Es geht gelegentlich nur noch darum einem eins auszuwischen. Ist manchen Menschen viel wert...
Hallo,
noch viel mehr Blödsinn!
Gruß
BHShuber
Es geht gelegentlich nur noch darum einem eins auszuwischen. Ist manchen Menschen viel wert...
Hallo,
noch viel mehr Blödsinn!
Gruß
BHShuber
Das ist ja nicht die Frage. Nachdem er angemietet hat und die Wohnung erst in bewohnbaren Zustand gebracht hat,muss er bei Auszug nicht zurückbauen.
Hallo,
noch mehr Blödsinn!
Gruß
BHShuber
Soviel mir bekannt, hat der Vermieter das Recht, gegen entsprechende Bezahlung, die Wegnahme der eingebauten Sachen vom Mieter zu verhindern, sofern der M. nicht ein persönliches Interesse an diesen Dingen hat. Ist ja hier nicht der Fall.
Beachte auch Wegnahmepflicht. Diese entfällt hier, nachdem der M. die Wohnung erst durch seine Instandsetzung bewohnbar gemacht hat
Hallo,
Blödsinn!
Gruß
BHShuber
Der Schaden kam erst jetzt bei der Endreinigung raus, als die Ecke abbröselte. Der Schreiner hat zudem bei der Begutachtung das "Loch" weiter aufgebröselt. Wir sind mit der Wohnung immer gut umgegangen und diese auch ordnungsgemäß gepflegt.
Hallo,
du kannst dir jetzt die Finger wund schreiben, das wird nichts daran ändern zu entscheiden, möchte ich mich in einen Rechtstreit mit dem Vermieter begeben oder möchte ich mir Ruhe erkaufen in Höhe von 250,00€
Diese Summe legst du bereits für eine Erstberatung beim Anwalt hin.
Weihnachtliche Grüße
BHShuber
Hallo Huber,
das Mietrecht ist wie Kauf-, Sachen- und Schuldrecht auch Teil des Zivilrechts.
Nur weil der VM irgendwas meint, ist das noch lange nicht so, er muss es auch schon beweisen können, und dass wird hier halt sehr schwer.
Machen wir uns nix vor, was passiert denn? der VM fordert, der Mieter zahlt = Geld weg.
der VM fordert, der Mieter weigert sich, a) VM lenkt ein und man einigt sich z.b. in der Mitte oder b) VM lenkt nicht ein und
bedient sich an der Kaution = Geld weg
Stand jetzt kann man mit weigern sich nicht verschlechtern.
Gruß
AK
Hallo Akki,
bitte dich, wenn die Beschädigung vor dem Einzug nicht da war und nach dem Auszug eine Beschädigung festgestellt wird, dann war das nicht der heilige Geist.
Gruß
BHShuber
Hallo Leute :), der Vermieter möchte jetzt die komplette Tür (Türzarge und Türblatt) erneuern. Komplettkosten um die 400€. Wenn ich mutwillig diese Tür kaputtgemacht hätte oder mein Kind eine Schramme reinhaut wäre es kein Problem. Aber diese Tür ist schon älter als 10 Jahre... wir haben das Flurgeländer neu lackiert obwohl wir dafür nicht aufkommen müssten. Ich denke, dass der Vermieter hier etwas rausschlagen möchte...
Hallo,
das darf der Vermieter nicht verlangen, er hat Anspruch auf eine Reparatur, ist diese nicht möglich dann auf Austausch beschädigter Bestandteile muss sich aber einen Abzug Alt für Neu gefallen lassen.
Um es genau zu wissen muss man eben Geld in die Hand nehmen und sich juristisch beraten lassen, was wir hier denken und schreiben ist nicht bindend weder für Vermieter noch für Mieter.
Gruß
BHShuber
Danke, so sehe ich das auch – wollte mich nur noch mal Rückversichern.
Am schlimmsten fand ich, dass sich die Moderatoren an dem Verhalten auch noch beteiligt haben.
Aber für eine Entschuldigung scheint man sich hier auch zu fein zu sein …
Hallo,
lustiges mal zum Schluss, ich bin glaub ich schon 3 Jahre dabei und habe über tausend Beiträge geschrieben und weis bis Heute nicht ob das Forum überhaupt moderiert wird, vor allem nicht, wer eigentlich Moderator ist, hihihi
Gruß
BHShuber
Das verstehe ich vollkommen, deswegen hatte ich die Begleitumstände ja in meinem Ausgangspost auch nicht angegeben. Erst die Ausfälligkeiten von Paulchen Müller führten dazu, dass ich mich genötigt sah diese hier preiszugeben. Anscheinend war ja niemand bereit, mir schalich Antworten zu liefern und sogar die Moderatoren konnten es sich nicht verkneifen draufzuhauen – ich finde da wäre auch mal eine Entschuldigung fällig …
Aber vielen Dank für Deine Einschätzung, gerade hinsichtlich der Sache mit Beschwerde bei der Anwaltskammer.
