahr 2015 geht (circa 400 - 500 Euro) sieht es etwas anders aus.

    Hallo,

    was dich ja zu deinem Glück nicht betrifft, der Mieter möge sich an seinen vorherigen Vermieter wenden.

    Gruß
    BHShuber

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