Wie gesagt, ich war schon bei einer Fachanwältin, die den Kollegen sogar persönlich kennt und sagte, sie würde mich "sehr gerne" gegen ihn vertreten und es wirkte auch so, dass sie froh wäre, mit ihm mal ein Hühnchen zu rupfen. Aber das war dann doch sehr ernüchternd, dass im Endeffekt ich sie beraten habe und dafür auch noch ein Beratungshonorar zahlen musste. Auch hier natürlich wieder, mir ist klar, dass es ein subjektives Empfinden ist, das braucht man mir nicht erklären. Trotzdem bleibt das subjektive Gefühl, der verkohlte zu sein.
Hallo,
zu Verteidigung der anderen User (Paulchen und ich wir sind keine Freunde aber akzeptieren und Gegenseitig, mittlerweile) lag es an der Fragestellung ansich, die etwas seltsam anmutend, schon einen gewissen Hintergrund erkennen lies. Oftmals versuchen hier neu angemeldete User mit Ihren Fragen eine Anleitung zu bekommen, wie sie nach Ihrer Meinung agieren sollte zu verschiedensten Problemen, wenn sie dann das aber nicht zu lesen bekommen, wie sie sich das vorstellen, dann gibt´s gleich entweder bitterliche Beschwerden oder sie pöbeln mal so richtig rein ins Forum.
Du bist ein Opfer der Umstände geworden, die Andere verursacht haben, dennoch glaube ich nicht, dass es egal von wem wirklich böse gemeint war auch wenn es sich oftmals so zu lesen erscheint.
Der Problematik wirst du nicht einherkommen, zähneknirschend zu bezahlen und zu vergessen oder dagegen anzugehen, allerdings mit einem guten Anwalt, die nicht leicht zu finden sind.
Der Vermieter ist grad im Vorteil wissenstechnisch und wirtschaftlich, geh mal über die Feiertage in dich und wiege das Pro und Kontra des Dagegenhaltens ab und entscheide die weiteren Schritte, zum jetztigen Zeitpunkt kannst du nur verlieren.
In diesem Sinne eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruß
BHShuber
Der Vermieter (er ist Anwalt) hat folgendes getan:
.
Hallo,
subjektives Empfinden und subjektives Verstehen von Rechten und Pflichten hilft dir nicht weiter, verstehe das bitte, ich habe Verständnis für die Situation, doch sehe und lese ich, dass du nicht ganz objektiv bist und es mit dem Juristenvermieter nicht alleine aufnehmen kannst.
Nochmals empfehle ich dir und das ist meine Einschätzung, hier eigentlich aufgrund des Daseins des Vermieters, sehr gute Chancen hast, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung einiges der genannten Sachverhalte richtig stellen zu lassen und unter Umständen zu obsiegen.
Doch brauchts hierfür einen guten Anwalt für Mietrecht, der sich nicht scheut, einen Kollegen in die Karre zu fahren, eventuell je nachdem wie das hier ausgeht, käme eine Beschwerde bei der Anwaltskammer als Folge seines tun´s und Ausnutzung der Rechtsstellung, noch hinterher.
Alleine ohne Beistand bist du hier auf verlorenem Posten.
Gruß
BHShuber
Guten Abend,
Wäre schön wenn ihr mir da helfen könntet...
Hallo,
und nein, da hilft dir keiner und gibt eine Anleitung dafür Vergeltung für die eigene Versäumnisse zu verüben.
Keine mündliche Absprache ist eine verlässliche Absprache.
Wenn du Vergeltung üben möchtest mach das alleine, viel Glück dabei.
Gruß
BHShuber
Punkt 1 : Duschen ist vertragsgemäßer Verbrauch.
Punkt 2: Natürlich muss der VM Beweisen, dass der Mieter schuld ist. Das ist Zivilrecht für Anfänger.
Hallo Akki,
wir sind im Mietrecht und nicht im Zivilrecht.
Natürlich gehört Duschen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache, doch durch das Duschen darf die Mietsache nicht beschädigt werden.
Der TE hat ja schon bemerkt dass beim Duschen Wasser im restlichen Bad verteilt wird, nicht umsonst hat er Handtücher ausgelegt, das hat aber nicht ausgereicht und es war abzusehen, dass über kurz oder lang etwas zu Schaden kommt.
Hierüber hätte man den Vermieter informieren müssen und um Abhilfe bitten, das hat man aber nicht gemacht, ganz im Gegenteil es ignoriert und jetzt hat man den Salat.
Nach wie vor, sind die 250€ um ein vielfaches billiger als alles was sonst noch kommen kann, wenn der TE nicht einsieht, dass ihn eine gewisse Mitschuld trifft.
Gruß
BHShuber
Danke! Eine Zustimmung kann ich kriegen.
Wieso kann ich die ganze Wohnung nicht untervermieten, wenn das der Vermieter erlaubt?
Hallo,
kannst du schon, doch ist einfach zu unterscheiden, zwischen Untervermietung von Teilen der Mietsache und Gebrauchsüberlassung der ganzen Mietsache.
Wenn das nicht schriftlich vom Vermieter genehmigt ist, kann das ganz schnell zu einer berechtigte Kündigung führen, also sollte man sich in deinem Fall, beides vorbehaltend genehmigen lassen, der Vermieter sollte wissen, dass der Untermieter auch längere Zeit die Wohnung alleine nutzen wird.
Bedenke, würde ein Vermieter irgendwann einen Grund zur Kündigung suchen, wärest du angreifbar und im Nachteil.
Was noch von Bedeutung sein wird, du bist für alles was der Untermieter anstellt alleine Verantwortlich, der Vermieter hat mit dem Untermieter keinerlei vertragliche Bindung und solltest du aus welchem Grund auch immer mal die Wohnung aufgeben müssen, musst du erst den Untermieter loskriegen.
Gruß
BHShuber
hm....
du möchtest einen Teil der Wohnung in den Ursprungszustand versetzen?
darf der Vermieter dann verlangen, daß auch der Rest in Ursprungszustand versetzt wird?
Hallo,
was oder warum, beantwortest du eine Frage mit 2 Gegenfragen, die nicht im Ansatz für den TE von Interesse sein dürften.
Bitte, lies doch den Beitrag und denke dich hinein, informiere dich ob deine Antwort die du dem TE geben möchtest halbwegs richtig ist und gibt dann deinen Senf dazu, es muss ja nicht zu 100% richtig sein, dennoch sollte es in irgendeiner Weise dem TE helfen, oder?
Der Vermieter wird sicherlich genau da keinen Rückbau verlangen, wo Verbesserungen der Mietsache eingetreten sind alles oder nichts!
Gruß
BHShuber
Wir haben uns geeinigt, dass der Nachmieter die Januar Miete zahlt, wir die Februar Miete, sollte sich bis dahin kein neuer Nachmieter finden.
Sollte sich für Februar jemand finden, wird die Januar Miete rückwirkend geteilt.
Die Küche und Balkonmöbel hat er nun mal gekauft und wir werden sie auch nicht zurückkaufen, wie er es sich gerne gewünscht hätte...
So Sachen passieren nun mal - kann immer passieren... Hoffentlich passiert uns das nicht mehr - ist unter "Lehrgeld" abgeschrieben...
Für uns ist die Situation gerade so, der Eine spricht so, der Andere so... Aber die Situation ist jetzt nun mal so und die Lösung ist für alle Parteien zwar nicht optimal, aber auch nicht kriegsentscheident.
Hallo,
damit das nicht mehr passiert, werden alle noch so kleine Vereinbarungen schriftlich fixiert und von beiden oder mehreren Vertrags- oder Verhandlungspartnern unterschrieben, du verstehst.
Gruß
BHShuber
Entschuldigung, nur weil man jemanden verurteilt hat, hat man nicht das Recht, ihn respektlos zu behandeln.
Hallo,
ok, es ist einiges Falsch gelaufen und du bist auch nicht ganz unschuldig daran, ich versuche dir zu erklären warum.
Jetzt hast du einen Artikel verlinkt und bemisst diesen als absolute Pflicht weil du, sei mir nicht böse einen Grund suchst die Nachzahlung nicht leisten zu müssen.
Wir kommen zu den Mindestangaben.
Es reicht vollkommen aus, die Mietsache zu bezeichnen, wenn die Angabe der Lage des Mietobjektes hinterlegt ist, es muss nicht zwingend die Etage, links oder rechts angegeben sein, dass ist kein muss, lediglich die Angabe muss so gestaltet sein, dass ein Mieter zweifelsfrei nachvollziehen kann, dass es sich um das von ihm gemietete Objekt handelt, hierfür reicht auch eine Wohnungsnummer, die Adresse, die Angabe der Zimmer und oder m².
nochmal zum Erstellungsdatum, diese ist nicht notwendig, mit Verlaub ist es ziemlich egal wann der Vermieter diese Erstellt, er hat nach einem Abrechnungszeitraum 12 Monate Zeit, diese dem Mieter zukommen zu lassen.
ZitatEr hat mir ja schon alleine dafür, dass ich mich erdreistet habe zu Kündigen 900,– € Anwaltsgebühren berechnet – die er sich natürlich in die eigene Tasche steckt, da er ja sein eigener Anwalt ist.
Das ist hochinteressant, weil hier der Mieter in jedem Fall das schwächere Glied in der vertraglichen Vereinbarung ist, der Vermieter nutzt hier seine Stellung als Jurist und Vermieter ein wenig um den Mieter einschüchtern zu können, das hat insofern für dich einen Vorteil wenn es um eine rechtliche Auseinandersetzung geht, als das ein Richter schon vernimmt und die schwächere Stellung in Bezug auf Wissen um die Sache berücksichtigt.
Lehnt sich der Vermieter als Jurist zu weit aus dem Fenster, kann ihm das negativ ausgelegt werden, hier schauen Richter sehr genau hin, denn es ist zweifelsfrei, dass der Mieter in dieser Konstellation der schwächere Vertragspartner ist.
Ich wage zu behaupten, dass er die Anwaltsgebühren nicht an dich hätte weiterverrechnen dürfen!
Natürlich nutzt er seinen Wissensvorsprung, das heißt aber nicht das alles so rechtens ist was er da treibt, du verstehst.
Hast du genug Mumm, dann geh zu einem Anwalt für Mietrecht und lass dich dort in Bezug auf die Kündigung und auch die Abrechnung beraten, der Mieterbund hat keine Ahnung, bzw. ist ein zahnloser Tiger wenn der Vertragspartner eine Jurist ist, denn den kann man nicht mit ins blaue hinein hochtrabend geschriebenen Forderungen ins Boxhorn jagen, denke das war auch der Grund für das zurückhaltende Verhalten dort.
Gruß
BHShuber
Und schon wieder eine Unterstellung. Ich habe nicht vor, ihm etwas zu stehlen sondern will ja eben wissen, wie die Rechtslage ist. Ist die Nebenkostenabrechnung ungültig, brauche ich sie nicht zu zahlen, dann wäre es auch kein Diebstahl.
Hallo,
habe ich nicht in einem von dir vorher geposteten Beitrag gelesen, dass der Vermieter dich angeblich bestehlen würde, gleiches Recht für alle denke ich mal?
Gruß
BHShuber
Hallo ihr Lieben
Mal ´ne allgemeine Frage: Ich plane aus vielerlei Mängeln und dem Desinteresse des Vermieters einen Umzug. Doch bevor ich endgültig die Kündigung schreibe, möchte ich mich vorbereiten.
Vor einigen Jahren bin ich in diese Wohnung, die nicht renoviert war, aus der Not heraus, eingezogen. Das heißt:
Es wurde natürlich alles von mir repariert. In der Küche und im Flur wurden neue Fliesen verlegt. Die werden auch nach dem Auszug dort bleiben. Logisch. Um das Streichen und Besenrein komm ich auch nicht rum. Das weiß ich. Aber in zwei Zimmern hab ich Klicklaminat verlegt, ebenso wie den Wasserhahn ausgetauscht. (Den alten hab ich noch). Fotos wurden von jeder Ecke vor und nach dem Einzug gemacht. Hab ich nun das Recht, nach der Kündigung, meinen Laminat und den Hahn wieder ab zu montieren und mit zu nehmen? Oder gehört dieser nun dem Vermieter, der über die Jahre nie was getan hat?
Hallo,
wie nachweisbar ist es denn, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde? (Übernahmeprotokoll, Vermerk im Mietvertrag usw.)
Mietereinbauten gehören nicht automatisch dem Vermieter, d. h. du kannst die Einbauten die du eingebracht hast auch wieder rausnehmen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Dann wenn zweifelsfrei nachweisbar der unrenovierten Übernahme des Mietobjekts, dieses besenrein verlassen.
Gruß
BHShuber
Ich weiß nicht wie ich dir bzw. euch danken soll.
Hätte nicht gedacht das jemand sich so viel Zeit nimmt und mit mir hier diese Sachen durchgeht.
Ein ganz großes DANKE.
Ich werde mich nach Weihnachten direkt mit einem Anwalt zusammen setzen und mir das alles genau erklären lassen.
Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.
Ich werde mich definitiv noch einmal melden sofern ich weiß wie die Sachlage bzgl. meines Problemes ist.
Hallo mach das bitte und berichte hier über das Ergebnis bitte.
Es scheint als hätte sich hier die Ahnungslosigkeit in Person eines Verwalters und Vermieters geballt getroffen.
Gruß
BHShuber
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!